Bußgeld droht: Diese Fehler bei der Parkscheibe sollten Sie unbedingt vermeiden
Auch bei Parkscheiben lassen sich viele Fehler begehen. Werden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten, droht im schlimmsten Fall ein Bußgeld.
München ‒ Dass eine fehlende Parkscheibe ein Bußgeld nach sich ziehen kann, dürfte niemanden verwundern. Dass man bei der Parkscheibe aber noch andere Fehler begehen kann, zeigt sich aktuell in Bayern. Was viele Verbraucher ebenfalls nicht wissen dürften: die Parkscheibe hat gesetzliche Vorgaben. Werden sie nicht eingehalten, droht ebenfalls ein Bußgeld.
Offenbar war es niemanden bei der Stadt Germering aufgefallen. Die Parkscheibe fürs Auto läuft entgegen dem Uhrzeigersinn. Die Gemeinde bittet daher ihre Bürger nun, die Parkscheibe aus Pappe wieder zu entsorgen. Spendabel hatte die Stadtverwaltung die blaue Scheibe an ihre autofahrenden Bürger verteilt. Jetzt die offizielle Kehrtwende. Auf der Webseite der Stadt erklärt die Kommune, „liebe Germeringerinnen und liebe Germeringer“, die Scheibe müsste „andersherum“ sein. Die Nummern auf der weißen Drehscheibe wurden falsch herum aufgedruckt. Statt 1-2-3-4 steht auf den verkehrten Parkscheiben 4-3-2-1.

Ein Schildbürgerstreich oder tickten die Uhren in Germering bislang nur anders? Denn diese Scheibe darf laut Straßenverkehrsordnung StVO erst gar nicht in den Verkehr gebracht werden. Seit 2014 seien mehr als 2500 fehlerhafte Parkscheiben verteilt worden, zitiert Focus eine Ratshaussprecherin von Germering.
Das schreibt die Straßenverkehrsordnung § 39 vor
Die Parkscheibe muss laut Gesetz - „Norm DIN 1451 Teil 2 entsprechen Rd Nr. 16 der VwV zu § 39 StVO - blau sein und ein weißes, drehbares Ziffernblatt haben. Außerdem muss sie mindestens 15 Zentimeter hoch und elf Zentimeter breit sein. Auf der Scheibe müssen volle und halbe Stunden angezeigt werden. Ziffern sowie Schrift müssen der Norm DIN 1451 entsprechen.
Parkscheiben-Malheur in Germering: Was nicht der Norm entspricht, wird abkassiert
Da die Parkscheiben von Germering aber nicht der Norm entsprechen, sind sie ungültig. Wie auch bereits ein Bürger feststellen musste, der einen Strafzettel über 20 Euro wegen des ungültigen Schildes hinter der Windschutzscheibe seines Autos erhalten hat, berichtet die Bild. Wer also nicht „abkassiert“ werden möchte, sollte die Parkscheibe umgehend entsorgen. Die Stadt selbst bitte um Entschuldigung für das kleine Malheur. Wie es zu dem Fehler kommen konnte, dazu wird nichts berichtet.
„Normalerweise“ bekommen Autofahrer ein Verwarn- und Bußgeld, obgleich sie ihre Parkscheibe richtig eingestellt haben, wenn sie nicht platzsparend parken (10 Euro), ein Parkverbot missachten (10 Euro), sie unzulässig parken - etwa auf einem Radweg oder in zweiter Reihe (55 Euro) oder in einer Feuerwehrzufahrt parken (ab 55 Euro). Wer unberechtigt auf einem Behindertenparkplatz seine Kiste abstellt, wird mit 55 Euro zur Kasse gebeten. Die Kosten steigen rapide, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt werden muss.