Änderungen 2023: Was an Regelungen neu ist und welche Gesetze sich ändern
Im Jahr 2023 stehen einige wichtige Änderungen auf dem Plan. So kommt es zu Erhöhungen bei Rente und Kindergeld. Aus Hartz IV wird das Bürgergeld. Doch was ändert sich noch alles?
München – Neues Jahr, neues Glück. Die Bundesregierung hat im vergangenen Jahr diverse Änderungen für 2023 auf den Weg gebracht. Doch was ist neu und was ändert sich 2023? Bei der Palette an neuen Gesetzen und Regeln ist es nicht leicht für Verbraucher in Deutschland den Überblick zu behalten. Da es nicht nur Änderungen im Januar 2023 zu beachten gilt, sondern im Verlauf des Jahres einige wichtige Regeln und Gesetze in Kraft treten, die Bürgerinnen und Bürger im Auge behalten sollten.
Änderungen ab Januar 2023: Bürgergeld kommt – Kindergeld wird erhöht
Zu den wichtigsten Änderungen ab Januar 2023 gehört, dass Hartz IV ab Januar Geschichte ist und mit dem Jahreswechsel durchs Bürgergeld ersetzt wird. Die erste Auszahlung für das Bürgergeld für Januar 2023 erfolgte bereits am 30. Dezember 2022. Dabei ist die Grundsicherung um 50 Euro gestiegen, somit erhalten Alleinstehende auch in Zukunft 502 Euro pro Monat. Doch mit der Einführung des Bürgergelds kommt es nicht nur zu einer Erhöhung der Beträge beim Hartz-IV-Nachfolger. Des Weiteren soll das Bürgergeld auch zu einer besseren Betreuung in Jobcentern kommen, damit soll das Augenmerk auf dauerhafte Arbeit für Arbeitslose gelegt werden, damit diese weg von Aushilfsjobs kommen.
Neu ist bei den Änderungen 2023 auch eine Erhöhung beim Kindergeld. Ab dem 1. Januar steigt dieses einheitlich auf 250 Euro pro Monat und Kind. Damit beziffert sich die Steigerung auf 31 Euro beim ersten und zweiten Kind. Für das dritte Kind gibt zukünftig dann 25 Euro mehr Kindergeld im Monat vom Staat.
Neu bei den Änderungen 2023: Im Januar gibt es mehr Wohngeld und höheren Kinderfreibetrag

Zudem wird ab dem 1. Januar der Kinderfreibetrag erhöht. Dabei umfasst die Erhöhung 404 Euro, sodass der Freibetrag auf 8952 Euro steigt. Im Jahr 2024 soll der Kinderfreibetrag dann noch einmal auf 9312 Euro steigen. Zudem gehört zu den Änderungen 2023 auch die Anpassung der Düsseldorfer Tabelle. Bedeutet für 2023: Getrennt lebende Eltern müssen mehr Unterhalt für ihre Kinder zahlen.
Auch Millionen Haushalte kommen die Änderungen 2023 zugute. Denn ab Januar ändert sich etwas beim Wohngeld. Ab dann sollen nicht nur die bisherigen 600.000 Haushalte von dem staatlichen Mietzuschuss profitieren, sondern weitere 1,4 Millionen Haushalte sollen in etwa dazukommen. Darüber hinaus soll das Wohngeld eine Aufstockung erfahren, um durchschnittlich bis zu 190 Euro. Insgesamt sollen die Berechtigten dann im Durchschnitt etwa 370 Euro im Monat erhalten. Berechtigt für die Wohngeld-Beantragung sind jene Haushalte, die keine Sozialleistungen beziehen, aber dennoch wenig Geld zur Verfügung haben.
Was 2023 neu ist: Änderungen beinhalten auch Strom- und Gaspreisbremse
Was ist noch neu? Unter anderem gehören zu den Änderungen 2023 die Strom- und Gaspreisbremse, die rückwirkend bereits für Januar und Februar bei Strom- und Gaskunden greifen sollen. Die eigentlichen Entlastungen kommen aber erst ab März 2023, zum Start der beiden Preisbremsen.
Dabei ist geplant, dass Gasverbraucher eine Garantie für 80 Prozent ihres Vorjahresverbrauchs zum Bruttopreis von 12 Cent pro Kilowattstunde erhalten. Für Fernwärme gilt ein Preis von 9,5 Cent, während bei der Strompreisbremse 40 Cent pro Kilowattstunde anberaumt sind.
Gesetzliche Änderungen 2023 für Photovoltaikanlagen und bei der Klimaabgabe
Besitzer von Solaranlagen können sich ganz besonders freuen. Denn zu den Änderungen 2023 zählen Vereinfachungen für Photovoltaikanlagen. Unter anderem entfällt die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler installieren zu müssen. Während einige neue Regeln durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz seit 2022 greifen, können ab Januar aber kleinere Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung auf Wohngebäuden steuerfrei betrieben werden. Darüber hinaus profitieren auch Photovoltaikanlagen mit bis zu 15 Kilowatt, die überwiegend zu betrieblichen Zwecken genutzten Gebäuden zum Einsatz kommen.
Eine wichtige Änderung ab Januar 2023 stellt sich auch für Vermieter, Mieter und Eigentümer bei der Klimaabgabe fürs Heizen ein: Vermieter müssen sich ab Januar in vielen Fällen an der Klimaabgabe ihrer Mieter fürs Heizen beteiligen. Dabei wird der sogenannte CO2-Preis nach einem Stufenmodell zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt. Je weniger klimafreundlich das Haus ist, desto mehr muss der Vermieter übernehmen. Bislang müssen Mieter die Abgabe zahlen, die helfen soll, den klimaschädlichen Kohlendioxid-Ausstoß zu senken.
Änderungen 2023 für Rentner: Renten steigen – Hinzuverdienstgrenze fällt und Steuerentlastung kommt
Währenddessen dürfen sich Rentner bei den Änderungen 2023 über mehr Hilfe vom Staat freuen. Denn durch die gesetzlichen Änderungen 2023 erhöhen sich wohl laut einer neuen Tabelle nicht nur die Renten, sondern auch die Hinzuverdienstgrenze fällt und bei den Erwerbsminderungsrenten wird die Grenze angehoben.
Für Frührentner fällt ab Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze, was für sie bedeutet, dass sie so viel Geld in einem Nebenjob verdienen können, wie sie wollen, ohne befürchten zu müssen, dass es zu Kürzungen bei der Rente kommt. In Folge der neuen gesetzlichen Regelung ändert sich 2023 auch die Höhe der Erwerbsminderungsrente. Bei einer teilweisen Erwerbsminderung dürfen Rentner demnach bis zu 35.650 Euro dazuverdienen, während bei einer vollen Erwerbsminderung die Grenze bei 17.820 Euro liegt.
Darüber hinaus gibt es Rentner bei den Änderungen 2023 auch noch eine Steuerentlastung. Die Rentenbeiträge lassen sich ab Januar voll und ganz von der Steuer absetzen.
Gesetzliche Steuer-Änderungen 2023: Entlastungen bei Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz
Arbeitnehmer können sich bei der Steuer auch auf Änderungen ab 2023 einstellen. Dabei geht es aber vornehmlich um Entlastungen. Denn als Bestandteil des Inflationsausgleichsgesetzes hat die Bundesregierung eine Anhebung des Grundfreibetrags ab Januar zugestimmt. Demnach steigt der Grundfreibetrag von 10.347 Euro auf künftig 10.623 Euro. Mit dieser neuen gesetzlichen Änderung soll aufgrund der wirtschaftlichen Lage das Existenzminimum gewährleistet bleiben.
Eine weitere steuerliche Änderung 2023 tritt aufgrund der Anpassung des Grundfreibetrags ein. Denn der Spitzensteuersatz erfährt eine neue Regelung. Dieser wurde 2022 noch bei 42 Prozent angesetzt, ab 2023 wird der Grundfreibetrag bei einem noch höheren Einkommen angesetzt. Deshalb wurde Grenze des Spitzensteuersatzes zum Jahreswechsel von 58.597 Euro auf 61.972 Euro im Jahr angehoben. Der Reichensteuersatz bleibt hingegen unverändert gleich und erfährt keine Änderung in 2023. Der Steuersatz ist weiterhin bei einem Einkommen von 277.836 Euro angesetzt. Hier bleibt im Gegensatz zu den vielen Änderungen im Januar 2023 auch nach dem Jahreswechsel alles beim Alten.
Steuer-Änderungen 2023 bei Tabaksteuer – CO2-Steuer für Diesel und Benzin bleibt gleich
Neben Steuerentlastungen für die Bürger in Deutschland ist bei den Änderungen 2023 aber auch eine Steuererhöhung vorgesehen. Dabei handelt es sich bei der gesetzlichen Neuerung noch um die Tabaksteuer. Hier werden in diesem Jahr die Steuern auf Zigaretten, Zigarillos und Tabak steigen. Packungen mit 20 Zigaretten kosten dann in Zukunft durchschnittlich 18 Cent mehr.
Hingegen kommt es zu keiner Erhöhung bei der CO2-Steuer für Diesel und Benzin. Aufgrund der Energiekrise verzichtet die Bundesregierung 2023 auf eine Erhöhung der Steuer von 30 auf 35 Euro pro Tonne. Eine Änderung des aktuellen Preises ist damit 2023 vom Tisch und wird für 2024 anberaumt.
Was ändert sich 2023? Energiepauschale für Studenten und Deutschlandticket für 49 Euro
Die Auszahlung der Energiepauschale steht endlich auch für Studenten bereit. Eine weitreichende Änderung, die auch Fachschüler im Jahr 2023 betrifft. Die einmalige Energiepreispauschale von 200 Euro dient zur Abfederung der gestiegenen Energiekosten. Antragsberechtigt sind etwa 2,95 Millionen Studierende, die zum 1. Dezember an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert waren. Bund und Länder arbeiten noch an einer zentralen Antragsplattform, ausgezahlt werden soll das Geld voraussichtlich Anfang des Jahres.
49-Euro-Ticket: Der öffentliche Personennahverkehr soll 2023 für 49 Euro im Monat deutschlandweit genutzt werden können. Das Deutschlandticket oder 49-Euro-Ticket soll die Nachfolge für das 9-Euro-Ticket antreten. Ein genauer Starttermin ist allerdings noch nicht bekannt. Wann der Nachfolger des 9-Euro-Tickets startet, ist noch unklar. Ursprünglich sollte es Anfang 2023 losgehen. Jetzt stehen die Weichen wohl eher auf März oder April.
Was ist 2023 neu für Autofahrer? Führerschein-Umtausch, TÜV und Verbandskasten – Bußgelder drohen
Auch für Autofahrer ist 2023 ein Jahr der Änderungen: Wer in den Jahren 1959 bis 1964 geboren ist und noch einen rosafarbenen oder grauen Führerschein besitzt, muss zum Führerschein-Umtausch und das Dokument bis zum 19. Januar 2023 in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein eintauschen. Der Umtausch des Führerscheins für Autofahrer der oben genannten Jahrgänge erfolgt stufenweise nach Geburts- beziehungsweise Ausstellungsjahr. Die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 hingen, wird in dieser Hinsicht noch etwas Aufschub gewährt. Sie müssen bis zum 19. Januar 2024 erst den Führerschein umgetauscht haben.
Bei einer rosafarbenen TÜV- oder HU-Plakette muss aufgrund der gesetzlichen Änderungen 2023 Autofahrer zu einer Prüfstelle fahren. Wenn keine technischen Mängel festgestellt werden, erhalten die Autobesitzer einen frischen Aufkleber in Orange. Derweil erhalten neu zugelassene Fahrzeuge eine blaue Plakette.
Zu den Änderungen 2023 zählen auch die Beiträge für die Kfz-Versicherung. Dabei kommt es zur neuen Einstufung der Typklassen für Fahrzeuge. Das bedeutet für etwa 8 Millionen Autobesitzer, dass die Typklassen teurer werden, während etwa 5 Millionen aus einer günstigeren Einstufung ihren Nutzen ziehen. Ein Versicherungswechsel könnte hier aber die nötige Abhilfe schaffen, um nicht zu denen zu gehören, deren Autoversicherung sie in Zukunft mehr kostet.
Änderungen für Autofahrer 2023: Masken im Verbandskasten und LKW-Maut auf Fernstraßen
Nach geänderter DIN-Norm müssen in einem neu gekauften Kfz-Verbandkasten ab dem 1. Februar 2023 zwei medizinische Masken („OP-Masken“) enthalten sein. Weil die Straßenverkehrsordnung noch nicht angepasst ist, besteht keine Pflicht zum Nachrüsten von älteren Verbandkästen. Einen Sinn ergibt die Änderung im Verbandskasten dennoch, da die Masken – auch FFP2-Masken – für das Sortiment von älteren Verbandskästen nicht schaden können.
Die Lastwagen-Maut auf Deutschlands Fernstraßen wird 2023 angehoben. In der neuen Berechnung der Sätze fließen die Kosten für Lärmbelastung und Luftverschmutzung stärker ein.
Änderungen 2023 bei Krankschreibung: Aus für den „Gelben Schein“
Gesetzlich krankenversicherte Beschäftigte, die krank werden, müssen dem Arbeitgeber ab Januar 2023 keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auf Papier mehr vorlegen. Diese Daten übermitteln die Krankenkassen nun direkt auf digitalem Wege. Bei Privatversicherten hat die bisherige Regelung Bestand. Damit kommt es zu einer grundlegenden Vereinfachung der Krankmeldung.
Hinzu kommt eine weitere Änderung für 2023. Bereits ab 1. Januar gilt ein sogenanntes Notvertretungsrecht für Ehepartner. Sie können künftig in Notfällen gesundheitliche Entscheidungen füreinander treffen. Der Ehepartner wird demnach automatisch zum Bevollmächtigen des Partners oder der Partnerin, sollte dieser/diese keine eigenen Entscheidungen mehr treffen können.
Künftig soll es möglich sein, Cannabis unter bestimmten Voraussetzungen zu kaufen oder zu besitzen. Einen genauen Termin für die Legalisierung von Cannabis steht allerdings noch nicht fest. Bis Ende 2023 soll ein Gesetzentwurf vorliegen. Offen bleibt in der Diskussion bisher, ob der fürs Autofahren aktuell gültige Grenzwert von 1,0 Nanogramm Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum eine Anpassung findet.
Änderung bei Netflix 2023: Passwort-Teilen bald verboten
Auch Netflix kommt 2023 mit einer Änderung um die Ecke. Denn der Streaming-Anbieter verbietet eine kurzerhand ab diesem Jahr das Teilen von Passwörtern, was einiges an Wellen bei Abonnenten schlägt, die unter Umständen gar keine Abonnenten sind, aber auch normale Kunden von Netflix aufhorchen lässt. Wann genau das Verbot kommen soll, ist allerdings noch nicht endgültig geklärt. Die Einschränkung könnte als vielleicht schon im Januar 2023 als Änderung in Kraft treten.
EC-Karte 2023: Sparkassen und Co. sorgen für große Änderung
Auch für Bankkunden hält das Jahr 2023 große Änderungen mit neuen Funktionen bei der EC-Karte bereit. Denn die EC-Karte soll nach dem Maestro-Aus mit Mastercard und Visa ausgestattet werden und so neue Funktionen erhalten. Unter anderem soll es die Möglichkeit geben, „eine Kaution zu hinterlegen, etwa bei der Reservierung eines Hotelzimmers oder eines Mietwagens“, erläuterte Stellvertreterin des Hauptgeschäftsführers des Bundesverbandes deutscher Banken (BdB), Henriette Peucker, die Pläne zur Erweiterung der Girocard-Funktionen gegenüber der dpa. „Und auch darum, die Girocard konsequent auf das Smartphone zu bringen und so auch für In-App-Zahlungen zu öffnen.“
Änderungen 2023 bei E-Autos und neue Steuern für Autogas
Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen erhalten ab 2023 keine Förderung mehr vom Bund. Des Weiteren sinkt der staatliche Anteil der Förderung für reine Elektro-Fahrzeuge von zuvor 6000 auf 4500 Euro. Ab dem ersten 1. September wird die Förderung auf Privatpersonen beschränkt.
Für Fahrzeuge, die mit Autogas, sogenannte LPG, betankt werden, müssen Inhaber ab 2023 deutlich tiefer in die Tasche greifen. Grund hierfür ist das Auslaufen einer Steuervergünstigung. Deshalb greift ab 2023 der reguläre Steuersatz von 409 Euro je Tonne. Bevor der Aufschrei aber groß ist, bleibt zu sagen, dass die Steuern nach Angaben des ADAC immer noch günstiger sind als bei Benzin oder Diesel.
Weitere Änderungen 2023: Atomausstieg und Mehrwegpflicht
Mitte April sollen die letzten deutschen Atommeiler vom Netz gehen. Die Kraftwerke Isar 2, Neckarwestheim 2 und Emsland hätten im Zuge des Atomausstiegs eigentlich zum Jahreswechsel abgeschaltet werden sollen, die Laufzeit wurde wegen der Energiekrise aber verlängert.
Restaurants, Bistros und Cafés müssen künftig Getränke und Speisen für unterwegs auch in Mehrwegbehältern anbieten. Das besagt die Mehrwegpflicht. Ab 2023 gilt für Unternehmen mit mehr als 3.000 Angestellten somit das Lieferkettengesetz, dessen Ziel es ist, der Schutz der Menschenrechte in internationalen Lieferketten besser zu gewährleisten. Es verpflichtet die Firmen, auf Missstände beim Einkauf von Material aus dem Ausland zu reagieren. Hilfsorganisationen und Gewerkschaften bekommen die Möglichkeit, bei Verstößen Betroffene vor deutschen Gerichten zu vertreten.
Noch mehr Änderungen in 2023 Gebäudeversicherungen und neue Euro-Münzen
Gebäudeversicherungen sind auch Teil der Änderungen 2023 und werden deutlich teurer. Die Verbraucherzentrale begründet den Anstieg der Kosten unter anderem mit der Flutkatastrophe im Sommer 2021, die die Versicherer sehr belastet hat. Darüber hinaus sorgt die Rekordinflation für steigende Handwerks-, Material- und Baukosten. Das sorgt für steigende Preise, was wiederum die Preise für Versicherungen in die Höhe treibt.
Derweil werden neue Euro-Münzen geprägt. Da Kroatien die Landeswährung auf Euro umstellt und die neuen Münzen bereits ab Januar in Umlauf gebracht werden, müssen sich nicht nur Menschen in Deutschland auf Änderungen in 2023 einstellen.