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Politiker, Krebspatienten, Rettungskräfte: Bahn frei für Prio-Gruppe 3 - Diese Personen sind betroffen

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Von: Patrick Freiwah

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Coronavirus - Impfzentrum in LinHier geht‘s lang: Die Corona-Impfgruppe drei erhält „grünes Licht“ für die Immunisierunggen Vor den Emslandhallen steht die Wegweisung zum Impfzentrum. Foto: Kirchner-Media/Wed
Hier geht‘s lang: Die Corona-Impfgruppe drei erhält „grünes Licht“ für die Immunisierung. © Kirchner-Media/Wedel/imago-images

Die Immunisierung der deutschen Bevölkerung schreitet mit großen Schritten voran. Mittlerweile erhält auch die Corona-Impfgruppe 3 die Freigabe. Wir erklären die Voraussetzungen.

Berlin/München - Mehrere Millionen Bürger in Deutschland sind bereits gegen das Coronavirus geimpft. Die Zahl der verabreichten Impfungen gegen Sars-CoV-2 dürfte mittlerweile die Sieben-Mio-Grenze geknackt haben, mindestens acht Prozent der Bevölkerung hat sich ein Vakzin der unterschiedlichen Anbieter verabreichen lassen.

Seit April haben in Deutschland auch Personen der Impfgruppe drei die Freigabe erhalten. Mit der Öffnung werden viele Millionen weiterer Menschen berechtigt, sich eine Impfung gegen Corona verabreichen zu lassen. So haben die Bundesländer die Terminvergabe in den Impfzentren unlängst für die dritte Priorisierungsgruppe freigegeben. Welche Personen zu dieser Gattung gehören und inwiefern es eine Zertifizierung benötigt, erfahren Sie hier.

Corona-Impfgruppe 3: Berechtigte Personenkreise gemäß Bestimmung

Für die Priorisierung der Corona-Impfverordnung wird die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) zurate gezogen. Zur Impfgruppe 3 gehören alle Personen über 60 Jahre, aber auch Menschen mit bestimmten Erkrankungen, die für ein erhöhtes Infektionsrisiko sorgen. Des Weiteren sind jene berechtigt, die bestimmten relevanten Tätigkeiten nachgehen, die für die Gesellschaft einen höheren Stellenwert aufweisen:

Corona-Impfung: Berechtigung vorhanden? Diese Voraussetzungen werden benötigt

Gemäß den Bestimmungen reicht es nicht, einfach vor Ort zu erscheinen mit der Behauptung, man befinde sich in einer berechtigten Personengruppe für eine Corona-Impfung. Vielmehr benötigt es ein schriftliches Zertifikat als Beleg. Wer aus gesundheitlichen Gründen eine Sars-CoV-2-Immunisierung vornehmen lassen möchte, führt eine medizinische Bescheinigung wie ein ärztliches Attest mit sich. Das alles setzt jedoch voraus, dass man zuerst eine Terminvereinbarung vornimmt.

Besteht eine Impfberechtigung aufgrund der beruflichen Tätigkeit, ist eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers bzw. der entsprechenden Einrichtung erforderlich. Und was ist mit Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen? Auch hier ist ein schriftlicher Beleg mit Unterschrift erforderlich, zum Beispiel von der zu betreuenden Person.

Corona-Impfung in den Bundesländern: Auflistung der Anlaufstellen

Für die Organisation und Fragen im Hinblick auf eine Corona-Impfung und die Terminvergabe sind die einzelnen Bundesländer selbst verantwortlich. Telefonisch wie auch online wird Auskunft erteilt, dazu kann man sich auch gleich anmelden. Wie die Regelungen im Einzelnen - und damit regional - festgelegt sind, wird auf den jeweiligen Internetplattformen ausgeführt:

Unterdessen stellt sich Genesenen nach einer Covid-19-Infektion eine wesentliche Frage: Muss diese Bevölkerungsgruppe eigentlich trotzdem immunisiert werden?

Zwar gibt es in Deutschland die benannten Vorgaben, wer wann gegen Corona geimpft werden soll. Die werden aber in den Bundesländern gar nicht (immer) eingehalten, sagt ein Experte. (PF)

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