Piloten-Streik: Was Flugreisende wissen sollten

Die Lufthansa-Piloten wollen streiken. Wann und wie lange ist noch unklar. Für Passagiere sind die Folgen noch nicht absehbar. Sollen Fluggäste jetzt ihre Reise stornieren oder umbuchen?
Lufthansa-Passagiere müssen weiter bangen: Auch am Dienstag war weiter unklar, wann die Piloten ihre Streikankündigung im Konflikt um die Frühverrentung in die Tat umsetzen. Lufthansa-Personalvorstand Bettina Volkens hatte die Pilotengewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) am Vortag zu einer Rückkehr an den Verhandlungstisch aufgefordert und ein Schreiben an die VC angekündigt. Über den Inhalt wurde zunächst nichts bekannt. Umfangreiche Änderungen des bisherigen Lufthansa-Angebots gelten aber als unwahrscheinlich. Auch Bahnkunden droht Ungemach.
Die Gewerkschaften GDL und Cockpit wollen bei ihren Tarifkonflikten die Reisenden aber nicht mit einem zeitgleichen Streik belasten. Sie wollen sich nach GDL-Angaben abstimmen, damit nicht Bahn- und Flugreisende gleichzeitig von einem Ausstand betroffen sind. Anders als bei der Lufthansa gibt es von Bahn-Gewerkschaftsseite zudem noch keine konkrete Streikdrohung.
Hintergrund der Auseinandersetzung mit den Lufthansa-Piloten ist ein Streit über die Übergangsrente für die Flugkapitäne. Deshalb hatte es bereits im April massive Flugausfälle gegeben. Cockpit hatte die Verhandlungen in der vergangenen Woche für gescheitert erklärt und einen Streik angekündigt, Details aber zunächst offengelassen. Die Gewerkschaft wirft Lufthansa unter anderem vor, den Moderationsprozess zur Lösung des Konflikts um weitere Themen erweitern zu wollen. Inzwischen stünden schon 15 Themen auf der Agenda. „So werden wir nicht fertig“, sagte ein VC-Sprecher.
Unsicherheit bei den Passagieren
„In dieser Situation haben die Verbraucher zwar noch kein generelles Recht auf kostenlose Umbuchung und Stornierung“, erläutert Sabine Fischer-Volk, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg, „allerdings sollten sie überlegen, ob sie den Flug selbst stornieren wollen, um mögliche Folgekosten zu minimieren.“
Die gebe es zum Beispiel dann, wenn die Verbraucher auf eigene Faust Anschlussflüge, eine Hotelunterkunft oder ein Mietauto am Urlaubsort gebucht haben. Denn das Geld dafür bekommen sie auch bei einem Flugausfall aufgrund eines Streiks nicht zurück. „Hier kann eine rechtzeitige Stornierung des Fluges, bei der sie zumindest Steuern, Gebühren und sonstige ersparte Kosten erstattet bekommen, eine wirtschaftlich sinnvolle Alternative sein“, so Fischer-Volk.
Piloten-Streik im April
Im April hatte der schärfste Streik in der Lufthansa-Geschichte zu rund 3800 Flugausfällen geführt, betroffen waren an den drei Tagen 425.000 Fluggäste. Nach den Streiks hatten beide Seiten die Verhandlungen wieder aufgenommen - hinter verschlossenen Türen und mit Hilfe eines Moderators. Doch die Lufthansa habe ihre „weitreichenden Forderungen“ aufrechterhalten, die nicht akzeptable Einschnitte in die Versorgung der Piloten bedeuten würden, hatte Cockpit am Freitag erklärt.
Die Lufthansa hatte bereits angekündigt, im Notfall einen Teil ihres üblichen Angebots wie schon im April mit freiwilligen Piloten und Managern mit Pilotenschein zu stemmen. Außerdem hatte die Bahn Sonderzüge eingesetzt.
Bei Streik: Ihre Rechte als Passagier
dpa