Bei Pilotenstreik gibt es keinen Schadenersatz

Für Flugpassagiere wird es in der nächsten Zeit ungemütlich. Bei einem Streik der Piloten von Germanwings kann es zu Flugausfällen und Verspätungen kommen. Was Reisende jetzt wissen sollten.
Bei einem Flugausfall aufgrund eines Streiks - wie er sich jetzt bei den Piloten von Germanwings ankündigt -, haben Kunden der Fluggesellschaft grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie können sich das Geld für das Ticket zurückerstatten lassen, ohne Stornogebühren zahlen zu müssen. Üblicherweise fallen solche Kosten an, wenn jemand vom Vertrag mit der Fluggesellschaft zurücktritt. Die Alternative: Er überlässt es der Airline, ihn auf andere Weise ans Ziel zu transportieren. Viele Fluggesellschaften bevorzugten die erste Variante, erläutert der Reiserechtsexperte Paul Degott aus Hannover. Er rät Verbrauchern allerdings, sich für die Ersatzbeförderung zu entscheiden.
Andernfalls zahlten sie oft drauf. Hinzu komme, dass die Fluggesellschaft üblicherweise mehr Möglichkeiten hat, zu dem ausgefallenen Flug eine Alternative zu finden, als der einzelne Fluggast. Einen Anspruch auf Entschädigung haben die Passagiere nicht. Streik sei ein außergewöhnlicher Umstand im reiserechtlichen Sinn, sagt Degott.
Fluggesellschaft muss Streikfolgen mildern
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung gibt es keinen Schadenersatz, wenn das der Fall ist. Die Fluggesellschaft sei aber verpflichtet, alles zu tun, um die Streikfolgen abzumildern. Das bedeutet zum Beispiel, dass sie die Chance nutzen muss, eine Maschine trotz Streiks mit möglichst wenig Verspätung starten zu lassen, wenn das möglich ist. Und zwar auch, falls das für das Unternehmen mit Mehrkosten verbunden wäre.
Ist ein Flugausfall oder zumindest eine Verspätung nicht zu verhindern, muss sich die Fluggesellschaft um ihre Kunden kümmern, die unter Umständen mit langen Wartezeiten am Flughafen konfrontiert sind. Passagiere haben dann Anspruch auf Essen und Getränke. Häufig erhalten sie dafür Gutscheine, die zum Beispiel in Flughafenrestaurants eingelöst werden können. Falls sich der Flug auf einen anderen Tag verschiebt, muss die Fluggesellschaft auch die Kosten für die Übernachtung tragen.
dpa