Pilz-Rückruf: Reste von Pflanzenschutzmittel können Erbgut schädigen – auch Bayern betroffen

Der Hersteller Kreyenhop & Kluge ruft seine Black Fungus-Artikel aus dem Verkauf zurück. Das Produkt wurde in 13 Bundesländern verkauft.
Oyten ‒ Das Bundesamt für Verbraucherschutz informiert über den Rückruf des Produkts Diamond Black Fungus in der 50 Grammpackung des Herstellers Kreyenhop & Kluge. Das Produkt wird in Folienbeuteln im Lebensmittelhandel verkauft. Betroffen sind Artikel mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 12.12.2023. Das Produkt gelangte in 13 Bundesländern in den Handel.
Weitere Angaben zum aktuellen Rückruf:
Hersteller | Kreyenhop Kluge GmbH mit Sitz in Oyten |
Betroffenes Produkt | Diamond Black Fungus, getrocknet |
Verpackungseinheit | Folienbeutel zu 50 Gramm |
Mindesthaltbarkeitsdatun | 12.12.2023 |
Los-Kennzeichnung | D2108022 |
EAN-Code | 4316734039718 |
Artikelnummer | 3971 |
Grund des Rückrufs | Pflanzenschutzmittel Carbendazim gefunden |
Kundenservice für Anfragen | info@kreyenhop.de |
Betroffene Bundesländer | Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Schleswig-Holstein, Thüringen |
Rückruf von Black Fungus-Artikel: Rückstände von Pflanzenschutzmittel in Artikel gefunden
In einer Untersuchung des Artikels wurden erhöhte Rückstände des Pflanzenschutzmittels Carbendazim entdeckt. Das Mittel werde als erbgutschädigend eingestuft und kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen, teilt das Unternehmen mit Sitz in Oyten in einer Presseerklärung mit. Es bestehe zwar keine akute oder chronische Gesundheitsgefahr beim normalen Verzehr des Produkts. Aufgrund des vorsorglichen Verbraucherschutzes wird laut Hersteller die oben genannte Charge des Artikels jetzt aus dem Handel zurückgerufen.

Carbendazim ist ein weltweit häufig benutztes Pflanzenschutzmittel, welches gegen Pilzbefall bei einer Reihe von Früchten, Obst und Gemüse benutzt wird. In Deutschland und Österreich wird es vor allem im Getreideanbau verwendet, in der Schweiz ist es gegen verschiedene Pilzerkrankungen im Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenbau zugelassen. Quelle: Lexikon Chemie-Schule
Andere Mindesthaltbarkeitsdaten des Artikels sollen von dem Rückruf nicht betroffen sein. Verbraucher können das Produkt in den Handel zurückbringen. Für Fragen zum Rückruf ist der Hersteller per E-Mail erreichbar. Dieses lautet. info@kreyenhop.de.
Auch vor diesen Pilzen aus Japan haben Verbraucherschützer bereits eindringlich gewarnt. Der Grund war ein erhöhter Schwefeldioxidgehalt. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) überprüft immer wieder die Belastung von Pilzen, die wild in deutschen Wäldern wachsen, auf ihre Belastung. Das BfS rät dazu, in Bayern selbst gesammelte Pilze nur in Maßen zu verzehren, „um eine unnötige Strahlenbelastung zu vermeiden“.
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