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Reisen nach Tschechien: Aktuelle Corona-Regeln für Grenzpendler

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Von: Franziska Kaindl

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Grenzübergang nach Tschechien am Bahratal bei Hellendorf.
Die Einstufung Tschechiens als Risikogebiet anstatt Hochinzidenzgebiet erleichtert Pendlern an der deutsch-tschechischen Grenze den Alltag. © imago-images

Seit dem 2. Mai ist Tschechien kein Corona-Hochinzidenzgebiet mehr. Was das für die Einreise für Grenzpendler bedeutet, erfahren Sie hier.

Über einen Monat lang war Tschechien als Hochinzidenzgebiet* eingestuft. Besonders für Grenzpendler wurde die Einreise dadurch erschwert. Nun ist das Nachbarland aufgrund der gesunkenen Corona-Fallzahlen wieder ein normales Risikogebiet. Dennoch gelten weiterhin Regeln für die Einreise.

Diese allgemeinen Regeln gelten für die Einreise nach Tschechien

Tschechien setzt das Europäische Ampelsystem um, nach dem Länder in Abhängigkeit zu ihrer Infektions- und Testrate den Kategorien grün, orange, rot, dunkelrot oder grau zugeordnet werden. Deutschland wird derzeit der roten Kategorie zugeordnet, weshalb die Einreise nur aus einem triftigen Grund erlaubt ist. Dazu zählen zum Beispiel die Berufstätigkeit oder ein Studium. Familienbesuche sind nur erlaubt, wenn es sich um die Ausübung des Sorgerechts oder der Pflege und Unterstützung von Verwandten handelt, informiert das Auswärtige Amt.

Wer nach Tschechien einreist, muss zuerst online ein Einreise-Formular („Passenger Location Form“) ausfüllen. Des Weiteren müssen Einreisende einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden, oder einen Antigen-Test, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Das Testergebnis muss schriftlich mitgeführt werden. Nach der Einreise gilt eine Quarantänepflicht, die erst durch ein zweites negatives Testergebnis beendet werden kann. Der zweite Test muss verpflichtend innerhalb von fünf Tagen nach der Einreise vorgenommen und an die zuständige Hygienebehörde gesandt werden. Erst dann ist die Quarantäne offiziell vorüber.

Reisen nach Tschechien: Was Grenzpendler beachten müssen

Unter anderem für Grenzpendler oder pendelnde Schüler und Studenten gelten Ausnahmen von der Anmelde-, Test- und Quarantänepflicht in Tschechien. Auch Personen, die innerhalb der letzten 90 Tage an Covid-19 erkrankt waren und ein ärztliches Attest dazu vorweisen können, sind von den Maßnahmen befreit.

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Gleichzeitig hat Deutschland seine Einreise-Regeln für Tschechien mit der Einstufung als Risikogebiet zum 2. Mai gelockert. Als die Tschechische Republik noch als Corona-Hochinzidenzgebiet eingestuft war, mussten Grenzpendler alle zwei Tage einen negativen Corona-Test vorlegen. Die Testpflicht entfällt aber nach einer Übergangszeit von zehn Tagen zum 12. Mai. Die Quarantänepflicht nach Einreise nach Deutschland entfällt für Grenzpendler in Bayern und Sachsen ebenfalls. Allerdings müssen Pendler trotzdem einmal pro Woche eine Anmeldung durchführen, wenn sie mindestens einmal wöchentlich die Grenze überqueren. Grenzpendler müssen ihren Status mit einer Bescheinigung des Arbeit- oder Auftraggebers nachweisen können.

Tschechien: Gelockerte Einreise-Regeln für Personen mit Impfung?

Bisher gibt es für Geimpfte keine gelockerten Einreise-Regeln für Tschechien. Allerdings dürfen laut dem tschechischen Innenministerium Personen, die in Tschechien geimpft wurden und ein tschechisches Zertifikat darüber haben, ohne Test- oder Quarantänepflicht aus Ländern der Kategorie orange oder rot einreisen. Die Impfung muss aber mindestens 14 Tage zurückliegen.

Bayern hat zudem die Quarantänepflicht für die Einreise aus Risikogebieten für Corona-Geimpfte gekippt*. Wichtig ist ein Impfnachweis über eine vollständige Impfung, die mindestens 15 Tage zurückliegt und in deutscher, englischer oder französischer Sprache vorliegt. In Sachsen gibt es bisher noch keine Lockerungen für Geimpfte. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

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