Reparieren statt Wegwerfen: EU-Kommission will „Recht auf Reparatur“ verlängern
Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag angenommen, der das Recht auf Reparatur von Geräten für Verbraucher stärken soll.
München – Um den Zielen des europäischen Grünen Deals gerecht zu werden, muss Deutschland nachhaltiger werden. Dazu gehört unter anderem, sich vermeidbaren Müll zu sparen. Um diesem Ziel näherzukommen, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag angenommen. Der sieht vor, dass die Reparatur von Waren dem Austausch von Waren vorgezogen wird, wie die EU-Kommission in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Darin heißt es, dass in den letzten Jahrzehnten bei mangelhaften Produkten häufig ein Austausch der Ware einer Reparatur vorgezogen wurde. Zudem soll es für die Verbraucher keine Anreize gegeben haben, ein Produkt nach Ablauf der gesetzlichen Frist noch reparieren zu lassen. Die Folge davon seien jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Müll und über 250 Millionen Tonnen Emissionen. Durch neue Regeln zur Reparatur von Waren, sollen über 15 Jahre hinweg fast 20 Millionen Tonnen Emissionen und drei Millionen Tonnen Müll gespart werden, berichtet die Tagesschau.
So soll das Recht auf Reparatur dem Vorschlag nach aussehen
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch das Vorhaben gestärkt und die Umwelt geschont werden. Der Vorschlag mache es einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren, statt sie zu ersetzen, hieß es seitens der EU-Kommission. So sollen Käufer etwa für fünf bis zehn Jahre - also auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie - bei Herstellern eine Reparatur einfordern können. Dies gilt für Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Darunter fallen laut EU-Kommission etwa Wasch- und Spülmaschinen, Fernseher, Tablets, Smartphones und Trockner.
Von dem Vorschlag sollen Verbraucher profitieren, da in Zukunft Waren einfacher und günstiger reparieren werden sollen, statt sie wegzuwerfen und durch neue Ware zu ersetzen. Das soll auch dazu beitragen, mit einer stärkeren Nachfrage den Reparatursektor anzukurbeln. Das Recht auf Reparatur wäre darüber hinaus auch ein deutliches Zeichen an die Hersteller, nachhaltige Geschäftsmodelle zu entwickeln.
Der Vorschlag möchte sicherstellen, dass Produkte, die sich in der Garantie befinden, repariert werden. Das soll für „bewegliche körperliche Gegenstände“ gelten. Darüber hinaus soll es für Verbraucher auch die Möglichkeit der Reparatur geben, wenn die Garantie bereits abgelaufen ist. Der Vorschlag beinhaltet folgende Punkte:
- Verkaufen müssen während der gesetzlichen Garantie eine Reparatur anbieten, außer diese ist teurer als der Ersatz.
- Nach Ablauf der Garantie bekommen Verbraucher mehr Rechte, um eine Reparatur ihrer Produkte zu ermöglichen.
- Hersteller sollen Verbraucher zudem darüber informieren, wie sie ihre Geräte selbst reparieren können.
- Der Kontakt zwischen Herstellern und Verbrauchern zum Thema Reparatur soll über eine eigene Plattform im Internet vereinfacht werden.
- Der Reparaturbetrieb, wie Preis und Reparaturbedingungen sollen für Verbraucher transparent sein.
- Es soll ein einheitlicher europäischer Qualitätsstandard für Reparaturdienstleistungen entwickelt werden. Der Standard für eine einfache Reparatur soll für jeden Reparaturbetrieb in der EU zugängig sein, der sich zu einem vorgegebenen Mindeststandard verpflichtet.
Das Recht auf Reparatur ist nicht die einzige Maßnahme, um Müll zu sparen
Nachdem der Vorschlag von der Europäischen Kommission angenommen wurde, muss er noch vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Erst danach könnte er umgesetzt werden. Ein genauer Zeitraum, indem der Vorschlag umgesetzt werden soll, wurde nicht bekannt gegeben.
Das Recht auf Reparatur ist nicht die einzige Maßnahme, die helfen soll, Müll zu sparen. Bereits 2021 wurde die Mehrwegpflicht zum Mitnehmen von Speisen beschlossen. Sie gilt seit dem 1. Januar 2023 Deutschlandweit. (Kilian Bäuml)