Skifahren in Österreich 2021/22: Das sind die aktuellen Corona-Regeln

Österreich gilt seit Kurzem nicht mehr als Hochrisikogebiet. Gleichzeitig hat das deutsche Nachbarland seine Corona-Regeln gelockert. Was jetzt fürs Skifahren gilt.
Aufgrund der Ausbreitung der Omikron-Variante ist die 7-Tage-Inzidenz in Österreich auf 2.413,5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern gestiegen (Stand: 7. März, AGES). Der deutsche Nachbar hatte sogar eine Impfpflicht eingeführt. Was die aktuelle Lage für Skifahrer bedeutet, erfahren Sie hier.
2G auf den Pisten: Was aktuell beim Skifahren in Österreich gilt
Laut dem österreichischen Tourismus-Portal austria.info gilt seit dem 19. Februar die 3G-Regel in Seilbahnen. Zudem muss eine FFP2-Maske in geschlossenen Räumen – auch Gondeln – getragen werden sowie im Freien und am Sessellift, wenn zwei Meter Abstand zu haushaltsfremden Personen nicht eingehalten werden können. Das heißt: Nur Geimpfte, Genesene und Getestete haben Zutritt zu den Seilbahnen. Nachtgastronomie wie auch Après-Ski ist seit dem 5. März wieder möglich. Gleichzeitig ist die 3G-Regel für Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben gefallen, die FFP2-Maske wird nur noch empfohlen, ist aber keine Pflicht mehr – außer in öffentlichen Verkehrsmitteln und Geschäften des täglichen Bedarfs. Die Sperrstunde für die Gastronomie ist ebenfalls Geschichte. Wichtig zu beachten: Wien geht viele der Lockerungen nicht mit, die 2G-Regeln in der Gastronomie bleibt beispielsweise bestehen.
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Welche Corona-Regeln gelten beim Skifahren mit Kindern?
Für Kinder unter 12 Jahren ist kein 3G-Nachweis nötig. Für Kinder im Alter von 12 bis 15 Jahren, die mit ihren Eltern aus dem Ausland einreisen und die nicht geimpft bzw. nicht vollständig geimpft oder genesen sind, gibt es den „Holiday-Ninja-Pass“. Diesen erhalten die Kinder, wenn sie pro Woche mindestens zwei negative PCR-Tests und einen negativen Antigen-Schnelltest vorlegen können. Die Maskenpflicht gilt für Kinder ab sechs Jahren, bei Kindern unter 14 Jahren reicht aber eine Stoffmaske.
Einreise-Regeln für Österreich
Seit dem 22. Februar gelten gelockerte Einreise-Regeln für Österreich: Ab sofort ist ein 3G-Nachweis für den Grenzübertritt ausreichend – ausgenommen sind Reisen aus Virusvariantengebieten. Das Impfzertifikat darf bei einer Grundimmunisierung nicht älter als 270 Tage sein. Mit einem Booster lässt sich die Gültigkeit um weitere 270 Tage verlängern. Ein Genesenennachweis darf nicht älter als 180 Tage sein. Wer hingegen mit einem Test einreist, kann dies entweder mit einem negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden alt) oder einem negativen Antigen-Schnelltest (maximal 24 Stunden alt) tun. Sollte keiner der drei Nachweise vorliegen, müssen Betroffene vor der Einreise eine Registrierung zur Pre-Travel-Clearance durchführen. Außerdem gilt für sie eine 10-tägige Quarantäne, die als beendet gilt, sobald ein negatives Testergebnis vorliegt. Der „Holiday-Ninja-Pass“ für schulpflichtige Kinder ersetzt einen Nachweis im Sinne der Einreiseverordnung und kann auch mit einem 2G+-Nachweis gleichgesetzt werden. Von der Nachweispflicht sind Kinder unter 12 Jahren ausgenommen.
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Diese Regeln gelten bei einem Tagesausflug nach Österreich
Bei einem Tagesausflug nach Österreich gelten dieselben Regeln wie bei einem längeren Aufenthalt: Die Einreise ist mit einem 3G-Nachweis erlaubt.
Da die Bundesregierung zuletzt alle Länder von der Risikoliste genommen hat, ist Österreich kein Hochrisikogebiet mehr. Daher brauchen Reiserückkehrer nur einen Nachweis im Sinne der 3G-Regel. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.