1. Startseite
  2. Reise

Reisebüro muss über Storno von Flugtickets informieren

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Flugticket
Stornierung ausgeschlossen? Reisebüro muss den Käufer informieren. © dpa

Hamburg - Beratungspflicht vom Reisebüro: Beim Kauf von Flugtickets dürfen Kunden ausreichende Beratung erwarten. Die Kunden müssen über die jeweiligen Stornierungsbedingungen der Fluglinen aufgeklärt werden.

Unterbleibt das, können unzufriedene Kunden unter Umständen Schadensersatz verlangen, urteilte das

Amtsgericht Hamburg

(Az.: 14 C 391/07). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in

Wiesbaden

herausgegebene Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell“.

In dem betreffenden Fall hatte der Kläger zwei Tickets für je 217 Euro gekauft, ohne darauf hingewiesen worden zu sein, dass ein Stornieren ausgeschlossen ist. Als er den

Flug

dann nicht antreten wollte, blieb er auf seinen Kosten sitzen und klagte deshalb auf 434 Euro Schadensersatz. Das

Gericht

gab ihm recht: Zur

Beratung

bei der Auswahl der Fluggesellschaft gehöre die Frage, ob ein Ticket mit kostenloser Stornomöglichkeit gebucht werden soll. Darauf dürfe auch dann nicht verzichtet werden, wenn der Kunde das Thema nicht selbst anspricht.

dpa

Auch interessant

Kommentare