Deutsches Nachbarland jetzt Corona-Hochrisikogebiet: Verschärfte Einreise-Regeln für mehr als 20 Länder

In Deutschland wird seit Kurzem zwischen Risikogebiet und Hochrisikogebiet unterschieden. Ein Nachbarland gehört nun zur Kategorie mit besonders hoher Inzidenz.
Die Lage um das Coronavirus hat sich aufgrund verschiedener Virusvarianten in einigen Ländern weltweit verschärft. Darum unterscheidet die Regierung seit Kurzem zwischen normalen Risikogebieten, Hochrisikogebieten beziehungsweise Hochinzidenzgebieten und Virusvarianten-Gebieten*. Für letztere beide gelten zudem verschärfte Einreise-Regeln.
Corona-Hochrisikogebiete: Deutsches Nachbarland gehört zu Ländern mit erhöhten Fallzahlen
Mehr als 20 Länder werden von der Bundesregierung seit Sonntag als Hochrisikogebiete eingestuft. Dazu gehören unter anderem Spanien, Slowenien und die USA. Aber auch ein deutsches Nachbarland hat mit besonders hohen Corona-Fallzahlen zu kämpfen: Tschechien. Da die Inzidenz über einem Wert von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in den letzten sieben Tagen liegt, gelten bei der Einreise nun verschärfte Maßnahmen. Auch Grenzpendler sind davon betroffen: Diese müssen ab sofort negative Corona-Tests vorlegen können, die nicht älter als 48 Stunden sind. Damit müssen die Grenzgänger gleich zweimal in der Woche einen Corona-Test durchführen lassen.
In diese drei Kategorien stuft die Bundesregierung Länder mit hohen Corona-Fallzahlen ein:
- Normale Risikogebiete: In diese Kategorie fallen alle Länder, deren Inzidenzwert bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen liegt. Weltweit gibt es nur noch wenige Länder, die nicht in diese Kategorie fallen.
- Hochinzidenzgebiete: Länder, deren Inzidenzwert bei über 200 Neuinfektionen liegen, gelten als Hochinzidenz- oder Hochrisikogebiete. Weitere qualitative oder quantitative Kriterien können aber dazu führen, dass ein Land bei Unter- oder Überschreiten des Grenzwertes als besonderes oder nicht besonderes Risikogebiet eingestuft wird. Mehr als 20 Länder fallen in diese Kategorie.
- Virusvarianten-Gebiete: Bei Verbreitung einer Virusvariante, „welche nicht zugleich im Inland verbreitet auftritt und von welcher anzunehmen ist, dass von dieser ein besonderes Risiko ausgeht“, wird das betroffene Land laut Robert Koch-Institut als Virusvarianten-Gebiet – also ein besonderes Risikogebiet – eingestuft.
Verschärfte Einreise-Regeln bei Rückkehr aus Corona-Hochrisikogebieten
Wenn Sie aus einem „normalen“ Risikogebiet nach Deutschland einreisen wollen, müssen Sie sich spätestens 48 Stunden danach auf das Coronavirus testen lassen. Zudem müssen Sie sich in eine zehntägige Quarantäne begeben, die sich nur durch einen zweiten Corona-Test verkürzen lässt. Dieser darf aber frühestens fünf Tage nach Ankunft durchgeführt werden.
Für die Rückkehr aus einem Hochinzidenzgebiet gelten etwas schärfere Maßnahmen: Der Corona-Test muss bereits vor der Einreise nach Deutschland vorgenommen werden, allerdings nicht früher als 48 Stunden vor der Einreise. Zudem können die Bundesländer die Ausnahmen für die Quarantäne einschränken. Wer für die Einreise aus einem Hochrisikogebiet die Dienste eines Beförderers in Anspruch nimmt, muss den negativen Corona-Test schon vor der Abreise als Nachweis beim Beförderer vorlegen.
Auch interessant: Reisen 2021 nur noch für Corona-Geimpfte? Experten mit klarer Prognose.
Corona: Diese Länder gehören zu den Virusvarianten-Gebieten (Stand: 25. Januar)
- Brasilien
- Irland
- Portugal
- Südafrika
- Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland
Das sind die aktuellen Corona-Hochrisikogebiete (Stand: 25. Januar)
- Ägypten
- Albanien
- Andorra
- Bolivien
- Bosnien und Herzegowina
- Estland
- Iran
- Israel
- Kolumbien
- Kosovo
- Lettland
- Libanon
- Litauen
- Mexiko
- Montenegro
- Nordmazedonien
- Palästinensische Gebiete
- Panama
- Serbien
- Slowenien
- Spanien
- Tschechien
- USA
- Vereinigte Arabische Emirate
(fk) *Merkur.de ist Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerkes.
Lesen Sie auch: Reisen nach Corona: So wird sich unser Reiseverhalten 2021 ändern.