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Viraler Tweet: Angabe auf Möhren-Packung ärgert Kunden - nun meldet sich der Verbraucherschutz

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Der Verbraucherschutz NRW hat sich eingeschaltet, nachdem bei Twitter eine Möhren-Packung mit irreführender Angabe viral gegangen war.

Der Verbraucherschutz* Nordrhein-Westfalen hat sich eingeschaltet, nachdem auf Twitter ein verärgerter Kunde ein Foto einer Karotten-Packung gepostet hatte. Zu dem Foto schrieb der Twitter-User:

„Memo an mich: Beim Einkaufen trotz Maske die Brille aufsetzen. Ich fühle mich gerade schwer verschaukelt, auch wenn die Kennzeichnung wahrscheinlich den gesetzlichen Vorschriften genügt.“

Auf dem Foto zu sehen ist eine Karotten-Packung der Marke „mysmile“. Warum er sich ärgert, ist erst auf den zweiten Blick erkennbar: Recht weit oben steht, die „Speisemöhren“ kämen aus NRW. Abgepackt seien sie in Datteln. Weiter unten findet sich die unauffällige Angabe: „Ursprung Spanien“.

Verbraucherschutz eingeschaltet bezüglich Tweet über Möhren-Packung - auch Twitter-User sind empört 

Während einige Twitter-User in den Kommentaren der Meinung sind, dass eine solch irreführende Angabe illegal sei, sind andere der Meinung, derartige Mogelpackungen* seien völlig üblich und legal. 

Der User @alter_franke etwa schreibt: „Ist EU Recht. Wenn ein Produkt z.B. mit 50 Arbeitsgängen in Spanien gefertigt wird, packt man es in 2 Wannen, von denen eine die Verpackungen enthält und schickt es nach D. Dort wird der Artikel dann in die Kartons verpackt und die Kartonaufschrift "Made in Germany" ist rechtens.“

Andere halten den Aufdruck für ein Missverständnis. „Ich glaube ehrlich gesagt, dass hier ein Druckfehler vorliegt. Denn das Regionalfenster definiert, dass das Produkt auch aus NRW kommen muss, sonst darf es das nicht tragen“, schreibt @autinerd.

Ein Fall für den Verbraucherschutz?: Angabe auf Möhren-Packung verärgert Kunden

Nachdem mehrere Follower den Verbraucherschutz und andere Organisationen in den Kommentaren markiert hatten, meldete sich die Verbraucherzentrale NRW zu Wort. Und tatsächlich handelt es sich um einen Fehler: „Wir haben eine Info vom Regionalfenster bekommen: Es wurde ein Verkaufsstopp des Produkts angeordnet. Etwa 6 Wochen im Jahr stehen keine regionalen Möhren zur Verfügung. Beim Abpacken wurde versehentlich eine falsche Folie verwendet.“ Doch wäre die Aufschrift dennoch legal? Die Verbraucherzentrale schreibt: „Mit Regionalfenster dürfen Produkte nur aus abgegrenzten Regionen in Deutschland stammen (z.T. sind mehrere Bundesländer eine Region).“ Wenn ein Lebensmittel nicht aus der angegebenen Region kommt, sei eine Beschwerde bei der Lebensmittelüberwachung angebracht.

tk

*Merkur.de und tz.de sind Teil des bundesweiten Ippen-Digital-Redaktionsnetzwerks.

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