Änderungen im März: Preisbremse, Zeitumstellung, Aldi-Prospekt – das müssen Verbraucher wissen
Der März bringt wieder einige Änderungen für Verbraucher mit sich: von der Energiepauschale für Studierende bis zu Bierpreisen - ein Überblick;
Berlin - Mit dem Frühlingsbeginn wird wieder an der Uhr gedreht: Ende März kommt auf die Menschen in Europa die Zeitumstellung zu. Auch in Deutschland endet die Winterzeit. Am Sonntag, 26. März, um 2.00 Uhr nachts werden die Zeiger dann um eine Stunde auf 3.00 Uhr vorgestellt. Der letzte März-Sonntag ist also eine Stunde kürzer, dafür ist es ab diesem Zeitpunkt abends wieder spürbar länger hell. Die Sommerzeit endet wieder am letzten Sonntag im Oktober.
Eine der wichtigsten Änderungen dürften für viele Verbraucher die Energiepreisbremsen für Strom, Fernwärme und Gas sein. Diese greifen für Millionen Verbraucher ab dem 1. März rückwirkend - auch für die Monate Januar und Februar. Nach Angaben der Regierung müssen die Verbraucher nichts unternehmen. Die finanziellen Entlastungen kommen automatisch über die Abrechnung beziehungsweise über niedrigere Abschlagszahlungen. Der Branchenverband BDEW bittet wegen der komplexen Regeln laut dpa die Verbraucher um Geduld.
- Wie die Energiepreisbremsen jetzt wirken, erfahren Sie bei Merkur.de.
- Mit welchen möglichen Einsparungen Gas- und Stromkunden rechnen können, lässt sich auf der Seite der Bundesregierung berechnen.
Änderungen im März für Verbraucher - Masken- und Testpflichten enden
Die Maskenpflicht für Beschäftigte und Bewohner von Kliniken, Pflegeheimen und Arztpraxen endet zum 1. März. Ausnahmen gelten für Besucher. Sie müssen bis zum 7. April Masken tragen. Die verbliebenen Testpflichten - etwa für Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen - fallen zum 1. März generell weg.
Damit folgen die Vorgaben dem Zeitplan zur Finanzierung: Das bereits stark zurückgefahrene Angebot kostenloser „Bürgertests“ für alle auch ohne Symptome läuft nur noch bis einschließlich 28. Februar. Im Februar wurde die Maskenpflicht bereits für Busse und Bahnen aufgehoben. Auch Beschäftigte in Arztpraxen - wie etwa in Bayern - müssen seit dem 1. Februar keine Maske mehr tragen.
Online-Anträge für Studenten für 200-Euro-Pauschale
Studierende und Fachschüler sollen ab dem 15. März die lang erwartete Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro beantragen können. Die rund 3,5 Millionen Berechtigten benötigen für den Antrag ein BundID-Konto zur Identifizierung. Um den Antrag stellen zu können, wurde die Website einmalzahlung200.de eingerichtet, die bundesweit für alle Berechtigten gültig ist. Dort werden auch alle Fragen der Anspruchsberechtigten beantwortet.
Änderungen im März für Verbraucher - Poststreiks laufen weiter, Versicherungskennzeichen jetzt schwarz
Kunden der Deutschen Post müssen sich (Stand: 25. Februar) weiter auf Behinderungen einstellen: Bis zum 8. März können Gewerkschaftsmitglieder darüber entscheiden, ob es einen unbefristeten Arbeitskampf gibt. Das Ergebnis der Urabstimmung soll am 9. März bekanntgegeben werden. Der Versand von Briefen oder Paketen dürfte bei einer Zustimmung noch stärker beeinträchtigt werden.

Vom 1. März an dürfen Mofas, Mopeds und E-Roller nur noch mit schwarzem Kennzeichen unterwegs sein. Diese sind bei den Versicherern erhältlich. Die Farbe der Kennzeichen wechselt jährlich zwischen schwarz, grün und blau, um schneller erkennen zu können, ob der Versicherungsschutz noch aktuell ist.
Änderungen im März - Deutsche Bahn-Wartebereich nur noch für spezielle Kunden -
Die Deutsche Bahn schränkt den Zugang zu ihren speziellen Wartebereichen an großen Bahnhöfen ein. Wer die Lounges ab 1. März nutzen will, braucht grundsätzlich eine Fernverkehrsfahrkarte. Bisher konnten auch Bahnbonus-Statuskunden diese Bereiche nutzen. Damit ist dann Schluss.
Microsoft und Amazon stellen bestimmte Dienste ein
Microsoft stellt zum 10. März die VR-Plattform „Altspace VR“ ein. Mit diesem Schritt zeigt sich wohl auch, dass der angenommene Hype um das Metaverse nicht die erhofften Erfolge einbringt. Wer noch einen Account besitzt, kann bis zum Stichtag alle Daten lokal speichern, danach ist das nicht mehr möglich. Das berichtet rtl.de.
Auch Amazon hält eine Änderung für seine Kunden bereit. Der Online-Händler stellt den Dienst „Dash Replenishment“ ein. Dabei handelt es sich um einen Service, der automatisch Nachschub bestellt. Die Idee der Buttons ist es, alltägliche Verbrauchsartikel wie Klopapier, Waschmittel oder auch Kondome mit einem Knopfdruck nachbestellen zu können. Das Konzept konnte sich bei Kunden aber nicht durchsetzen, berichtet Techbook. Zum 31. März soll laut rtl.de endgültig Schluss damit sein.
Änderungen im März - EZB trifft sich zur Zinssitzung
Der Rat der Europäischen Zentralbank kommt am 16. März zu seiner turnusmäßigen Zinssitzung zusammen. Es gilt als ausgemacht, dass die Währungshüter angesichts der Inflation die Leitzinsen erneut erhöhen werden. Steigende Leitzinsen bedeuten für Verbraucher in der Regel teurere Kredite, aber auch höhere Zinsen auf Sparguthaben.
Große Brauereien heben Preise an
Die Inflation macht sich auch bei großen Unternehmen bemerkbar. Ab März erhöht die Krombacher Brauerei die Preise, auch die alkoholfreien Getränke der Brauerei - wie Schweppes, Vitamalz und Orangina - sollen teurer werden. Zuvor hatten bereits die Bitburger Brauerei und Veltins die gestiegenen Kosten an Kunden weitergegeben. Und die größte Brauerei in Deutschland, die Radeberger Gruppe, hatte bereits letzten Herbst die Preisanpassungen mit gestiegenen Kosten für Energie-, Roh- und Betriebsstoffe sowie für Logistik begründet.
Änderungen für Verbraucher im März: Aldi-Prospekt wird eingestampft
Das gedruckte Werbeprospekt „Aldi Inspiriert“ soll laut Aldi ab März 2023 aus Gründen des Umweltschutzes eingestellt werden. Fortan will der Discounter das Prospekt nur noch online für seine Kunden anbieten, dafür mit größerem Angebot. Alle zwei Monate wurden 1,8 Millionen Ausgaben gedruckt.
Die wöchentlichen Anzeigenhefte soll es indes weiterhin in Papierform geben, zusätzlich aber auch digital. Kunden haben die Möglichkeit, die aktuellen Ausgaben per WhatsApp anzufordern. Diesen Service bieten inzwischen auch andere Händler, wie Kaufland, Metro, Netto, Penny und Rewe an.
Neues KfW-Förderprogramm startet - neue EU-Verordnung für Fernseher
Am 1. März 2023 startet ein neues KfW-Förderprogramm für angehende Immobilienbesitzer. „Klimafreundlicher Neubau“ heißt das Programm, es hat die Programmnummer KfW 297/298. Und welchen Vorteil bringt es mit sich? Sehr günstige Kredite für den Bau oder Kauf eines neuen Wohnhauses. Es gelten hierbei aber strenge Nachhaltigkeitsstandards. So muss der Neubau unter anderem den recht hohen Energiestandard EH 40 haben und es dürfen keine fossilen Heizsysteme (etwa Öl-, Gas- oder Pelletheizungen) eingebaut werden.
Und auch das noch: Für den Stromverbrauch von Fernsehern gelten neue Höchstgrenzen, berichtet computerbild.de. Ab März 2023 tritt eine EU-Verordnung in Kraft, bei der es nicht allein um bunte Aufkleber geht. Vielmehr treten erstmals Höchstgrenzen für den Stromverbrauch in Kraft. Liegt ein Fernseher darüber, darf er laut nicht mehr in den Verkauf gehen. Außerdem macht eine sogenannte Ökodesign-Richtlinie künftig Vorgaben zu Recycling, Verpackung und weiteren Aspekten der nachhaltigen Produktgestaltung.
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dpa/sthe