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Neue Stromzähler sollen Pflicht werden: Sind auch Sie betroffen? Das müssen Verbraucher beachten

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Von: Christina Denk

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Die Bundesregierung hat den Ausbau von Smart Metern und dynamischen Stromtarifen beschlossen. Nicht alle Verbraucher sind betroffen. Lohnt sich ein früher Umbau?

Berlin – Analoge Stromzähler dürften die meisten Menschen in Deutschland kennen. Einmal im Jahr wird der Verbrauch abgelesen und an den Netzbetreiber übermittelt. Doch bald könnte das Prozedere in Deutschland anders aussehen. Smart Meter sollen verpflichtend werden. Was Verbraucher dazu wissen müssen.

Smart Meter in Deutschland: Die intelligenten Systeme sollen die Energiewende erleichtern

Im Januar hat die Bundesregierung den „Neustart für die Digitalisierung der Energiewende“ beschlossen. Denn: Wird zunehmend auf erneuerbare Energien gesetzt, ändern sich auch die Preisstrukturen. Die Menge an Strom aus Sonnen- oder Windenergie schwankt stärker als bei fossilen Brennstoffen – und je nach Angebot auch die Preise. Dynamische Stromtarife und Smart Meter müssen also her.

Doch was sind Smart Meter? Wie Energieberater Alexander Steinfeld der Bild erklärt, übermitteln die Messgeräte die Daten direkt an den Dienstleister. Dort werden sie ausgewertet und zur Steuerung des Stromnetzes verwendet. Die Bundesregierung bezeichnet sie als Voraussetzung bei schwankendem Verbrauch und Stromerzeugung. Und auch Verbraucher haben so einen klareren Überblick über ihren Verbrauch. Statt einer jährlichen Rechnung liefern die Geräte tagesaktuelle Einblicke. „Wir schätzen, dass allein durch bessere Kenntnis über den eigenen Verbrauch, die Stromkosten um fünf bis zehn Prozent gesenkt werden können“, so Steinfeld. Vor allem beim Heizen lauern Energiefallen.

Ein Beispiel eines Smart Meters. Ab 2025 sollen die intelligenten Systeme schrittweise zur Pflicht werden.
Ein Beispiel eines Smart Meters. Ab 2025 sollen die intelligenten Systeme schrittweise zur Pflicht werden. © Markus Scholz/dpa

Umstieg auf Smart Meter: Wann müssen Verbraucher was beachten?

Vollzogen werden soll der Umbau schrittweise. Bis 2025 ist ein freiwilliger Umbau bereits möglich. Ab 2025 und 2028 erfolgt anschließend die Pflicht für die verschiedenen Gruppen (siehe Liste unten). Und auch nach Einführung der Pflicht wird der Umbau stufenweise vollzogen. „Der Einbau erfolgt aber nur schrittweise, nämlich dann, wenn der alte Zähler ausgebaut werden muss“, so Steinfeld gegenüber der Bild.

Steinfeld empfiehlt Verbrauchern allerdings, nicht direkt umzusatteln. „Bedenken sollten Verbraucher aber, dass es bei einem freiwilligen Wechsel zu einem Smart Meter keine gesetzlichen Preisobergrenzen gibt“, so der Energieberater. Während der Pflicht hat die Bundesregierung eine Obergrenze von 20 Euro/Jahr für die Systeme beschlossen. Bislang kosten die intelligenten Systeme zwischen 23 und 100 Euro, heißt es bei der Bild. Daher der Rat des Experten: „Verbraucher sollten warten, bis der Netzbetreiber bei ihnen Smart Meter aufgrund der gesetzlichen Pflichten einbauen muss, da sonst höhere Kosten drohen.“ Mit ein paar Tipps lassen sich Stromfresser auch ohne Smart Meter bereits entdecken. Bestimmte Geräte sollten daher in der Nacht ausgeschaltet sein.

Dynamische Stromtarife: Bundesregierung beschließt weitere Änderung

Neben der intelligenten Verknüpfung von Stromverbrauch und -erzeugung hat die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf darüber hinaus auch die Einführung dynamischer Stromtarife beschlossen. „Alle Stromversorger – unabhängig von der Kundenzahl – müssen ab 2025 verpflichtend dynamische Tarife anbieten“, heißt es im Gesetzentwurf. Bislang müssen nur Erzeuger, die mehr als 100.000 Letztverbraucher beliefern, diese dynamischen Tarife mit intelligenten Messsystemen anbieten.

Durch dynamische Verträge könnten Verbraucher den Strombezug in kostengünstigere Zeiten mit hoher Erzeugung erneuerbarer Energien aus Wind und Sonne verlagern. Sobald dynamische Tarife zur Verfügung stehen, dürften damit auch die Smart Meter in Haushalten interessanter werden, die nicht der Pflicht unterliegen. Im Zuge der Energiekrise hatte die Bundesregierung auch Pauschalen beschlossen. Nun steht fest, ab wann Studenten das Energie-Geld beantragen können. (chd)

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