Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - WhatsApp-Status kann rechtliche Konsequenzen haben

So schnell gepostet und für bis zu 24 Stunden sichtbar: Clips oder Bildchen im WhatsApp Status. Doch auch bei kurzlebigen Statusmeldungen genießen Userinnen und User keine Narrenfreiheit.
Frankfurt am Main - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und es gibt Sprüche, Bilder und Clips, von denen es sich schlichtweg nicht gehört, sie zu verbreiten. Auch nicht via WhatsApp Status und auch nicht, wenn es „gar nicht so gemeint“ war. Die Verbreitung von bestimmten Medien ist hierzulande verboten und kann mit strafen geahndet werden sowie strafrechtliche Konsequenzen haben.
Ein Familienvater lud im Jahr 2019 ein Video in seinem WhatsApp-Status hoch. Der Clip zeigt unter anderem Symbole und Videoausschnitte aus der Zeit des Nationalsozialismus. In dem knapp 1 Minute, 20 Sekunden langen Video war auch ein Bild des deutschen Diktators bei zeitgleich eingeblendetem Text „ich habe gegen die jüdische Tyrannei gekämpft.“ Dieses Video konnten 24 Stunden lang alle WhatsApp Kontakte des Mannes sehen.
WhatsApp Status: Angeklagter bestreitet rechte Gesinnung und findet Video lächerlich
Der Angeklagte sagte zwar aus, dass er sich selbst nicht mit dem Clip identifiziere. Auch sei er nicht rechtsradikal. Er habe das Video insgesamt als lächerlich angesehen und sich gewundert, wer so viel Zeit und Geld in ein Video investiert. Das Gericht sieht den Sachverhalt allerdings nicht so locker. Dessen Meinung nach habe der Mann wissentlich in Kauf genommen, mit der Verbreitung des Videos im WhatsApp-Status für rechte Hetze zu sorgen.
Es verurteilte den Angeklagten aufgrund des Videos im WhatsApp-Status wegen Volksverhetzung und Verwendung Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu einer Geldstrafe. Da er geständig war und die Tat bereits zwei Jahre zurückliegt, verhängte das Gericht 75 Tagessätze zu je 10 Euro. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung des Pressetextes, Ende Februar, war die Entscheidung des Gerichts noch nicht rechtskräftig.
Posten im WhatsApp Status - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Das Urteil des Amtsgerichts könnte wegweisend für zukünftige Entscheidungen bezüglich verbreiteter Inhalte via WhatsApp Status sein. Wer Bilder, Statements oder Videos über den Status teilt, muss vorher überlegen, ob der Inhalt angebracht ist. Das trifft volksverhetzendes Material ebenso wie etwa Pornographie.
So warnt laut einem Artikel im Stern die Polizei davor, dass in Chat-Gruppen von Jugendlichen immer öfter Medien verbreitet werden, die rechtlich als Kinderpornografie zu bewerten sind. Solche Medien zu verbreiten, wird seit letztem Jahr deutlich härter bestraft: Seit Sommer gilt das Versenden von solchem Material als Verbrechen.