Neue Corona-Regeln in BaWü ab heute: Lockdown nicht ausgeschlossen - „Wir laufen auf eine Situation zu“

In Baden-Württemberg ist ab diesem Mittwoch die Alarmstufe II in Kraft. Strengere Corona-Regeln sollen die Infektionszahlen bremsen. Kretschmann schließt Lockdown nicht aus.
Update vom 24. November: Nun ist es so weit: In Baden-Württemberg ist die Alarmstufe II in Kraft. Ab heute - Mittwoch (24. November) gilt bei Veranstaltungen und in Clubs 2G-Plus. Geimpfte und Genesene müssen zusätzlichen einen Corona-Test vorweisen. In Hotspots gelten noch strengere Maßnahmen (siehe auch Erstmeldung).
Baden-Württemberg: Droht Lockdown für alle?
„Wir laufen auf eine Situation zu, die wir in der Pandemie bisher noch nicht erlebt haben“, sagte Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) am Mittwoch in der Sondersitzung des Landtags. Kretschmann ist zutiefst besorgt über die Lage. „500 Corona-Patienten werden jetzt auf der Intensivstation behandelt.“ Selbst erfahrene Pflegekräfte kämen an ihre Grenzen. Er warnt davor, dass sich eine angemessene Behandlung nicht mehr garantieren lasse. In einigen Kreisen seien alle Betten bereits belegt.
66 Prozent der Bevölkerung habe einen vollständigen Impfschutz in Baden-Württemberg. Das sei nach Ansicht von Ministerpräsidenten zu wenig, angesichts der hochansteckenden Delta-Variante. Kretschmann verweist auf andere EU-Länder. Unter anderem nennt er Länder wie Portugal mit einer Impfquote von 88 Prozent, die eine deutlich niedriger Inzidenz hätten.
Kretschmann habe nach eigenen Angaben die Impfbereitschaft der Bevölkerung unterschätzt. Er appelliert an die Bevölkerung sich dringend impfen zu lassen. „Kein Ungeimpfter kann sich vor diesem hochansteckenden Virus verstecken.“ Es würden Menschen ins Krankenhaus kommen und auch sterben.
„Hoffe, dass wir um einen Lockdown herumkommen, versprechen kann ich es aber nicht.“
„Bleibt die Impfquote so niedrig, droht uns eine 5. Corona-Welle“, so Kretschmann. Der baden-württembergische Ministerpräsident spricht sich für eine Impfpflicht aus, um den „Teufelskreis“ zu durchbrechen.
Einen Lockdown in Baden-Württemberg schließt Kretschmann nicht aus. Es wäre fahrlässig bestimmte Corona-Regeln aus zuschließen. „Hoffe, dass wir um einen Lockdown herumkommen, versprechen kann ich es aber nicht.“

Neue Corona-Regeln in Baden-Württemberg ab Mittwoch: Alarmstufe II in Kraft - was das bedeutet
Erstmeldung vom 23. November 2021
Stuttgart - Wie in so vielen Bundesländern werden gerade auch in Baden-Württemberg die aktuellen Coronavirus-Regelungen verschärft. Das hat aber erstmal nichts mit dem Bund-Länder-Gipfel in der vergangenen Woche zu tun. Sondern allein damit, dass ein Schwellwert bei der Auslastung der Intensivbetten im Bundesland in der letzten Woche zweimal überschritten wurde. Es waren zeitweise mehr als 450 Menschen mit einer Covid-19-Infektion auf Intensivstationen im Land behandelt worden.
Die Konsequenz heißt Alarmstufe II und gilt ab Mittwoch, den 24. November. Die bisherige Alarmstufe in Baden-Württemberg heißt nun Alarmstufe II. Für die am Mittwoch in Kraft tretende Alarmstufe II müssen an zwei Tagen in Folge mehr als 450 aktive Covid-Fälle auf den Intensivstationen gemeldet werden, oder die Hospitalisierungsrate über einem Wert von 6,0 liegen. Der Schwellwert für die Intensivbetten wurde laut Robert-Koch-Institut bereits vergangenen Sonntag überschritten, am Dienstag kam eine Hospitalisierungsrate von über 6,0 erschwerend hinzu.
Alarmstufe II in BaWü: Das gilt ab Mittwoch
Bei Alarmstufe II gilt grundsätzlich das, was in Alarmstufe eins bereits gilt. Manche Regelungen werden lediglich verschärft:
- für Weihnachtsmärkte gilt 2G-Plus, Maskenpflicht und die Halbierung der zugelassenen Besucher
- für touristische Übernachtungen in Hotels gilt 2G (für berufliche Übernachtungen 3G, es muss aber alle drei Tage ein neues negatives Testergebnis vorgelegt werden)
- für Gastronomie und Spielhallen gilt allgemein 2G, im Freien ist auch 3G-Plus möglich
- für den gesamten Veranstaltungsbereich gilt 2G-Plus und die Auflage, dass lediglich die Hälfte der sonst zugelassenen Besucher eingelassen werden dürfen
- in Bars, Diskotheken und Clubs gilt flächendeckend 2G-Plus, die bisher geltende Ausnahme für Schüler gilt nicht mehr
- Veranstalter müssen die erforderlichen Nachweise per App kontrollieren und die Identität der Besucher zum Beispiel über ein Ausweisdokument prüfen
- in kulturellen Einrichtungen wie Museen, Bibliotheken und Bädern gilt 2G (Ausnahme Landesbibliotheken und Archive, dort genügt ein negativer PCR-Test)
- bei außerschulischer Bildung, Volkshochschullehre, Musik- und Kunstschulen gilt 2G-Plus
- auch bei körpernahen Dienstleistungen gilt 2G-Plus (Ausnahme sind Friseurbesuche, dort gilt 3G-Plus)
Corona in Baden-Württemberg: Ausgangssperren in Hotspot-Regionen
Wenn ein Land- oder Stadtkreis an zwei aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert 500 überschreitet, gilt er als Hotpsot-Gebiet. Dort greifen ab Mittwoch zusätzlich noch strengere Maßnahmen:
- Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte von 21 Uhr bis 5 Uhr des darauffolgenden Tages, zum Verlassen der Wohnung muss dann ein triftiger Grund vorliegen
- 2G für Einzelhandel und Märkte (ausgenommen Geschäfte des alltäglichen Bedarfs)
Auch in anderen Bundesländern wurden die Maßnahmen zuletzt verschärft, beispielsweise in Bayern. In Sachsen und Thüringen wurden unter anderem alle Weihnachtsmärkte abgesagt.