Schule, Kassenzettel, Führerschein: Einschneidende Änderungen kommen ab April in Deutschland
In Deutschland gibt es im April neue Regelungen in vielen Bereichen. Familien, die sich Wohneigentum zulegen möchten, erleiden einen Rückschlag.
München/Berlin - Im vierten Monat des Jahres 2021 treten einige Neuerungen in Kraft - für viele Menschen in Deutschland werden sie große Auswirkungen haben. Die Neuerungen im Überblick:
Fleischindustrie: In dem krisengeschüttelten Sektor, der zudem einen zweifelhaften Ruf genießt, tritt ein Verbot von Leiharbeit und Werkverträgen in Kraft. Ziel ist es, die Arbeitsbedingungen in der Branche zu verbessern. Dadurch soll die Langfristigkeit von Anstellungsverhältnissen erhöht werden, was sich auch auf die Qualität bei der Fleischverarbeitung positiv auswirken soll. 2020 hatten Corona-Ausbrüche in Schlachthöfen der Republik für Aufsehen gesorgt.
Pflegebereich: Auch die Debatte um die sozialen Verhältnisse im Pflegebereich geriet in der Corona-Pandemie in die öffentliche Wahrnehmung. Ab April 2021 kommt bundesweit ein vereinheitlichter Mindestlohn zum Tragen. Viele Arbeitnehmer profitieren dann von einer höheren Bezahlung. Der Mindestlohn beträgt dann in den westlichen Bundesländern 12,50 Euro, im Osten 12,20 Euro.
Mit unserem brandneuen Verbraucher-Newsletter bleiben Sie immer auf dem neusten Stand in Sachen Verbraucherinformationen und Produktrückrufe.
Neuerungen im April 2021: Baukindergeld verschwindet, Obergrenze für Lebensmittel
Baukindergeld: Familien, die im April 2021 noch das Baukindergeld in Anspruch nehmen möchten, gucken in die Röhre. Nur noch bis Ende März kann eine Förderung für die Anschaffung eines Hauses oder einer Wohnung beantragt werden. Als die Bundesregierung 2019 beschloss, Familien auf dem Weg ins Eigenheim finanziell unter die Arme zu greifen, gingen innerhalb kurzer Zeit tausende Anträge ein, innerhalb des ersten Jahres gewährte der Bund rund 2,8 Milliarden Euro an Zuschüssen. Mit dem Baukindergeld unterstützt die Bundesregierung eine selbstgenutzte Immobilie mit einem jährlichen Zuschuss von 1200 Euro pro Kind.
Lebensmittel: Es gilt nun eine neue Obergrenze für Transfettsäuren. In Lebensmitteln dürfen nur mehr zwei Gramm des Inhaltsstoffes auf 100 Gramm kommen. Die einzigen Ausnahmen bestehen für Olivenöl und Babynahrung. Die Weltgesundheitsorganisation stuft Transfettsäuren, die zum Beispiel in stark frittierten Produkten vorkommen, als besonders ungesund ein. Warum das so ist, erfahren Sie hier.

Gehaltserhöhung im öffentlichen Dienst: Die Bundesregierung hebt die Gehälter im öffentlichen Dienst und damit auch von Beamten an. So wird das Tarifergebnis des öffentlichen Dienstes von Herbst 2020 auf die Beamten übertragen: Ihre Bezüge steigen zum 1. April um 1,4 Prozent und zum 1. April des nächsten Jahres um 1,8 Prozent. Auch Praktikanten und Auszubildende sollen nach Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat ab dem 1. April 50 Euro mehr Gehalt im Monat bekommen. Bei Ministern und Staatssekretären wird die 2021 geplante Anhebung hingegen nicht vollzogen.
Kassenzettel mit Zusatzinformationen und Kombi-Führerschein
Kassenzettel: Die Kassenbons werden ab dem 1. April tatsächlich etwas länger als bisher ausfallen. Der zusätzliche Platz wird benötigt, um einige Mehrinformationen unterzubringen: Codes für die Buchhaltung und Zuordnung der Kassenbons sollen Steuerbetrug unmöglich machen, außerdem wird die Dauer des Kassiervorgangs jetzt auf dem Bon festgehalten. Die Kassenzettel werden ab April außerdem digitalisiert und in eine Cloud übermittelt.
Führerschein: Auch für Fahrschüler gibt es eine neue Möglichkeit, die das Fahren mit Schalt- und Automatikgetriebe verbindet: Wer seine praktische Führerscheinprüfung bislang mit einem Automatik-Auto abgelegt hat, war damit nicht für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe zugelassen. Jetzt kann in einem Kombi-Führerschein ein Großteil der Fahrausbildung und auch die Prüfung mit einem Automatik-Getriebe erfolgen, durch integrierte Unterrichtseinheiten mit Schaltgetriebe gilt die Fahrerlaubnis nach bestandener Praxisprüfung aber für beide Fahrzeugtypen.
Corona-Regeln Deutschland: Regelungen für die Osterfeiertage und darüber hinaus
Und Corona? Die Infektionszahlen von Sars-CoV-2 klettern wieder nach oben. Bund und Länder warnen vor einer Überlastung des Gesundheitswesens im April. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten bitten eindringlich, „alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken“, insbesondere auch in Innenräumen. Sofern keine abweichenden Regelungen beschlossen wurden, gelten die bisherigen Vorgaben weiter. Neuerungen sollen die Bundesländer bis zum 29. März in ihre Verordnungen übernehmen, sie gelten dann bis vorerst zum 18. April.
Notbremse: Bund und Länder betonen, es sei notwendig, die Anfang März vereinbarte „Notbremse“ konsequent anzuwenden. Sie soll greifen, wenn die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohner in einem Land oder einer Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt. Dann gelten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Beschränkungen, die bis zum 7. März in Kraft waren. Weitere Öffnungen soll es nur geben, wenn die Inzidenz unter 100 und stabil ist oder sinkt. In Landkreisen, in denen die 7-Tage-Inzidenz über 100 liegt, greifen härtere Maßnahmen. Hier stehen eine Maskenpflicht für Auto-Mitfahrer, Ausgangsbeschränkungen oder auch verschärfte Kontaktbeschränkungen im Raum.
Ostern: In der Zeit vom 1. April (Gründonnerstag) bis zum 5. April (Ostermontag) gilt ein Verbot von Ansammlungen im öffentlichen Raum. Geöffnete Außengastronomie wird geschlossen. Religionsgemeinschaften sind dazu angehalten, in dieser Zeit nur virtuell Gottesdienste abzuhalten.
Corona-Krise: So sehen die Konzepte für Schulen und Kitas, bei Reisen und für Impfungen beim Hausarzt aus
Schulen und Kitas: So bald wie möglich sollen Beschäftigte in Schulen und Kitas sowie Schülerinnen und Schüler zwei Mal pro Woche getestet werden.
Einzelne Modellprojekte: In „zeitlich befristeten Modellprojekten“ dürfen die Länder in ausgewählten Regionen ausprobieren, wie sich Bereiche des öffentlichen Lebens „mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept“ öffnen lassen. In Bayern ist der Ansturm der Kommunen auf den Status als Modellstadt groß.
Finanzielle Hilfen für die Wirtschaft: Für Unternehmen, die besonders schwer und lange unter den Corona-Schließungen leiden, will die Bundesregierung eine weitere Unterstützung entwickeln.
Impfen beim Hausarzt: Nach den Osterfeiertagen sollen auch die Hausärzte in ganz Deutschland mit den Impfungen gegen das Virus beginnen können. Der Start wird allerdings eher gemächlich anlaufen. So erklärte Gesundheitsminister Spahn gegenüber der dpa, wie die Kapazität bezüglich der Impfdosen vermutlich aussehen wird: „Mit den Mengen, die wir in den ersten Aprilwochen erwarten, (...) wird es in den Hausarztpraxen erstmal mit etwa umgerechnet einer Impfsprechstunde pro Woche beginnen können“.
Tourismus: Bund und Länder appellieren „eindringlich“, auf nicht zwingend notwendige Reisen im In- und Ausland zu verzichten. Für Rückkehrer aus ausländischen Gebieten mit hohen Infektionszahlen oder mit einer starken Verbreitung von Virusvarianten gibt es schon eine Quarantänepflicht. Bei einer Einreise per Flugzeug gilt außerdem eine generelle Testpflicht - nur wer seiner Airline zum Zeitpunkt der Abreise ein negatives Testergebnis vorlegen kann, bei dem der Abstrich maximal 48 Stunden zuvor erfolgte, darf zurück nach Deutschland fliegen. Die Kosten sind dabei selbst zu tragen. Kanzlerin Angela Merkel möchte es außerdem schaffen, Reisen in Urlaubsgebiete ganz zu unterbinden. (PF/dpa)