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Strom und Gas: Kündigt der Versorger, können Verbraucher Hunderte Euro rausholen

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Von: Victoria Krumbeck

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Nachdem Gas-Anbieter ihren Kunden gekündigt hatten, mussten diese auf teurere Tarife zurückgreifen. Jetzt könnten sie mehrere Hundert Euro Schadensersatz erhalten.

München – Die Frage um die Gas-Sicherheit treibt momentan viele Kunden um. Wie viel Gas wird zur Verfügung stehen? Wie hoch werden die Preise sein und was wird die Gas-Umlage mit dem Konto machen? Erst kürzlich wurden neue Energiesparmaßnahmen der Bundesregierung bekannt. Eine Frage reiht sich jetzt dazu: Was tun, wenn der Energie-Versorger kündigt? So erging es letzten Winter einigen Kunden. Das Landgericht Düsseldorf macht ihnen jetzt Hoffnung auf einen hohen Schadensersatz.

Gas-Anbieter kündigen Kunden – Wechsel zum teureren Grundversorger

Energie-Anbieter wie Stromio oder gas.de haben letzten Winter ihren Kunden gekündigt. Sie begründeten den Stopp der Gasversorgung mit „der historisch einmaligen Preisentwicklung im Erdgasmarkt“, wie die Welt am Sonntag berichtete. Die explodierenden Preise machten es den Anbietern schwer, sich auf dem Markt zu halten. Dies bedeutete jedoch nicht, dass die Kunden plötzlich frieren mussten.

Gas-Anbieter haben ihren Kunden gekündigt. Diese klagen jetzt und fordern Schadensersatz. Mit einem Urteil wird Ende des Jahren gerechnet.
Das Landgericht Düsseldorf wird über die Klage der Verbraucher urteilen. © Michael Gstettenbauer/IMAGO

Nach einer Kündigung fallen die Kunden in den Ersatz- oder Grundversorgungstarif ihres Grundversorgers. Das sagt die Verbraucherzentrale NRW. Der Grundversorgungstarif für Neukunden kann jedoch ganz schön teuer werden. Derzeit steigen die Energie-Preise ebenfalls stark an, manche Anbieter haben ihre Preise um 130 Prozent erhöht.

Schadensersatz für Gas-Kunden – mehrere hundert Euro möglich

Der Rausschmiss der Kunden scheint jedoch rechtswidrig zu sein. Das Landgericht Düsseldorf macht den Kunden nun Hoffnung auf Schadensersatz. In einer Verfügung des Landgerichts Düsseldorf, das der Welt am Sonntag vorlag, hieß es: „Die Klage dürfte nach derzeitigem Sach- und Streitstand auch in der Sache grundsätzlich Aussicht auf Erfolg haben.“ Das Risiko der Entwicklung der Gaspreise tragen nicht die Kunden, sondern der Anbieter. Verbraucher können wiederum mit geringem Aufwand Energie sparen.

Tobias Hirt, Chef eines Portals für Online-Rechtsdurchsetzung, klagt auf Schadensersatz für die Kunden von gas.de. Er will für die Kunden die Mehrkosten erstatten, die sich durch die Kündigung von gas.de und den Fall in die Grundversorgung ergeben haben. Auch die Verbraucherzentrale Hessen klagt – und zwar gegen den Anbieter Stromio. Die Leiterin des Teams Rechtsdurchsetzung, Kerstin Wolf, sagte der Welt am Sonntag, dass Verbraucher bei einer erfolgreichen Klage mit mehreren Hundert Euro rechnen können.

An der Musterfeststellungsklage der hessischen Verbraucherzentrale können sich alle betroffenen Verbraucher beteiligen. Die finanziellen Schäden, die für die Verbraucher durch die teurere Grundversorgung entstanden sind, sollen erstattet werden. Das Urteil wird Ende des Jahres erwartet. (vk)

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