Einmalzahlung, Gas- und Strompreisbremse: Entlastungen ab Dezember im Überblick
Mit der Gas- und Strompreisbremse will die Ampel-Koalition die Bürger entlasten. Im Dezember sollen die ersten Gelder dafür fließen.
München – Die einmalige Entlastungszahlung für die Verbraucher und Unternehmen will die Regierung im Dezember zahlen. Die Strompreisbremse kommt im Januar, die Gaspreisbremse fließt ab März kommenden Jahres. So die Planung. Die Energiepreisbremsen sollen laut der Regierung bis 30. April 2024 gelten. 200 Milliarden Euro hat der Bund eingeplant, um bis 2024 die explodierten Energiepreise für die Bürger abzufedern.
Für Gaskunden heißt das konkret, dass sie im Dezember keinen Abschlag an ihren Energieversorger zahlen müssen. Wer doch etwas zahlt, dessen Abschlagszahlung wird im Januar verrechnet. Es handelt sich bei dieser Soforthilfe um eine Einmalzahlung, um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, teilt die Bundesregierung mit. Anspruchsberechtigt sind neben Privathaushalten auch Gewerbebetriebe. Ihr Verbrauch dürfe aber nicht 1500 Kilowattstunden übersteigen, schreibt das Handelsblatt. Für Stromkunden ist keine Sofortzahlung im Dezember geplant. Für sie startet die Preisbremse dafür bereits ab Januar 2023.

Energiepreisbremsen: Wie funktioniert die Gaspreisbremse?
Die Gasverbraucher werden ab März eine Gutschrift auf der monatlichen Abrechnung ihres Versorgers erhalten. Dabei sollen Haushalte für 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs einen garantierten Gas-Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde bekommen. Für die restlichen 20 Prozent des Verbrauchs soll der Vertragspreis gelten. Für Fernwärme soll der garantierte Bruttopreis bei 9,5 Cent liegen.
Eine Beispielrechnung für Gaskunden
Bisher zahlte der Verbraucher für einen Verbrauch von 15.000 Kilowattstunden einen Preis von sieben Cent pro kWh. Nach der Preiserhöhung gilt nun ein Preis von 30 Cent je kWh. Mit der Gaspreisbremse erhält der Kunde für 12.000 kWh (80% von 15.000 kWh) einen subventionierten Preis von 18 Cent (30 Cent minus 12 Cent) und damit eine Gutschrift von 2160 Euro im Jahr bzw. 180 Euro im Monat.
Die Regierung erhofft sich, mit der Preisbremse einen Sparanreiz bei den Verbrauchern bewirken zu können. Denn die Gutschrift sei abhängig vom Verbraucher der Vergangenheit und nicht vom aktuellen Energieverbrauch, berichtet das Handelsblatt. Haushalte können also durch die Drosselung ihres künftigen Verbrauchs nochmals Geld sparen, da sich an der Gutschrift nichts ändern soll.
Damit vor allem Haushalte mit niedrigem Einkommen und niedrigem Verbrauch bei der Gaspreisbremse nicht schlechter gestellt werden als Villenbesitzer mit hohem Verbrauch, sollen private Verbraucher die Hilfen als geldwerten Vorteil versteuern können. Laut Wirtschaftsminister Robert Habeck soll diese Einkommensgrenze bei rund 75.000 Euro liegen.
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Energiepreisbremsen: Wann kommt die Strompreisbremse?
Die Strompreisbremse soll ab 1. Januar 2023 dazu beitragen, dass die Stromkosten insgesamt sinken. „Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine und mittlere Unternehmen wird daher bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für den Basisbedarf von 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs“, verspricht die Bundesregierung auf ihrer Internetseite. Kritiker halten den Starttermin allerdings für überaus ambitioniert. Aus Sicht des Bundesverbandes der Energiewirtschaft ist er zeitlich für über 40 Millionen Haushalte zum Jahreswechsel nicht zu schaffen.
Dennoch gilt: Verbraucher erhalten auf ihrer Stromrechnung eine Gutschrift. Diese bemisst sich an 80 Prozent ihres bisherigen Verbrauchs. Der Bruttopreis für eine Kilowattstunde Strom soll dabei auf 40 Cent gebremst werden.
Eine Beispielrechnung für Stromkunden
Etwa 3196 kWh verbraucht ein Zwei-Personen-Haushalt pro Jahr. Das macht bei einem Strompreis von durchschnittlich 32,87 Cent pro kWh eine Summe von 1050 Euro. Der Preisdeckel der Strompreisbremse greift künftig bis zu einem Verbrauch von 2557 kWh. Dafür fallen künftig höchstens 40 Cent pro kWh an. Das entspricht einem Strompreis pro Jahr von 1023 Euro.
Die Gutschrift wird über die Abrechnung durch den Stromversorger abgewickelt und kann von den Stromkunden direkt in der Rechnung eingesehen werden.
Stromverbrauch pro Jahr | Ersparnis durch Strompreisbremse pro Jahr* |
5000 kWh | 320 Euro |
4250 kWh | 272 Euro |
2500 kWh | 160 Euro |
1500 kWh | 96 Euro |
Quelle: Check24 (Rechnung erfolgt mit einem Strompreis von 48 Cent pro kWh)
Zusätzlich plane die Regierung als weitere Entlastung, dass die Netzentgelte auf dem Vorjahresniveau bleiben. Dafür soll es einen staatlichen Zuschuss für die Übertragungsnetzbetreiber geben, berichtet das Handelsblatt.
Energiepreisbremsen: Bundestag und Bundesrat müssen noch abstimmen
Die Gesamtlösung für die Strom- und Gaspreisbremse soll am 18. November vom Kabinett abgesegnet und am 2. Dezember vom Bundestag beschlossen werden. Der Bundesrat soll am 16. Dezember abstimmen. Greifen soll die Bremse schon ab dem 1. Dezember.
Für die Maßnahmen im Strombereich sollen laut Handelsblatt aus dem sogenannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds 30 Milliarden Euro genutzt werden. Für den Dezember-Sofortzuschlag beim Gas plant die Regierung 8,9 Milliarden Euro ein. Die Gaspreisbremse soll 51 Milliarden Euro kosten. Für die Strompreisbremse und die Stabilisierung der Netzentgelte sollen zwischen 66 und 82 Milliarden Euro fällig werden.
Außerdem soll es laut dpa einen Härtefallfonds von zwölf Milliarden Euro für Verbraucher und kleine Firmen geben, die von den Preisbremsen nicht genug entlastet werden. Für die Finanzierung der Energiepreisbremsen sollen zudem sogenannte „Zufallsgewinne“ von Energieerzeugern abgeschöpft werden.