2G-Regel beim Einkaufen? Kaufland legt sich in Statement fest
Mit Hessen erlässt ein weiteres Bundesland die Möglichkeit, beim Einkaufen die 2G-Regel anzuwenden. Kaufland erläutert in einer Stellungname, ob auf die Maßnahme reagiert wird.
Neckarsulm - Immer mehr Bundesländer setzen in einigen Bereichen des gesellschaftlichen Miteinanders sukzessive das 2G-Modell um: Es bedeutet, dass Institutionen und Unternehmen selbst entscheiden können, ob sie nur noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewähren. In Niedersachsen und Hessen können nun auch Supermärkte, Discounter und andere Händler jenen Personen den Einlass verwehren, die sich nicht gegen Corona impfen lassen.
Doch zeigt die Tendenz klar, dass sich gerade die großen deutschen Handelsketten wie Aldi, Lidl oder auch Edeka gegen einen Ausschluss der entsprechenden Kunden stemmen. Nun positioniert sich auch Kaufland gegen eine Umsetzung von 2G. In einem Statement lässt das zur Schwarz-Gruppe gehörende Unternehmen aus Baden-Württemberg wissen:
„Als Lebensmitteleinzelhändler, der die Grundversorgung sicherstellt, sind wir von der 2G-Regelung nicht betroffen. Wir werden diese weder in noch außerhalb Hessens umsetzen. In unseren Filialen gelten nach wie vor die bekannten Abstands- und Hygieneregeln sowie die Maskenpflicht“, erklärte eine Sprecherin gegenüber echo24.de*. Zuvor haben sich bereits große Supermarktketten wie Aldi, Rewe und Lidl gegen eine Anwendung von 2G* ausgesprochen.
2G beim Einkaufen? Was das für Supermärkte und Handelsketten bedeuten würde
Warum große Handelsketten lieber weiter auf das mittlerweile eingespielte Corona-Modell setzen - und Verbraucher beim Betreten der Filialen weiter eine Schutzmaske tragen müssen - liegt auf der Hand: Zum einen würde eine reduzierte Besucherzahl zwangsläufig weniger Umsatz bedeuten. Auf eine weitere negative Auswirkung für die Supermärkte weist der Handelsverband Deutschland (HDE) hin: „Die Kontrolle der Impfpässe und der Tests würde bei diesen Branchen zu langen Schlangen vor den Geschäften führen“, ließ Geschäftsführer Stefan Genth gegenüber der Funke Mediengruppe wissen. Daher mache beim Einkaufen weder eine 2G-Regel noch die 3G-Regel Sinn.
Dafür müssen Verbraucher bald aus einem anderen Grund mit einer Umstellung ihrer Einkaufsgewohnheiten rechnen: Bei Nahrungsmitteln wird sich aller Voraussicht Gravierendes ändern. Es betrifft das Thema Mindesthaltbarkeitsdatum. (PF)