Reisebüro muss über Storno von Flugtickets informieren

Hamburg - Beratungspflicht vom Reisebüro: Beim Kauf von Flugtickets dürfen Kunden ausreichende Beratung erwarten. Die Kunden müssen über die jeweiligen Stornierungsbedingungen der Fluglinen aufgeklärt werden.
Unterbleibt das, können unzufriedene Kunden unter Umständen Schadensersatz verlangen, urteilte das
Amtsgericht Hamburg
(Az.: 14 C 391/07). Das berichtet die von der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht in
Wiesbaden
herausgegebene Fachzeitschrift “ReiseRecht aktuell“.
In dem betreffenden Fall hatte der Kläger zwei Tickets für je 217 Euro gekauft, ohne darauf hingewiesen worden zu sein, dass ein Stornieren ausgeschlossen ist. Als er den
Flug
dann nicht antreten wollte, blieb er auf seinen Kosten sitzen und klagte deshalb auf 434 Euro Schadensersatz. Das
Gericht
gab ihm recht: Zur
Beratung
bei der Auswahl der Fluggesellschaft gehöre die Frage, ob ein Ticket mit kostenloser Stornomöglichkeit gebucht werden soll. Darauf dürfe auch dann nicht verzichtet werden, wenn der Kunde das Thema nicht selbst anspricht.
dpa