Geld zurück bei langsamem Internet: Ab Dezember mehr Rechte
Im Zuge der Modernisierung des Telekommunikationsgesetzes werden die Rechte für Verbraucher gestärkt. So können Sie bei einer vom Vertrag abweichenden Internetgeschwindigkeit Geld zurückfordern.
Berlin - Langsames Internet kann vor allem in Zeiten von Corona und Homeoffice an den Nerven zerren. Besonders ärgerlich ist dies, wenn mit dem Provider eine schnellere Internetverbindung vereinbart ist. Doch für Verbraucher gibt es erfreuliche Nachrichten: Ab dem 1. Dezember 2021 werden die Rechte der Kunden gestärkt.
Mehr Rechte bei langsamem Internet dank Telekommunikationsgesetz
Dies haben Verbraucher dem modernisierten Telekommunikationsgesetz zu verdanken. So erhalten Verbraucher ein Minderungsrecht. Wie die Verbraucherzentrale erklärt, kann im Falle von „erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichungen bei der Geschwindigkeit“ Geld zurückgefordert werden.
Dafür müssen Betroffene anhand von Breitbandmessungen nachweisen, dass ihre Internetverbindung zu langsam ist. Denn auch veraltete Treiber der Netzwerkkarte, schlechter WLAN-Empfang, zu viele Browser-Cookies, falsche Router-Einstellungen, ungeeignete Kabel oder Antivirenprogramme können die Geschwindigkeit bremsen.
So prüfen Sie die Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses:
- Ihr Anbieter bietet selbst einen sogenannten Speedtest an. Die Tests der Anbieter erfolgen jedoch nach anbieterspezifischen Vorgaben und sind daher nicht einheitlich und objektiv berechnet.
- Sie nutzen die Angebote der Bundesnetzagentur (BNetzA). Diese stellt verschiedene Messtools zur Verfügung. Mit diesen können Sie kostenfrei Ihre tatsächliche Datenübertragungsrate messen, kontrollieren, protokollieren und mit der im Vertrag festgelegten Rate vergleichen.

Konkret bedeutet das nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums, dass Endkunden, bei denen beispielsweise nur 50 statt der zugesagten 100 Megabit pro Sekunde ankommen, nur 50 Prozent des monatlichen Entgelts bezahlen müssen.
Sonderkündigungsrecht bei langsamem Internet
Als Alternative zu einer Minderung steht die Kündigung zur Verfügung. Wer aufgrund der schlechten Leistung den Provider wechseln möchte, hat ein Anrecht auf fristlose Kündigung. Einzige Voraussetzung: Dem Anbieter muss vorab eine Frist gesetzt werden, um die vertraglich vereinbarte Leistung doch noch zu erbringen. (jsch/dpa)
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