Änderungen ab Januar 2023: Was ist neu bei Kindergeld, Rente und Wohngeld?
Mit dem Jahreswechsel treten gleich gesetzliche Änderungen und neue Gesetze ab Januar 2023 in Kraft. Was ist neu und was ändert sich in diesem Monat?
Berlin – Neues Jahr, neues Glück? Bei den gesetzlichen Änderungen für 2023 geht es ab Januar bereits in die Vollen. Diverse Gesetze sind dabei als Änderung ab Januar 2023 für Verbraucher in Deutschland wichtig. Unter anderem gehört zu den größten Themen der Nachfolger von Hartz IV: das Bürgergeld.
Für weit weniger politische Diskussionen haben die Erhöhungen beim Kindergeld, Wohngeld und der Rente gesorgt und dennoch sind die gesetzlichen Änderungen ab Januar 2023 nicht weniger wichtig für die Bürger. Doch welche neuen Gesetze und Regelungen gelten eigentlich für die Bürgerinnen und Bürger und welchen Einfluss haben die auf das tägliche Leben?
Änderungen im Januar 2023: Bürgergeld kommt – Beträge werden um etwa 50 Euro erhöht
Bekannt ist, dass die Regierung bereits seit Längerem die Nachfolge von Hartz IV plante. Dafür wurde im neuen Jahr das einstige System, das seit 2005 Bestand hatte, abgeschafft. Deshalb gehört das Bürgergeld zu den wichtigsten Änderungen ab Januar 2023. Durch das neue Grundeinkommen haben Empfänger zukünftig mehr Geld in der Tasche. Denn die Grundsicherung steigt mit der ersten Auszahlung des Bürgergeldes auf 502 Euro monatlich. Somit steigt der Betrag gegenüber Hartz IV um mehr als 50 Euro für Bezieher.
Gleichzeitig kam es zu einer Anpassung des Schonvermögens für Erspartes. Dabei handelt es sich um einen geschützten Betrag von 15.000 Euro, der nicht auf den Anspruch des Bürgergeldes angepasst wird. Des Weiteren kümmern sich künftig die Jobcenter verstärkt um Arbeitslose. Dies soll den Zweck erfüllen, dass es bei der Vermittlung zu Langzeitanstellungen kommt und Bürgergeld-Empfänger in Zukunft nicht nur in Aushilfsjobs verfallen.
Gesetzliche Änderungen ab Januar 2023: Erhöhung bei Kindergeld – Anpassung vom Kinderfreibetrag
Zu den gesetzlichen Änderungen ab Januar 2023 gehört neben dem Bürgergeld auch das Kindergeld. Somit beginnt das neue Jahr für alle Eltern mit einer positiven Nachricht, da das Kindergeld seit rund 30 Jahren ab Januar 2023 mit der kräftigen Erhöhung eine deutliche Änderung erfährt. Durch die neue Regelung steigt das Kindergeld auf monatlich 250 Euro je Kind. Das entspricht beim ersten und zweiten Kind einer Erhöhung von 31 Euro, während es für das dritte Kind dann zukünftig 25 Euro mehr beim Kindergeld im Monat vom Staat gibt.
Zudem gibt es noch mehr gute Nachrichten für Eltern. Denn auch der Kinderfreibetrag erfährt eine Änderung ab Januar 2023. Dieser wird angepasst und steigt von 5620 Euro in 2022 auf die Summe von 5760 Euro in 2023.
Was ist neu? Ab Januar 2023 kommt zur Änderung beim Wohngeld – Millionen Menschen betroffen
Neu ist auch eine Änderung beim Wohngeld ab Januar 2023. Denn ab diesem Jahr können mehr Haushalte vom Wohngeld, welches zudem noch eine Erhöhung bekommt, profitieren. Bisher haben nur etwa 600.000 Haushalte gesetzlichen Zuschuss erhalten. Neu ist ab Januar 2023, dass sich 1,4 Millionen neue Haushalte eine Chance auf das Wohngeld ausrechnen können. Bedingung für die Wohngeld-Beantragung ist dann nicht mehr, dass Berechtigte Sozialleistungen erhalten müssen.

Stattdessen können auch weitere einkommensschwache Haushalte, die wenig Geld zur Verfügung haben, aber dennoch keine Sozialleistungen empfangen, den Mietzuschuss beantragen. Statt den ursprünglichen 190 Euro bekommen einkommensschwächere Mieterinnen und Mieter eine kräftige Erhöhung und können mit der neuen Regelung ab Januar 2023 mit rund 370 Euro monatlich rechnen. Die Anpassung ist Teil der Wohngeldreform, die unter anderem aufgrund der gestiegenen Energiekosten durchgesetzt wurde.
Gesetzliche Änderungen ab Januar 2023
- Was sich ab 1. Januar 2023 ändert
- Bürgergeld ersetzt Hartz IV
- Erhöhung des Kindergelds
- Erhöhung des Wohngelds
- Hinzuverdienstgrenze bei der Rente entfällt
- Rentenbeiträge steuerlich absetzbar
- Energiepauschale für Studenten
- Mögliche Änderung 2023 bei Netflix: Streaming-Dienst verbietet wohl Passwort-Teilen
- Änderungen für Photovoltaikanlagen
- Gesetzliche Änderung für Vermieter, Eigentümer und Mieter bei der Klimaabgabe
- Fristverlängerung für die Grundsteuer
- Änderung bei MIdi-Jobs
- Anhebung des Grundfreibetrags
- Anhebung des Spitzensteuersatzes
Änderungen 2023 für Rentner: Ab Januar mehr Geld und Steuerentlastung – Hinzuverdienstgrenze fällt
Auch Rentner können sich bei den Änderungen 2023 über gute Nachrichten freuen. Denn ab Januar treten neue Regelungen in Kraft: Zum einen fällt ab Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze, was für Frührentner bedeutet, dass sie beliebig viel Geld in einem Nebenjob verdienen können, ohne Sorge um Renten-Kürzungen haben müssen.

Zum Anderen wird bei Erwerbsminderungsrenten die Hinzuverdienstgrenze angehoben. Rentner können mit dem Jahreswechsel bei einer teilweisen Erwerbsminderung bis zu 35.650 Euro hinzuverdienen, bei einer vollen Erwerbsminderung ist die Grenze bei 17.820 Euro festgeschrieben.
Darüber hinaus zeigt eine Tabelle wohl, dass Rentner sich 2023 über eine „spürbare Erhöhung“ der Rente ebenso freuen dürfen wie über eine Steuerentlastung bei der Einkommenssteuer. Denn die Rentenbeiträge sind ab Januar nun vollständig von der Steuer absetzbar. Sie gelten als Aufwendungen für die Altersvorsorge. Im Laufe des Jahres 2023 treten sogar noch weitere Renten-Änderungen in Kraft.
Änderungen ab Januar 2023: Energiepauschale für Studenten – Netflix macht beim Passwort-Teilen ernst
Nachdem der Großteil der Rentner in Deutschland im Dezember 2022 bereits die Energiepauschale in Höhe von 300 Euro erhalten, könnte im Januar Studenten mit der Auszahlung der Energiepreispauschale an die Reihe kommen. „Die Auszahlung soll zu Beginn des nächsten Jahres beginnen, also noch in diesem Winter“, informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung. Wer an einer Universität oder Fachschule eingeschrieben ist, erhält für die gestiegenen Energiekosten einmalig 200 Euro vom Staat.
Auch Netflix wahrte vielleicht schon ab Januar 2023 mit einer Änderung auf. Der Streamingdienst hat nämlich angekündigt, der er das Passwort-Teilen verbieten will. Das Verbot des gemeinsamen Nutzens eines Kontos mit Menschen außerhalb des eigenen Haushalts soll somit das quasi kostenfreie Serien- und Filmschauen verhindern. Bisher hat Netflix allerdings nur angekündigt dieses zu tun, ob die Änderung aber wirklich bereits im Januar stattfindet, steht bisher noch in den Sternen.
Gesetzliche Änderungen 2023 für Photovoltaikanlagen und bei der Klimaabgabe
Besitzer von Solaranlagen können sich ganz besonders freuen. Denn zu den Änderungen ab Januar 2023 zählen Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen. Unter anderem entfällt die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu müssen. Während einige neue Regeln durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit 2022 greifen, können ab Januar aber kleinere Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung auf Wohngebäuden steuerfrei betrieben werden. Darüber hinaus profitieren auch Photovoltaikanlagen mit bis zu 15 Kilowatt, die überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden zum Einsatz kommen.
Eine wichtige Änderung ab Januar 2023 stellt sich auch für Vermieter, Mieter und Eigentümer auch bei der Klimaabgabe fürs Heizen ein: Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Dabei wird der sogenannte CO₂-Preis nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.
Gesetzliche Änderungen ab Januar 2023: Was ist neu bei Grundsteuererklärung, Homeoffice-Pauschale und Midi-Jobs
Eine weitere Änderung 2023 sieht vor, dass Haus- und Wohnungsbesitzer ihre Grundsteuererklärung er bis Ende Januar abgeben müssen. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert. Beim Verstreichen der Frist für die Grundsteuererklärung drohen empfindliche Bußgelder.
Bei den sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze ab Januar 2023. Arbeitnehmer, die in diese Gruppe fallen, sind ab sofort in der Lage, 2.000 Euro anstatt 1.600 Euro zu verdienen. Bis zu dieser neuen Änderung gilt darüber hinaus, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Auch bei der Homeoffice-Pauschale verschieben sich durch eine Erhöhung ab Januar 2023 bereits die Grenzen auf der Steuererklärung für den entsprechenden Zeitraum. Denn statt 600 können nun bis zu 1260 Euro bei der Steuererklärung angesetzt werden. Die Pauschale wird bei den Werbungskosten eingeordnet, für die allen Steuerzahlern ohnehin 1.200 Euro angerechnet werden. Deshalb profitieren auch nur jene, die mit Homeoffice-Pauschale und anderen Ausgaben über diesen Betrag kommen.
Änderungen ab Januar 2023 bei der Steuer: Neue Regelung bei Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz
Arbeitnehmer werden ab 2023 auch bei der Steuer mit nicht nur einer Änderung entlastet: Als Teil des Inflationsausgleichsgesetzes hat die Bundesregierung beschlossen, den Grundfreibetrag ab Januar 2023 anzuheben. Demnach steigt der Grundfreibetrag von zuvor 10.347 Euro auf 10.623 Euro. Mit dieser neuen Regelung soll das Existenzminimum in der weiterhin prekären wirtschaftlichen Lage auch aktuell im neuen Jahr gesichert werden.
Eine weitere steuerliche Änderung im Januar 2023 tritt im Zuge der Anpassung des Grundfreibetrags ein. Denn der Spitzensteuersatz erfährt eine neue Regelung. Denn 2022 betrug er noch 42 Prozent, ab 2023 wird dieser aber erst bei einem noch höheren Einkommen angesetzt. Die Grenze des Spitzensteuersatzes wurde zum Jahreswechsel von 58.597 Euro auf 61.972 Euro im Jahr angehoben. Beim Reichensteuersatz, der ab einem Einkommen von 277.836 Euro greift, gibt es hingegen keine Neuerung. Hier bleibt im Gegensatz zu den vielen Änderungen im Januar 2023 auch nach dem Jahreswechsel alles beim Alten.