Frist für Führerschein-Umtausch abgelaufen! Welche Autofahrer das betrifft
Wer beim Führerschein-Umtausch seine Frist verpasst, muss mit Problemen rechnen. Ein Experte nennt die entscheidenden Unterlagen für den Tausch. Die Frist endet am 19. Juli.
Für Autofahrer hat sich zum Jahreswechsel 2022 einiges verändert. Wie echo24.de berichtet hat, gibt es viele neue Regelungen zu beachten. Dabei müssen alle Fahrzeughalter genau auf ihre Fahrerlaubnis schauen. Laut aktueller EU-Verordnung müssen Führerscheine europaweit fälschungssicher und einheitlich sein. Ältere Führerscheine müssen getauscht werden. Und im Juli ist für bestimmte Jahrgänge die Frist abgelaufen.
Grundsätzlich müssen mit der neuen Verordnung alle Führerscheine umgetauscht werden, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Danach gibt’s nur noch den EU-Führerschein im Scheckkarten-Format. Die grauen „Lappen“ und rosafarbenen Fahrerlaubnisse habe ausgedient.
Führerschein-Umtausch für bestimmte Jahrgänge: Frist endete am 19. Juli 2022
Nachdem Corona der ersten Frist einen Strich durch die Rechnung gemacht hatte, wurde der Stichtag für den Führerschein-Umtausch für die Geburtsjahre 1953 bis 1958 im Januar 2022 verschoben. Jetzt war die letzte Möglichkeit dafür am 19. Juli 2022.
Alle Autofahrer, die zu diesen beiden Jahrgängen zählen, sollten sich jetzt umgehend mit dem Umtausch ihrer Fahrerlaubnis beschäftigen. Für den kompletten Vorgang benötigen die Ämter laut Angaben mehrere Wochen.
So funktioniert der Umtausch alter Führerscheine
Laut Allgemeinen Deutschen Automobil-Club (ADAC) ist Ablauf für den Umtausch alter Führerscheine unkompliziert. Autofahrer müssen zu ihrer Führerscheinstelle gehen und dort einen Antrag auf den Umtausch der Fahrerlaubnis für die entsprechende Fahrzeugklasse stellen. Eine Gesundheitsuntersuchung ist dafür nicht notwendig. Man sollte den Personalausweis oder Reisepass, biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein dabei haben.
Gültigkeit des neuen Führerscheins
Nach Angaben des ADAC bleibt auch der neue EU-Führerschein, unabhängig davon, wann man die Fahrprüfung abgelegt hat, unbefristet gültig. Lediglich die „Gültigkeit des Führerscheindokuments wird auf 15 Jahre befristet“.
Wer sich weigert oder die Termine verpasst, muss mit Bußgeldern rechnen. Die Verwarnungsgelder liegen dabei in einer Höhe von 10 Euro. Eine Straftat begeht man damit aber noch nicht. Bei Lkw- und Bus-Führerscheinen sieht es laut ADAC damit aber anders aus. Außerdem müssen Autofahrer mit abgelaufenen Führerscheinen im Ausland mit Schwierigkeiten rechnen.
Umtausch-Tabelle für Führerscheine: Diese Frist ist für Sie wichtig
Das Ende der ganzen Aktion mit dem Umtausch alter Führerscheine wird auf der Internetseite der Bundesregierung mit dem 19. Januar 2033 angegeben. Doch welche Frist ist für wen entscheidend? Wie die Experten beim ADAC erklären, ist das Ausstellungsdatum des Führerscheindokuments entscheidend – nicht das Erteilungsdatum. Bei Fahrerlaubnissen mit einem Ausstellungsjahr vor dem 1. Januar 1999 muss man sich an den Fristen orientieren, die nach Geburtsjahren gegliedert wurden.
Tabelle laut Angaben des ADAC für Führerscheine, die bis 31. Dezember 1998 ausgestellt wurden:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 – 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 – 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 – 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
Tabelle für Führerscheine nach Angaben des ADAC, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind:
Ausstellungsjahr | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
---|---|
1999 – 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 – 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 – 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 – 18.1.2013 | 19. Januar 2033 |
Dem ADAC-Beitrag zufolge müssen Besitzer einer Fahrerlaubnis, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, ihren Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen – unabhängig vom Ausstellungsjahr.