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Feuerwerk zum Jahreswechsel: Wo und wann kann man Raketen und Böller kaufen?

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Von: Astrid Theil

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Lieber nicht wild böllern: Der Lärm ist für Tiere oder alte und kranke Menschen eine Belastung.
Für viele Menschen gehört ein Feuerwerk zu Silvester dazu. © Roland Keusch

Erstmals seit zwei Jahren ist der Verkauf von Feuerwerk wieder erlaubt. Wo und wann können Raketen und Böller gekauft werden? Und worauf ist sonst noch zu achten? Alle Antworten lesen Sie hier im Überblick.

München – Für viele sind Böller und Raketen ein unverzichtbarer Bestandteil von Silvester. Erstmals seit 2020 dürfen dieses Jahr wieder Feuerwerkskörper verkauft werden. Diejenigen, die an Silvester nicht darauf verzichten möchten, haben also wieder die Möglichkeit, Raketen und Böller zu kaufen. Der Verkauf von Feuerwerkskörpern ist allerdings gesetzlich streng geregelt.

Sprengstoffgesetz: Vier Kategorien von Feuerwerkskörpern mit unterschiedlichen Bestimmungen

Das Sprengstoffgesetz auf Bundesebene ist die gesetzliche Grundlage für die Regeln rund um den Umgang mit Sprengkörpern. Hinzu kommen teilweise weitere Regelungen auf Landesebene. Laut einer Veröffentlichung des Deutschen Bundestags sind im Sprengstoffgesetz je nach Verletzungsrisiko vier Kategorien festgehalten. Die Kategorien haben unter anderem Einfluss darauf, ab wie viel Jahren und wann genau die jeweiligen Feuerwerkskörper gekauft werden können.

Sonderregelungen: Verbotszonen in Großstädten

Die zuständige Behörde kann im Einzelfall Ausnahmen genehmigen, aber auch Verbotszonen ausweisen. So sind Feuerwerkskörper in vielen deutschen Großstädten verboten. In München gilt im Zentrum der Innenstadt beispielsweise vom 31. Dezember 2022 um 21 Uhr bis zum 1. Januar um 2 Uhr ein Verbot von Feuerwerkskörpern der Kategorien F2, F3 und F4 sowie sonstiger Pyrotechnik. Auch darüber hinaus gibt es Sonderregeln: Innerhalb des Mittleren Rings sind pyrotechnische Artikel der Kategorie F2 verboten, die ausschließlich Knallwirkung haben (z. B. Silvesterknaller, Böller).

Dieses Jahr können nach zwei Jahren Pause wieder Feuerwerke der Kategorie F1 und F2 im Einzelhandel gekauft werden. Produkte der Kategorie F1 werden das ganze Jahr über verkauft. Feuerwerke der Kategorie 2 nur an drei Verkaufstagen vor Silvester: in diesem Jahr also vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember.

Feuerwerk kaufen: Stimmen Sie mit ab.

Silvester-Feuerwerk kaufen: 29. bis 31. Dezember in den meisten Discountern

Kaufen kann man Feuerwerkskörper der Kategorie F2 in Discountern wie Aldi, Lidl, Norma und Netto. Edeka verkauft nur teilweise Feuerwerk. In den großen Baumärkten wie Bauhaus, Hornbach und Obi wird kein Feuerwerk mehr angeboten. Auch in Online-Shops können Raketen und Böller kurz vor Silvester bestellt werden.

Als Privatperson darf darüber hinaus nur eine bestimmte Menge an Feuerwerk der Kategorie 1 und 2 gelagert werden. In einem bewohnten Raum sind das maximal ein Kilogramm Nettoexplosivmasse (NEM). In Deutschland dürfen Raketen zum Privatgebrauch nur 20 Gramm NEM enthalten. Für Raketen mit einer höheren NEM ist beim Kauf ein Befähigungsschein notwendig. Meist werden Raketen in einem Set von bis zu 20 Stück verkauft. Mehr als zwei solcher Großpackungen sollten demnach nicht gekauft werden. (at)

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