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„Ganz schön dreist“: Lidl-Kundin erzürnt wegen Strafzettel - Discounter reagiert

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Von: Bedrettin Bölükbasi

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Der Kassenzettel und der gelbe Strafzettel von Lidl. Ob die Kundin das verdient hat?
Eine Lidl-Kundin erhielt einen Strafzettel in Höhe von 30 Euro. © Screenshot/Facebook Anne Lhöp

Aufgrund langer Parkzeit hat eine Lidl-Kundin in Berlin eine Parkstrafe kassiert. Sie reagierte erzürnt und beschwerte sich beim Discounter. Gegenüber Merkur.de nahm der Discounter Stellung.

Berlin/München - So ärgerlich sie für jeden Autofahrer sind: Strafzettel für falsches Parken oder zu lange Parkzeiten sind nicht selten. Hat man den Eindruck, nichts falsch gemacht zu haben, dann sind die kleinen Zettelchen umso ärgerlicher. So auch bei einer Lidl*-Kundin im Berliner Ortsteil Hermsdorf, denn diesen Strafzettel hat sie offenbar überhaupt nicht erwartet. Nach ihrem Einkauf kehrte sie zu ihrem Auto zurück und erlebte einen Schock: auf ihrem Wagen klebte ein Strafzettel.

Lidl: Kundin parkt zu lange und wird bestraft

Sie habe die „Höchstparkdauer“ überschritten, hieß es auf dem Strafzettel der zuständigen Verwaltung. Das Ergebnis: eine Vertragsstrafe von 30 Euro. Zudem wurde mit einer „gerichtlichen Geltendmachung“ gedroht, falls der Betrag nicht bezahlt werden sollte.

Das wollte sie wohl nicht auf sich sitzen lassen und kontaktierte deshalb die Lidl-Filiale. Die Antwort aber beruhigte die Kundin nicht. Ganz im Gegenteil: sie sorgte für noch mehr Aufregung. Den erhofften Effekt lieferte ihre Beschwerde nicht. Zusammen mit Kassenzettel und dem gelben Strafzettel teilte sie die Antwort von Lidl auf Facebook.

Lidl storniert Strafe nicht - „Einkauf nicht im Verhältnis zur Parkdauer“

Mit der Begründung, der Einkauf stehe nicht im Verhältnis zur Parkdauer, wollte Lidl eine Stornierung der Strafe nicht veranlassen. „Beachten Sie bitte, dass unsere Lidl-Parkplätze ausschließlich für den Besuch in unserer Lidl-Filiale vorgesehen sind“, bemerkte Lidl zudem in der Antwort. Die Filiale bat um Verständnis bei der verärgerten Kundin. Dies wollte sie aber nicht entgegenbringen, wie ihr Facebook-Post offenkundig zeigt.

Hier fand die Kundin des Discounters klare Worte: „Liebes Lidl Deutschland, dafür, dass ich mich mit einer Freundin im Laden verquatscht habe, ist das ganz schön dreist, 30 Euro Strafe auf einem Parkplatz zu zahlen“, betonte die erboste Kundin. Schließlich dürfe man eigentlich 90 Minuten vom Parkplatz gebrauch machen, so ihre Begründung. Sie fügte hinzu, eine Einkaufszeit anzusetzen sei „anmaßend“.

Lidl erläutert Entscheidung - „Verfahren bezieht sich auf deutliche Überschreitung der Parkzeit“

Auf Anfrage von Merkur.de erläuterte Lidl die Entscheidung. „In wenigen Filialen – zumeist in Innenstadtlage – werden unsere Parkplätze von verschiedenen externen Dienstleistern bewirtschaftet“, gab Lidl an. Hier weise man mit „gut sichtbar angebrachten Schildern“ auf die kostenlose Parkzeit hin und kontrolliere die Parkscheiben anhand von Mitarbeitern des Dienstleisters.

„An ausgewählten Standorten ist eine Auslage der Parkscheibe für unsere Kunden nicht mehr notwendig, da ein neues System die Parkdauer mit Hilfe von Sensoren im Boden erfasst“, hieß es gegenüber Merkur.de weiter. Bei einer Überschreitung der Höchstparkdauer, so Lidl, werde der Dienstleister vom System benachrichtigt.

Video: Polizei testet digitalen Strafzettel

„Erfahrungsgemäß reicht die kostenlose Parkdauer“: Strafe für Lidl-Kundin unumgänglich

Lidl zufolge könne die Bearbeitungspauschale des externen Dienstleisters bis zu 30 Euro betragen und sei dem öffentlichen Verkehr angepasst. „Dieses Verfahren bezieht sich auf eine deutliche Überschreitung der Parkzeit“, erklärte der Supermarkt Merkur.de gegenüber. Dabei sei die kostenlose Parkzeit mehr als nur ausreichend: „Erfahrungsgemäß reicht die kostenlose Parkdauer zum Einkaufen aus. Zusätzliche Karenzzeiten ermöglichen über die freie Parkzeit hinaus auch Ergänzungskäufe in nahegelegenen Einzelhandelseinrichtungen oder längere Einkäufe.“

Eine Stornierung sei demnach nur möglich, falls vom Kunden Gegenteiliges bewiesen wird. Daneben profitiere Lidl nicht von dem Verwarnungsgeld: „Die vollständige Abwicklung aller im Zusammenhang mit dem Verwarnungsgeld stehenden Modalitäten erfolgt dabei ausschließlich durch den Dienstleister.“ Auf diese Art und Weise habe Lidl gute Erfahrungen gemacht, „zwischen Lidl-Kunden und Falschparkern zu differenzieren“. Die Strafe in Höhe von 30 Euro scheint für die Lidl-Kundin damit unumgänglich.

Indes schießen in Deutschland die Corona-Zahlen in die Höhe. Die Auswirkungen zeigen sich bei Lidl, Aldi, Rewe und Edeka. Diese Corona-Regeln im Supermarkt gelten im November.*Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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