1. Startseite
  2. Reise

Selbstbeteiligung oder mehr zahlen aufgrund des Alters: Fehler bei der Reiserücktrittsversicherung

Erstellt: Aktualisiert:

Kommentare

Preisrabatte oder knappe Flugkapazitäten: Die Reiserücktrittsversicherung ist wichtiger denn je. Wann sie greift und was sie kostet, lesen Sie in unserer Fotostrecke.

Ein Kreuz auf einem Friedhof
1 / 20Wann greift die Reiserücktrittsversicherung? Bei Tod oder unerwarteter, schwerer Erkrankung der versicherten Person oder einer Risikoperson (z.B. Angehörige oder Mitreisende). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
2 / 20Die Reiserücktrittsversicherung greift in der Regel auch, wenn eine unerwartete Impfunverträglichkeit auftritt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
3 / 20Bei einer Schwangerschaft der versicherten Person oder einer Risikoperson. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
4 / 20Erheblicher Schaden am Eigentum durch Feuer, ein Elementarereignis oder die Straftat eines Dritten (z.B. Einbruch). © dpa
Arbeitsmarkt
5 / 20Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung durch den Arbeitgeber. © picture alliance / dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
6 / 20Konjunkturbedingte Kurzarbeit über einen bestimmten Zeitraum mit Reduzierung des Bruttoeinkommens (mindestens 35 Prozent). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
7 / 20Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses, falls die Person bei Reisebuchung arbeitslos war und das Arbeitsamt der Reise zugestimmt hatte. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
8 / 20Arbeitsplatzwechsel, vorausgesetzt die Reise wurde vor Kenntnis des Wechsels gebucht und die Probezeit fällt in den Reisezeitraum. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
9 / 20Wiederholung von nicht bestandenen Prüfungen an einer Schule oder Universität können valide Gründe für einen Reiserücktritt sein. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
10 / 20Nichtversetzung eines Schülers (z.T. mit der Einschränkung: falls es sich um eine Schul- oder Klassenfahrt handelt). © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
11 / 20Bei einem Bruch von Prothesen oder einer unerwarteten Lockerung von Implantaten können Sie von der Reiserücktrittsversicherung Gebrauch machen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
12 / 20Bei einer Trennung (Nachweis der Ummelde-Bescheinigung) oder Einreichung der Scheidungsklage können Sie von einer Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
13 / 20Unerwartete gerichtliche Ladung, sofern das Gericht einer Verschiebung des Termins nicht zustimmt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
14 / 20Unerwartete schwere Erkrankung, schwerer Unfall oder Impfunverträglichkeit eines zur Reise angemeldeten Hundes. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
15 / 20Einladung als Trauzeuge zu einer Hochzeit, wenn der Termin in der Zeit des lange vorausgeplanten Urlaubs liegt. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
16 / 20Wenn die Urlaubsvertretung eines Selbständigen ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit, dürfen Sie von der Reise zurücktreten. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
17 / 20Überraschende Qualifikation einer Sportmannschaft für das Bundesfinale, bei der die Teilnahme der Person (des Kindes) unverzichtbar ist. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
18 / 20Auch das gilt: Eine unerwartete Verlegung eines Fußballderbys auf den Urlaubsbeginn des Dauerkartenbesitzers. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
19 / 20Notwendiger Beistand einer schwer erkrankten Freundin bei einer unvorhersehbaren Verschlechterung der Krankheit. Hier ist eine Nennung von Zeugen notwendig, die das innige Freundschaftsverhältnis bestätigen. © dpa
Reiserecht: 20 Gründe für den Rücktritt
20 / 20Auch ein unerwarteter Termin zur Spende von Organen oder Geweben (z.B. Knochenmark) sorgt dafür, dass die Reiserücktrittsversicherung greift. © dpa

Eine Reiserückrittsversicherung ist wichtiger denn je. Doch wann zahlt die Versicherung? 20 Gründe für den Rücktritt finden Sie in unserer Fotostrecke.

Welche Versicherungen Reisende wirklich brauchen

Zur Reisehochsaison im Sommer, doch auch zu anderen Jahreszeiten, werden Urlaubern wieder alle möglichen Versicherungen angeboten, zum Beispiel von Reisebüros und Online-Portalen. Doch welche Policen sind wirklich wichtig? Und welche verzichtbar?

Der Bund der Versicherten (BdV) gibt dazu Ratschläge:

Auslandskrankenversicherung

Sie ist laut den Experten die einzige Versicherung, die jeder Urlauber abschließen sollte. Ob Unfall oder plötzliche Erkrankung: Die Versicherung übernimmt diejenigen Kosten einer Behandlung im Ausland, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht bezahlt werden - zum Beispiel nötige Operationen. Auch der Transport zum Arzt oder Krankenhaus im Urlaubsland ist abgedeckt.

Die Versicherung trägt zudem die Kosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland - zum Beispiel dann, wenn das Gesundheitssystem im Reiseland mangelhaft ist. Teurere Tarife zahlen für den Rücktransport auch dann, wenn dieser zwar nicht notwendig, aber medizinisch sinnvoll ist. Einzelpolicen kosten etwa 8 bis 12 Euro pro Jahr, Familienpolicen liegen bei rund 20 bis 30 Euro.

Reiserücktrittsversicherung

Reiseveranstalter verlangen hohe Stornogebühren, wenn ein Kunde zum Beispiel wegen einer Erkrankung kurzfristig absagen muss. Diese Kosten trägt die Reiserücktrittspolice. Versicherte Gründe sind zum Beispiel ein Unfall oder eine Krankheit des Versicherten, eines Angehörigen oder eines Mitreisenden, eine Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit sowie der Tod eines Angehörigen oder Mitreisenden.

Der Abschluss lohne sich bei teuren und aufwendigen Reisen, empfiehlt der Bund der Versicherten. Die Verbraucherschutzorganisation rät, die Versicherung direkt bei einem Versicherer statt im Reisebüro abzuschließen.

"Mallorca-Police"

Diese Versicherung deckt Schäden mit einem Mietwagen während einer Auslandsreise ab. Sie kann laut den Experten sinnvoll sein, da die Kfz-Haftpflichtversicherungen vielerorts nur geringe Versicherungssummen besitzen. Ist der Schaden höher, haften Urlauber mit ihrem Vermögen.

Bevor man eine "Mallorca-Police" abschließt, lohnt aber ein Blick in die eigene Kfz-Versicherung - denn manchmal ist sie dort schon enthalten. 10 bis 20 Euro kostet sonst der Extraschutz jährlich, so der Bund der Versicherten.

Reisegepäckversicherung

Diese Versicherung verspricht, bei Diebstahl oder Beschädigung des Gepäcks zu zahlen. Die Experten sind jedoch skeptisch - oft werde nur ein geringer Teil des Schadens übernommen. Dem Versicherten werde oft Fahrlässigkeit vorgeworfen, was zu einer Leistungskürzung führt, so die BdV-Erfahrung. Und teure Wertsachen wie Kamera oder Schmuck seien oft gar nicht mitversichert.

Reiserücktrittsversicherung: Diese Fehler sollten Sie vermeiden

Die Reise steht an, die Frage kommt auf: Soll ich eine Reiserücktrittsversicherung abschließen? Vermeiden Sie dabei in jedem Fall die folgenden Fehler:

(dpa / sca)

Auch interessant

Kommentare