Urteil: Lärm und Läuse auf Safari

Elefanten, Zebras und Co. - natürlich gehören Tiere auf einer Safari dazu. Ob auch Ungeziefer im Zelt zur Wildnis gehören hat nun das Landgericht in Berlin entschieden.
Reisen in die Wildnis dürfen ein bisschen wild sein. So ist zum Beispiel Ungeziefer im Zelt während einer Safari-Reise kein Reisemangel, entschied das Landgericht Berlin (Az.: 15 S33/09). Das gelte auch für die Geräusche, die ein Generator verursacht, befanden die Richter.
Bei Zeltunterkünften in Wildparks könne schließlich keine Anbindung an die öffentliche Stromversorgung erwartet werden. Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Wiesbaden in ihrer Zeitschrift “ReiseRecht aktuell“.
Die kuriosesten Fälle vor Gericht
Auch die
Klage
über die mangelnde
Betreuung
durch die Reiseleitung wies das
Gericht
als unberechtigt zurück: Selbst wenn eine “deutschsprachige Reiseleitung“ angekündigt war, darf damit nicht schon am Ankunftstag für den
Transfer
vom
Flughafen
zum
Hotel
gerechnet werden. Das Gleiche gilt für am Tag der Abreise: Auch am Check-in-Schalter muss kein Reiseleiter behilflich sein, entschied das
Gericht
und wies damit die Beschwerden des frustrierten Safari-Urlaubers zurück.
dpa