Strandgebühr an Nordseeküste rechtens

Die Strandgebühr an der niedersächsischen Nordseeküste ärgert so manchen Badegast. Bürger hatten jetzt gegen das Eintrittsgeld für den Strand geklagt. Bis jetzt erfolglos.
Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat eine Klage gegen Strandgebühren als unzulässig und unbegründet abgewiesen. Die Kläger hätten den zivilrechtlichen Weg gehen müssen, entschied das Gericht am Dienstag. Bürger hatten gegen die Gebühr von drei Euro für die Nordseestrände der Gemeinde Wangerland bei Wilhelmshaven geklagt.
„Es besteht ein Grundrecht auf Naturgenuss“, hatte Kläger-Anwalt Hans-Henning Adler argumentiert. Die Gemeinde hielt dagegen, dass die Pflege des Strandes, der Toiletten und des Spielplatzes Geld kostet. Diskussionen um die Strandgebühr gibt es seit Jahren.
Nach Angaben der Initiative „Freie Bürger für freie Strände“ müssen Badegäste in Niedersachsen an mehr als 90 Prozent der Strände die Geldbörse zücken. In Schleswig-Holstein erheben die Gemeinden ebenfalls Gebühren oder Kurtaxe. In Mecklenburg-Vorpommern wird eine Kurabgabe fällig. Eingezäunte Strände gibt es dort aber nicht.
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dpa