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Radikale Reform der Krankenversicherung steht an: Auf wen bald höhere Zahlungen zukommen könnten

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Den Krankenkassen fehlt das Geld. Bedeutet das nun Beitragserhöhungen für alle? Nicht, wenn es nach den Grünen und der SPD geht.

München – Wenn Krankenkassen zu wenig Geld haben, heißt das häufig, dass die Beiträge für alle steigen. So wie gerade Anfang des Jahres geschehen, als viele Krankenkassen ihre Zusatzbeiträge anhoben. Im Schnitt stiegen diese um 0,3 Prozent, wie der Focus berichtete. Auch wurde die Beitragsbemessungsgrenze auf monatlich 4.987,50 Euro angehoben. Der Grenzwert lag 2022 bundesweit noch bei 4.837,50 Euro.

Beitragsbemessungsgrenze

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) bestimmt, bis zu welchem Betrag das Bruttoeinkommen gesetzlich Versicherter als Berechnungsgrundlage für die Höhe der Beiträge von gesetzlichen Sozialversicherungen genutzt werden darf. Der Teil der Einnahmen, der diese Grenze übersteigt, bleibt für die Berechnung unberührt.

Bei der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die BBG zur Zeit 4987,50 Euro. Außerdem gibt es eine BBG für die Rentenversicherung, hier beträgt sie in den neuen Bundesländern 7.100 Euro und in den alten Bundesländern 7.300 Euro im Monat.

Quelle: bundesregierung.de

Krankenkassen benötigen erneut mehr Geld: Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze?

Nun klagen Krankenkassen erneut über zu wenig Geld. Könnten die Krankenkassenbeiträge also bald erneut steigen? Die Grünen und die SPD halten das nicht für vertretbar. Stattdessen plädieren die beiden Parteivorsitzenden Saskia Esken (SPD) und Ricarda Lang (Grüne) im Handelsblatt für eine Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze: „Wenn Mehreinnahmen im Gesundheitswesen benötigt werden, um diese Kostensteigerung zu bewältigen, dann kann die maßvolle Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze meines Erachtens ein vernünftiger Weg sein“, sagte Esken. Ricarda Lang stimmte zu: „Pauschale Beitragserhöhungen sind langfristig nicht die Lösung.“

Als Arbeitnehmer zahlt man normalerweise 7,3 Prozent des eigenen Bruttogehaltes in die gesetzliche Krankenkasse ein – der Arbeitgeber zahlt denselben Betrag. Hinzu kommt der Zusatzbetrag der jeweiligen Krankenkasse. Momentan bedeuten diese 7,3 Prozent Krankenkassenbeitrag für alle Arbeitnehmer circa 364 Euro, die 4987,50 Euro oder mehr brutto im Monat verdienen. Dabei ist es egal, ob ihr Gehalt 5000, 10.000 oder 15.000 Euro brutto monatlich beträgt und die 364 Euro nicht mehr 7,3 Prozent davon ausmachen. Statt die Beiträge für alle zu erhöhen, sollen mit einer höheren Beitragsbemessungsgrenze in Zukunft mehr Besserverdiener denselben Prozentsatz zahlen wie andere Arbeitnehmer.

Auf Geldscheinen liegt das Wort Beitragsbemessungsgrenze.
Die geplante Reform der Krankenversicherung könnte Top-Verdiener etwas kosten. © Sascha Steinach / IMAGO

Eine höhere Beitragsbemessungsgrenze? Die FDP ist skeptisch

Der dritte Koalitionspartner in der Ampel indes zeigt sich skeptisch: „Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze ist der falsche Weg“, sagte die parlamentarische Geschäftsführerin der FDP-Fraktion, Christine Aschenberg-Dugnus, gegenüber dem Handelsblatt. Mit einer Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenze verbunden ist nämlich auch eine Erhöhung der Versicherungspflichtgrenze. Nur Arbeitnehmer, deren Bruttomonatseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, dürfen einer privaten Krankenversicherung beitreten. Momentan liegt sie bei 5500 Euro brutto im Monat. Aschenberg-Dugnus unterstreichte: „Die FDP hält an der freien Entscheidung fest, zwischen der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung wählen zu können.“

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