Christian B. nun „formeller Verdächtiger“ im Fall Maddie

Im Mai 2007 war die damals dreijährige Madeleine McCann aus einer Apartmentanlage in Portugal verschwunden. Seitdem fehlt von ihr jede Spur. Nun wird zum ersten Mal seit 15 Jahren ein Verdächtiger im Fall „Maddie“ benannt.
London/Lissabon/Oldenburg - Im Fall der 2007 verschwundenen Madeleine McCann hat die portugiesische Staatsanwaltschaft den Deutschen Christian B. zum „formellen Verdächtigen“ erklärt.
Den Namen teilte die Staatsanwaltschaft der portugiesischen Region Faro in einer am Donnerstagabend veröffentlichten Stellungnahme zwar nicht mit - sie betonte aber, deutsche Behörden seien aufgrund eines internationalen Rechtshilfeersuchens der portugiesischen Staatsanwaltschaft tätig geworden. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur handelt es sich um den inhaftierten 45-Jährigen, der in dem Fall unter Mordverdacht steht.
Christian B. sitzt zurzeit im niedersächsischen Oldenburg eine mehrjährige Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer Frau im Jahr 2005 in deren Haus in der Nähe von Praia da Luz ab. Zuvor hatten portugiesische und britische Medien berichtet, dass es sich um den 45-jährigen Deutschen handelt.
Weltweit in den Schlagzeilen
Das damals dreijährige britische Mädchen war am 3. Mai 2007 aus einer Apartmentanlage im portugiesischen Praia da Luz verschwunden. Der Fall hatte weltweit Schlagzeilen gemacht.
Im Juni 2020 hatten das Bundeskriminalamt und die Staatsanwaltschaft Braunschweig mitgeteilt, dass der inhaftierte Christian B. in dem Fall unter Mordverdacht stehe. Die Oldenburger Staatsanwaltschaft bestätigte am Freitag ganz allgemein, dass es jüngst ein Rechtshilfeersuchen aus Portugal gab, dem stattgegeben wurde. Details zu dem Beschuldigten nannte der Sprecher aber nicht. Das Verfahren werde in Portugal geführt, hieß es.
Die formelle Einstufung einer Person als verdächtig stellt noch keine Anklage dar, ist aber eine Voraussetzung dafür. Denn die Maßnahme unterbricht unter anderem die Verjährung, die nach portugiesischem Recht bei Mord nach 15 Jahren eintritt. Da das Mädchen am 3. Mai 2007 aus der Apartmentanlage in Praia da Luz verschwand, wäre die Verjährung schon in wenigen Tagen eingetreten. dpa