Bewegung im Fall Maddie McCann: Portugiesische Staatsanwaltschaft beschuldigt Deutschen nun offiziell

Am 3. Mai 2022 jährt sich das Verschwinden der damals dreijährigen Briten Madeleine McCann zum 15. Mal. Die portugiesische Staatsanwaltschaft erklärte nun einen Deutschen zum offiziell Beschuldigten der Tat.
Portugal – Knapp 15 Jahre ist es her, dass die damals dreijährige Madeleine „Maddy“ McCann* aus einer Ferienanlage in Portugal verschwand; bis heute geht die Polizei von einer Entführung aus, von dem Mädchen fehlt jede Spur. Nun, scheint es, könnten den örtlichen Behörden jedoch entscheidende Informationen vorliegen: Am Donnerstag (21. April) teilte die portugiesische Staatsanwaltschaft mit, der bisher verdächtigte Deutsche Christian B.* sei nun „Arguido“ im Fall um das Verschwinden der Britin. Damit erhärtet sich der Vorwurf gegen den einschlägig vorbestraften 45-Jährigen, der nun als offiziell der Tat beschuldigt gilt.
Maddie McCann: Bisheriger Stand der Ermittlungen – Braunschweiger Staatsanwaltschaft verdächtigt Deutschen
Weltweite Ermittlungen und Suchkampagnen erbrachten trotz hoher Summe für sachdienliche Hinweise, prominentem Engagement, politischer Unterstützung und medialer Aufmerksamkeit seit dem Verschwinden der kleinen Maddie bis dato keine genaueren Erkenntnisse darüber, was in der Nacht des 3. Mai 2007 im portugiesischen Praia da Luz wirklich geschah. Mehrere Verdächtige, darunter die Eltern der Britin selbst, rückten in den vergangenen Jahren ins Visier der Ermittler – entscheidende Hinweise über den Verbleib Maddies blieben jedoch aus. Das Mädchen, das nun knapp 18 Jahre alt sein müsste, wurde von diversen Zeugen zwar immer wieder vermeintlich gesehen, doch gefunden wurde die Britin bis heute nicht.
Letztes Jahr kam erneut Bewegung in den Fall: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig teilte mit*, sie – wie auch die britische Justiz – ermittele seit 2017 gegen den Deutschen Christian B.; es lägen Indizienbeweise vor, die es „zu 100 Prozent sicher“ erscheinen ließen, dass der mittlerweile 45-Jährige, der unter anderem wegen Kindesmissbrauch und Vergewaltigung vorbestraft ist und gegenwärtig eine Haftstrafe verbüßt, Maddie 2007 entführt habe. Von dem Tod der kleinen Britin sei laut Hans Christian Wolters von der Staatsanwaltschaft in Braunschweig traurigerweise auszugehen.
Fall Maddie McCann: Portugal beschuldigt Verdächtigen nun offiziell – Verteidiger spricht von „Kunstgriff“
Wie die portugiesische Staatsanwaltschaft nun am gestrigen Donnerstag (21. April) bekannt gab, wird Christian B. nun offiziell als mutmaßlicher Täter eingestuft. Der Deutsche, den sowohl Bekannte, als auch publik gewordene, grausame Chatverläufe deutlich in den Verdacht rücken, passende Motive aufzuweisen, hielt sich zur Tatzeit in dem Ferienort auf, aus dem Maddie 2007 verschwand. Weiterhin soll er nur wenig entfernt des Tatorts ein Telefonat geführt und am nächsten Tag einen Pkw umgemeldet haben. Gegen den mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter, der gegenwärtig in der JVA Oldenburg eine Haftstrafe wegen der Vergewaltigung einer 72-jährigen US-Amerikanerin im Jahr 2005 im portugiesischen Praia da Luz verbüßt, wird außerdem noch wegen der Vergewaltigung einer Irin im Jahr 2004, sowie zwei Fällen sexuellen Kindesmissbrauchs in Braunschweig ermittelt.
Friedrich Fülscher, der Christian B. verteidigt, zeigte sich BILD gegenüber hinsichtlich des Statements der portugiesischen Staatsanwaltschaft jedoch gelassen. „Der Schritt der portugiesischen Behörden sollte nicht überbewertet werden. Ohne die portugiesische Rechtslage im Detail zu kennen, gehe ich davon aus, dass diese Maßnahme ein prozessualer Kunstgriff ist, um die in wenigen Tagen drohende Verjährung zu unterbinden.“ Mord verjährt in Portugal nach 15 Jahren, was am 03. Mai 2022 der Fall wäre; zumindest im deutschen Recht ist, darauf spielt der Anwalt an, ist ein Verhindern des Ablaufs von strafrechtlichen Verjährungsfristen durch die offizielle Beschuldigung eines Verdächtigen aber möglich. Während Christian B. daher in Portugal mit einer baldigen Anklage zu rechnen hat, tangiert die dort drohende Verjährung die deutschen Ermittlungen jedoch nicht: Denn das Strafgesetzbuch sieht hierzulande vor, dass Mord nicht verjährt. *tz.de und hna.de sind ein Angebot von IPPEN.MEDIA (askl)