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Wichtige Änderung beim Rundfunkbeitrag - Millionen Verbraucher betroffen

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Von: Michelle Brey

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Ein Überweisungsschein für den Rundfunkbeitrag.
Seit dem 1. Januar 2023 gelten neue Bankverbindungen für den Rundfunkbeitrag. © Arno Burgi/dpa

Mit dem Start ins neue Jahr 2023 heißt es für Verbraucher: Vorsicht bei der Überweisung des Rundfunkbeitrags. Alle Informationen im Überblick.

München - Mit Beginn eines jeden Monats stehen wichtige Änderungen für Verbraucher an. Neue Regelungen und Gesetzesänderungen gibt es auch im Januar 2023. Und auch beim Rundfunkbeitrag sollten Verbraucher genau hinschauen. Eine Änderung zum 1. Januar 2023 betrifft viele Beitragszahlende.

Rundfunkbeitrag in Deutschland: Das änderte sich zum 1. Januar 2023

18,36 monatlich, 55,08 Euro im Quartal oder 220,32 Euro im Jahr: Nahezu alle Haushalte müssen den Rundfunkbeitrag bezahlen. Für einige Beitragszahlende ergab sich mit dem Jahreswechsel eine nicht unbedeutende Änderung. Wie bereits im Oktober 2022 offiziell mitgeteilt wurde, änderten sich die Bankverbindungen des NDR, des RBB und des gemeinsamen Kontos aller Landesrundfunkanstalten. Von der Änderung betroffen sind also Menschen aus Norddeutschland:

Stichtag war der 1. Januar 2023. Wer den Rundfunkbeitrag also als Einzelüberweisung oder als Dauerauftrag bezahlt, sollte ganz genau darauf achten und die neue IBAN für alle kommenden Zahlungen verwenden.

Was ist der Rundfunkbeitrag?

Mit dem Rundfunkbeitrag werden die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland finanziert. Hierzu zählen ARD, ZDF und Deutschlandradio. Im Vergleich zu ZDF und Deutschlandradio hat die ARD neun Landesrundfunkanstalten, die unterschiedliche TV- und Radioangebote produzieren.

Der Rundfunkbeitrag ist seit 2013 fällig und ging aus der Gebühreneinzugszentrale der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten (GEZ-Gebühr) hervor. Die GEZ war bis zum Ende des Jahres 2012 für den Einzug der Rundfunkgebühr zuständig. Der Rundfunkbeitrag wurde 2021 erhöht. Seither beträgt er für die meisten (Ausnahmen ausgenommen) 18,36 Euro monatlich.

Rundfunkbeitrag 2023: Die Änderungen der Kontoverbindungen im Überblick

Kontoverbindung bis 31.12.2022Kontoverbindung ab 1.1.2023
NDRDeutsche Bank Hamburg IBAN: DE96 2007 0000 0111 1111 00Landes­bank Baden-Württem­berg IBAN: DE11 6005 0101 0002 0053 33
RBBCommerz­bank Potsdam IBAN: DE10 1608 0000 0012 3456 00Landesbank Hessen-Thüringen IBAN: DE85 5005 0000 0000 2345 67
ge­mein­sames Konto aller Landes­rund­funk­anstal­tenPost­bank Köln IBAN: DE85 3701 0050 0123 4565 03Landes­bank Hessen-Thüringen IBAN: DE07 5005 0000 0000 3456 78

Für Menschen, die den Rundfunkbeitrag per Lastschriftverfahren von ihrem Konto einziehen lassen, ändert sich durch die neuen Kontoverbindungen nichts.

Für Beitragszahlende empfiehlt es sich aber ohnehin ein SEPA-Lastschriftverfahren einzurichten, um die allgemeine Zahlung nicht zu vergessen. Eine wichtige Erinnerungsstütze für die Zahlung der Rundfunkgebühren fiel 2022 nämlich auch weg. (mbr)

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