Skifahren in Deutschland: Die aktuellen Corona-Regeln auf den Pisten in Bayern, Baden-Württemberg & Co.

Aktuell treten in vielen Bundesländern Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Kraft. Welche Regeln nun für Skifahrer in Deutschland gelten, erfahren Sie hier.
Bund und Länder haben im Februar beschlossen, stufenweise Lockerungen der Corona-Maßnahmen vorzunehmen. Die zweite Phase tritt ab dem 4. März in Kraft – das heißt, dass ab sofort für Gastronomien und Beherbergungsbetriebe die 3G-Regel gilt. Zuvor war der Zutritt nur Geimpften und Genesenen erlaubt. Welche Regeln von den Bundesländern übernommen werden und was im Speziellen in den Skigebieten gilt, haben wir zusammengefasst.
Das gilt in den Skigebieten Bayerns
In Bayern wurden die Regeln zum 4. März angepasst. Damit gilt in Hotels und Gastronomien ab sofort die 3G-Regel. Wirte dürfen jedoch auf eigene Faust eine 2G-Regel einführen. In Seilbahnen* ist diese weiterhin Pflicht – nur Geimpfte und Genesene erhalten mit einem entsprechenden Nachweis Zutritt. Ausgenommen sind nicht eingeschulte Kinder sowie Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren, die einen Schülerausweis besitzen. In geschlossenen Seilbahnkabinen besteht eine Kapazitätsbeschränkung von 75 Prozent, wenn Personen aus mehr als einem Hausstand transportiert werden.
Skifahren in Baden-Württemberg – die aktuellen Regeln
Nach der letzten Bund-Länder-Sitzung hat Baden-Württemberg eine Anpassung seines Stufensystems vorgenommen. Daher befindet sich das Bundesland aktuell in der Warnstufe. Für Gastronomien und Hotels bedeutet dies, dass die 3G-Regel umgesetzt wird. Wer mit einem Testnachweis in einem Hotel unterkommen will, muss jedoch alle drei Tage ein frisches Testergebnis vorlegen. In Seilbahnen gilt in der Warnstufe ebenfalls die 3G-Regel. Eine Maske muss in geschlossenen Räumen getragen werden, im Freien gilt die Pflicht nur, wenn nicht dauerhaft ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann.
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Skiurlaub in Thüringen: Was jetzt gilt
Am 1. März hat Thüringen einige Corona-Regeln gelockert – seither gibt es nur noch die Basisstufe und Infektionsstufe, in die Landkreise und kreisfreie Städte je nach Infektionslage unterteilt werden. In der Basisstufe, die größtenteils vorliegt, gilt auch hier 3G in Gastronomie und Hotels. Im Außenbereich von Gaststätten fallen Zutrittsregeln weg. Was die Skigebiete angeht, so heißt es auf der Webseite der Skiarena Silbersattel, dass im gesamten Skigebiet die 3G-Regel gilt – mit Ausnahme von Kindern bis sechs Jahren. Kinder und Jugendliche ab 7 Jahren können mit einem Nachweis über eine regelmäßige Testung in der Schule oder einen aktuellen Schnelltest mit auf die Piste.
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Nordrhein-Westfalen mit Corona-Lockerungen
In Nordrhein-Westfalen gelten seit dem 4. März ebenfalls gelockerte Corona-Maßnahmen. Zutritt zu Gastronomien und Hotels gibt es jetzt wieder für alle mit Impf-, Genesenen- oder Testnachweis. Im Skigebiet Winterberg gilt für Seilbahnen die 3G-Regel. In Innenbereichen soll mindestens eine OP-Maske getragen werden. (fk) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.