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Großmarkt ruft Margarine zurück – krebserregender Stoff gefunden

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Von: Ines Baur

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Brot mit Margerinenaufstrich
Ein Vorsicht bei pflanzlicher Margarine, wenn es um Transfette geht. (Symbolbild) © Joerg Beuge/Imago

In einer Margarine wurde ein krebserregender Stoff gefunden. Ein Großmarkt rät dringend vom Verzehr ab und hat einen Rückruf des Produkts gestartet.

München – Wegen Tierwohl, der eigenen Gesundheit und Preissteigerungen bei Lebensmitteln wegen der enormen Inflation essen immer mehr Menschen Margarine statt Butter. Auch zum Kochen und Plätzchen-Backen wird sie gerne eingesetzt. Nun kommt mitten in der Keks-Back-Saison ein Margarine-Rückruf.

Margarine-Rückruf - Glycidol in vegetable Ghee

Die Nergiz Großmarkt GmbH informiert ihre Kundschaft über das Portal Produktwarnung.eu über den Rückruf der Margarine. In einer Charge der „Vita Margarine Pure vegetable Ghee“ in der 1 kg-Dose wurde in Tests der Stoff Glycidol nachgewiesen. Konkret betrifft der Rückruf:

Andere Chargen oder Produkte seien laut Hersteller nicht vom Rückruf betroffen.

Margarine-Rückruf – Enthaltener Stoff reizt Schleimhäute und kann Krebs erregen

Das BfR, das Bundesinstitut für Risikobewertung, mahnt schon länger, die Gehalte fragwürdiger Stoffgruppen, die Glycidol enthalten, in Ölen und Fetten zu senken, berichtete Deuschlandfunk Kultur. „Glycidol ist beileibe kein Umweltgift, das durch Unachtsamkeit in die Nahrungskette geraten ist“, informiert der Sender. Es sei vielmehr eine Substanz, die erst bei der technischen Verarbeitung von Ölen entsteht. 

Das BfR und andere Fachinstitutionen würden den Stoff unisono als krebserregend einstufen. Zwar handele es sich um Spuren, aber bei einer lebenslangen Aufnahme – noch dazu über ein Grundnahrungsmittel – täte die Behörde gut daran, der Fettwirtschaft die rote Karte zu zeigen. 

Einige Margarine-Produkte, dazu gehört auch die Rama, dürfen sich eigentlich gar nicht mehr Margarine nennen.

Margarine-Rückruf – das kann die Kundschaft tun

Betroffene Kunden können den Artikel gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben. Selbst wenn er angebrochen oder der Kassenbon nicht mehr vorhanden ist.

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