Weltweiter Rückruf von Babywiege: Bereits 30 bekannte Todesfälle im Zusammenhang gemeldet

Eine weltweit erhältliche Babywiege wird vom Hersteller zurückgerufen, da zunehmend Todesfälle im Zusammenhang mit der Wiege bekannt wurden.
München - Bei einigen Babywiegen der Marke Fisher-Price ist äußerste Vorsicht geboten. Die amerikanische Verbraucherschutzbehörde CPSC und der Hersteller rufen aktuell alle Rock‘n Play Babywiegen zurück. Dabei handelt es sich nach Angaben der CPSC um einen erneuten Aufruf, nachdem ein erster Rückruf bereits im April 2019 veröffentlicht wurde.
Dringender Rückruf von Fisher-Price Babywiege
Wie die CPSC weiter berichtet, geht von den betroffenen Babywiegen eine Gefahr für die Kinder aus. Zum Zeitpunkt des ersten Rückrufs 2019 war bereits von über 30 Todesfällen in den Rock‘n Play Babywiegen berichtet worden. Die Säuglinge seien demnach gestorben, nachdem sie von ihrem Rücken auf den Bauch oder die Seite gerollt waren, während sie nicht angeschnallt waren, oder unter anderen Umständen.
Seit April 2019 wurden etwa 70 weitere Todesfälle gemeldet, von denen sich 8 Todesfälle erst nach dem ersten Rückruf ereignet haben sollen. Jedoch konnte nicht bei allen Fällen eindeutig bestätigt werden, dass es sich bei dem Produkt um eine Rock‘n Play Wiege oder um die geschilderten Umstände gehandelt hat.
Folgende Modelle der Fisher-Price Rock‘n Play Babywiegen sind von dem Rückruf betroffen:
FWX18 | Fisher-Price® Auto Rock ’n Play™ Sleeper |
DMJ24 | Fisher-Price® Auto Rock ‘n Play™ Sleeper – Windmill |
FHW34 | Fisher-Price® Deluxe Auto Rock ‘n Play™ Soothing Seat – Isle Stone |
FHW33 | Fisher-Price® Auto Rock ’n Play™ Soothing Seat – Aquavine |
FNR95 | Fisher-Price® Deluxe Rock ’n Play™ Sleeper – Comfy Cloud |
Wie produktwarnung.eu weiter berichtet, gibt es weltweit mehr als 4,7 Millionen betroffene Fisher-Price Rock ’n Play Babywiegen. Die Wiege sei in Großhandelläden sowie auf Amazon verfügbar und auch in Deutschland im Handel gewesen. Kunden würden nach Angaben von Fisher-Price entschädigt werden, müssten dafür aber bestimmte Teile sowie die Rechnung oder den Kassenbeleg einschicken. (nz)