Müller soll statt einer bisherigen Kontoführungsgebühr von 6,95 Euro ab 1. Januar 9,50 Euro bezahlen. Eine Bargeldeinzahlung am Schalter, die bislang inklusive war, soll 2,50 Euro kosten. Die Bargeldauszahlung durch einen Mitarbeiter wird nur noch einmal im Monat kostenlos sein, alle weiteren Male muss Müller bezahlen – und zwar gleich 4,50 Euro. Wenn der Münchner den neuen Preisen nicht zustimmt, könne man die Geschäftsbeziehung „nicht fortsetzen“, teilt eine Sprecherin der Kreissparkasse München Starnberg Ebersberg auf unsere Anfrage mit.
Auch Herbert Berger ist enttäuscht von seiner Bank. Der Perlacher ist seit 1976 Kunde bei der Stadtsparkasse München. „Die erste Preiserhöhung habe ich im April 2016 bekommen“, sagt der 61-Jährige. Statt bislang einen Euro sollte er plötzlich 7,95 Euro Kontoentgelt bezahlen. Anders als bei Müller wurde Berger nicht aufgefordert, der Erhöhung zuzustimmen – „habe ich auch nicht“.
Eben dieses Vorgehen der Banken – die Stadtsparkasse ist kein Einzelfall – ist laut Bundesgerichtshof (BGH) nicht zulässig. „Der BGH hat in seinem Urteil vom 27. April 2021 klargestellt, dass die bisherige Art und Weise der Erhöhungen von Kontoführungsentgelten unzulässig war. Eine solche Erhöhung ist nicht wirksam vereinbart, wenn der Kunde einfach dazu geschwiegen hat“, sagt Sascha Straub von der Verbraucherzentrale Bayern. Viele Banken fordern ihre Kunden deshalb gerade auf, ihren Konditionen zuzustimmen. Wenn sie das nicht tun, droht oft die Kündigung. So wie bei Müller.
In den letzten Jahren seien sehr viele Kontoführungsentgelte unwirksam vereinbart worden, sagt Straub. „Kunden haben damit ein Recht auf Rückerstattung.“ Auch Berger forderte die Kontogebühren von der Stadtsparkasse zurück. „Das war im Juni – und jetzt kam die Ablehnung!“, schimpft er. Man habe „festgestellt, dass Sie in Kenntnis der jeweiligen Preisänderungen typischerweise kostenpflichtige beziehungsweise in unserem vereinbarten Pauschalpreis enthaltene Leistungen aktiv in Anspruch genommen haben“, teilt die Stadtsparkasse Berger mit. Man wolle den „Sachverhalt dieses Einzelfalls“ nochmal prüfen, heißt es von einem Pressesprecher auf Anfrage.
Darf die Bank Bergers Aktivitäten (z. B. Überweisungen, Kartenzahlungen) als Zustimmung der Gebührenerhöhung werten? Nein, sagt Straub. „Die Gebührenänderung war meines Erachtens hier unwirksam.“ Statt Schweigen als Zustimmung nehme man hier Nutzung als Zustimmung an. Die Argumentation der Bank hält er „für eine Frechheit“.
Derweil beschleunigt die Postbank die Schließung von Filialen. Ganz verzichten will man auf sie nicht, die Geschäftsstellen könnten künftig aber ganz anders aussehen.