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Homeoffice-Pauschale: Wer von zu Hause aus arbeitet, erhält künftig mehr Geld zurück

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Von: Stella Henrich

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Auch Mitarbeiter im Homeoffice sollen von der Energiepauschale profitieren und sie steuerlich geltend machen können. Aber auch bei der Homeoffice-Pauschale tut sich was.

München ‒ Energiesparen im Homeoffice ist möglich, aber Computer, Lampen und die Kaffeemaschine laufen auch zu Hause beim Arbeiten weiter. Sparen lässt sich während dieser 8,5 Stunden-Arbeitszeit nicht mehr wirklich. Nur zu gut, dass die Ampel-Koalition die Heimarbeiter bei der Energiepauschale nun auch bedacht hat. Das Geld wird ihnen allerdings nicht wie beispielsweise festangestellten Mitarbeitern auf das Konto überwiesen.

Freiberufler und Selbständige können die Pauschale dafür über die nächste Steuererklärung abrechnen, indem sie die 300 Euro als Minderung bei der Einkommenssteuer-Vorauszahlung geltend machen. Wer allerdings immer oder regelmäßig im Homeoffice arbeitet, für den gebe es jetzt neuen Spielraum, um sich Geld vom Staat zurückzuholen, berichtet Chip.de. Und das bedeute bis zu 600 Euro und mehr - dank der sogenannte Homeoffice-Pauschale,

Homeoffice-Pauschale: Bis zu 1000 Euro vom Staat

Wer demnach zu Hause arbeitet, kann für bis zu 120 Homeoffice-Tage je fünf Euro Werbungskosten in der Steuererklärung ansetzen. Das sind insgesamt 600 Euro. Der Staat zahlt die Pauschale allerdings nicht netto aus. Sie wird in die Werbungskostenpauschale von 1000 Euro eingerechnet. Wer mehr als diese 1000 Euro Werbungskosten hat, profitiere vom Steuervorteil, so Chip.de weiter. Ab 2023 sollen dann sogar jährlich 1000 Euro für 200 Tagessätze pauschal bei der Steuererklärung geltend gemacht werden können.

Darüber hinaus gibt es auch keine Belegpflicht für den Heimarbeiter. Wer aber auf der sicheren Seite sein will, sollte sich von seinem Arbeitgeber eine Bescheinigung ausstellen lassen, um die Homeoffice-Tage auf Nachfrage belegen zu können, rät das Online-Portal. Die Pauschale kann von Selbständigen, Freiberufler, aber auch Auszubildenden und Studierenden genutzt werden.

Die Homeoffice-Pauschale wird entfristet und verbessert. Pro Tag im Homeoffice können Steuerpflichtige weiterhin fünf Euro in der Einkommenssteuererklärung geltend machen. War die Pauschale bislang auf 600 Euro im Jahr begrenzt, können ab 2023 bis zu 1.000 Euro jährlich geltend gemacht werden. Damit sind künftig 200 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt. Die Pauschale gilt auch, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Das entlastet gerade Familien mit kleineren Wohnungen, da ein separates Arbeitszimmer nun nicht mehr Voraussetzung für einen Steuerabzug ist. Ursprünglich sollte die Pauschale zum Ende dieses Jahres auslaufen.
Quelle. Die Bundesregierung

Homeoffice-Pauschale: Ausgleich für zusätzliche Kosten

Die Homeoffice-Pauschale dient als steuerlicher Ausgleich für die Extra-Kosten durch die Arbeit zu Hause. Zum Beispiel, wenn man kein eigenes Arbeitszimmer absetzen kann. Arbeitnehmer, die ein anerkanntes Arbeitszimmer haben, können sogar 1250 Euro und mehr steuerlich geltend machen. Allerdings müssen hierfür bestimmte Kriterien erfüllt sein - beispielsweise darf das Zimmer ausschließlich für berufliche Zwecke genutzt werden und muss sich räumlich vom Rest der Wohnung abtrennen lassen (z.B. durch eine Tür).

Eine Familie am Tisch sizend.
Die Homeoffice-Pauschale soll speziell Familien in kleinen Wohnungen entlasten. (Symbolbild) © Guido Kirchner / picture alliance/dpa

In diesem Fall können dann sogar anteilige Kosten für Miete, Wasser, Strom, Heizung, Reinigung, Versicherungen, Instandhaltung sowie Reparatur abgesetzt werden. Komplett angesetzt werden können Kosten für Büromöbel, Lampen, Teppiche oder Renovierung. Seit 2021 lassen sich Arbeitsmittel wie Computer und Zubehör von der Steuer im Jahr des Kaufs voll absetzen.

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