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Damit die EM nicht zum Kündigungsgrund wird

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Von: Felix Mildner

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Fahnenmeer an Berliner Wohnung
© dpa

Deutschland ist im Fußball-Fieber. Fähnchen, Grillen, Jubeln - das gehört für viele Fans einfach dazu. Allerdings setzt das Mietrecht dem bunten Treiben einige Grenzen.

Der Anpfiff zur EM ist erfolgt und jeder Fan möchte seinen Beitrag dazu leisten, die eigene Nation zu unterstützen. Trikots werden gekauft, der Balkon dekoriert, das Bier kaltgestellt und der Grill angeheizt. Der schwarz-rot-goldenen Euphorie sind dabei kaum Grenzen sind. Aber ist das wirklich so? Wo muss der Mieter aufpassen? Und kann der Vermieter sogar die Wohnung kündigen? Die Immobilien-Experten der plusForta GmbH geben einige Ratschläge, die EM-Fans beachten sollten.

Fußball EM 2016: Wo sind die Grenzen bei der Wohnungs-Deko?

Wohnt man allein, hat man freies Spiel und kann die gesamte Wohnung nach Lust und Laune in Nationalfarben einfärben. Die freie Gestaltung der eigenen vier Wände fällt nämlich unter das Recht zur freien Entfaltung der Persönlichkeit. Nur der Beziehungspartner oder der Mitbewohner könnte hier ein Veto einlegen. Der Vermieter hat bei der Dekoration der Wohnung kein Mitspracherecht. Das schließt auch die Innenseite des Fensters ein. Voraussetzung dafür ist, dass man andere Menschen mit den aufgehängten Konterfeis nicht beleidigt.

Wer entscheidet über den Balkonschmuck bei der EM?

Der Vermieter. Auch wenn der Balkon zur Wohnung gehört, kann der Mieter ihn nicht nach Herzenslust so gestalten, wie es ihm beliebt. Veränderungen am Äußeren des Hauses bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Soll beispielsweise extra eine Konstruktion für die Anbringung einer Fahne montiert werden, ist seine Erlaubnis erforderlich. Bei Dekorationen, die über die Balkonbrüstung hinausgehen, hat der Vermieter ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Man sollte also davon absehen, im Außenbereich mit riesigen Plakaten zu provozieren, um auch nach der Europameisterschaft noch ein schönes und harmonisches Zuhause zu haben. Wenn der Eigentümer es dem Mieter erlaubt, seiner Leidenschaft auf dem Balkon zu frönen und auch die Nachbarn nichts einzuwenden haben, muss der Mieter sicherstellen dass die Devotionalien bei Wind und Wetter nicht herabstürzen und Passanten verletzen können.

Was ist beim Grillen zu beachten?

Für viele gehört das Grillen zum Fußballabend dazu. Bevor man allerdings den Holzkohlegrill anschmeißt, sollte man den Mietvertrag gründlich lesen. Darin darf mit Verweis auf den Brandschutz das Brutzeln auf dem Balkon untersagt werden. Hält der Mieter sich nicht daran, droht ihm die Kündigung. Fehlt diese Klausel, ist gegen das Grillen auf dem Balkon nichts einzuwenden. Man sollte jedoch Rücksicht auf die Nachbarn nehmen, die sich durch dauerhaften Rauch während der Europameisterschaft belästigst fühlen können. Alternativ sollte man über einen Elektro- oder Gasgrill nachdenken, bei dem die Rauchentwicklung weitaus geringer ist.

Fußball EM 2016: Bis wann darf gejubelt werden?

Keine (oder lieber leise) Jubelschreie nach 22 Uhr! Die Nachtruhe macht auch zur EM keine Pause, sodass man sich bei einem Torsegen nach 22 Uhr mit Freudenfeiern zurückhalten muss, um die Nachbarn nicht zu stören. Am einfachsten ist es, sich vorab mit ihnen abzustimmen, ob sie vielleicht auch Fußball schauen.

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