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Reparieren statt Wegwerfen: EU-Kommission will „Recht auf Reparatur“ verlängern

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Von: Kilian Bäuml

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Die Europäische Kommission hat einen Vorschlag angenommen, der das Recht auf Reparatur von Geräten für Verbraucher stärken soll.

München – Um den Zielen des europäischen Grünen Deals gerecht zu werden, muss Deutschland nachhaltiger werden. Dazu gehört unter anderem, sich vermeidbaren Müll zu sparen. Um diesem Ziel näherzukommen, hat die Europäische Kommission einen Vorschlag angenommen. Der sieht vor, dass die Reparatur von Waren dem Austausch von Waren vorgezogen wird, wie die EU-Kommission in einer Pressemitteilung bekannt gab.

Container mit ausgedienten Elektrogeräten
Das Recht auf Reparatur soll dazu beitragen, Müll zu sparen. (Symbolbild) © Achim Duwentäster/Imago

Darin heißt es, dass in den letzten Jahrzehnten bei mangelhaften Produkten häufig ein Austausch der Ware einer Reparatur vorgezogen wurde. Zudem soll es für die Verbraucher keine Anreize gegeben haben, ein Produkt nach Ablauf der gesetzlichen Frist noch reparieren zu lassen. Die Folge davon seien jedes Jahr rund 35 Millionen Tonnen Müll und über 250 Millionen Tonnen Emissionen. Durch neue Regeln zur Reparatur von Waren, sollen über 15 Jahre hinweg fast 20 Millionen Tonnen Emissionen und drei Millionen Tonnen Müll gespart werden, berichtet die Tagesschau.

So soll das Recht auf Reparatur dem Vorschlag nach aussehen

Verbraucherinnen und Verbraucher sollen durch das Vorhaben gestärkt und die Umwelt geschont werden. Der Vorschlag mache es einfacher und kostengünstiger, Waren zu reparieren, statt sie zu ersetzen, hieß es seitens der EU-Kommission. So sollen Käufer etwa für fünf bis zehn Jahre - also auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie - bei Herstellern eine Reparatur einfordern können. Dies gilt für Produkte, die nach EU-Recht technisch reparierbar sind. Darunter fallen laut EU-Kommission etwa Wasch- und Spülmaschinen, Fernseher, Tablets, Smartphones und Trockner.

Von dem Vorschlag sollen Verbraucher profitieren, da in Zukunft Waren einfacher und günstiger reparieren werden sollen, statt sie wegzuwerfen und durch neue Ware zu ersetzen. Das soll auch dazu beitragen, mit einer stärkeren Nachfrage den Reparatursektor anzukurbeln. Das Recht auf Reparatur wäre darüber hinaus auch ein deutliches Zeichen an die Hersteller, nachhaltige Geschäftsmodelle zu entwickeln.

Der Vorschlag möchte sicherstellen, dass Produkte, die sich in der Garantie befinden, repariert werden. Das soll für „bewegliche körperliche Gegenstände“ gelten. Darüber hinaus soll es für Verbraucher auch die Möglichkeit der Reparatur geben, wenn die Garantie bereits abgelaufen ist. Der Vorschlag beinhaltet folgende Punkte:

Das Recht auf Reparatur ist nicht die einzige Maßnahme, um Müll zu sparen

Nachdem der Vorschlag von der Europäischen Kommission angenommen wurde, muss er noch vom Europäischen Parlament und dem Rat angenommen werden. Erst danach könnte er umgesetzt werden. Ein genauer Zeitraum, indem der Vorschlag umgesetzt werden soll, wurde nicht bekannt gegeben.

Das Recht auf Reparatur ist nicht die einzige Maßnahme, die helfen soll, Müll zu sparen. Bereits 2021 wurde die Mehrwegpflicht zum Mitnehmen von Speisen beschlossen. Sie gilt seit dem 1. Januar 2023 Deutschlandweit. (Kilian Bäuml)

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