Gerichts-Entscheidung steht fest: Anwältin erzählt von emotionalem Fritzl-Ausbruch vor der Richterin
Der Fall Josef Fritzl erschütterte im Jahr 2008. Der „Inzest-Vater“ hatte seine Tochter jahrelang im Kellerverlies eingesperrt. Nun gibt es eine Gerichtsentscheidung.
Update vom 25. Januar, 12.20 Uhr: Es war kurz vor 9.00 Uhr als das Landesgericht Krems die Entscheidung traf, den Inzest-Täter Josef Fritz zwar nicht freizulassen, aber immerhin zu verlegen – vom Maßnahmenvollzug in eine normale Zelle.
Das Gericht stützte sich dabei wohl vor allem auf die Aussage der Gerichtspsychiaterin Adelheid Kastner Ende 2023. Sie hatte Fritzl durch seine starke Demenz Ungefährlichkeit bescheinigt. Die Erkrankung sorge dafür, dass „Prognose-Taten mit schweren Folgen nicht mehr eintreten werden“, hatte sie berichtet. Fritzl hat inzwischen 15 Jahre in Haft verbracht, eine zwingende Voraussetzung für eine etwaige vorzeitige Entlassung.
Zum Ablauf der etwa 30-minütigen Anhörung sagte Fritzls Anwältin Astrid Wagner, dass ihr Mandant erzählt habe, „wie er bereut, was er getan hat. Also, er war eigentlich den Tränen nahe.“ Die Anwältin will weiter um die vorzeitige Entlassung ihres Mandanten kämpfen, wie sie ankündigte.
„Nicht mehr gefährlich und den Tränen nahe“ – Fritzl-Anwältin stellt sich nach Gerichts-Entscheid
Auch sie hält ihn nicht mehr für gefährlich. „Mein Mandant hat einen geistigen Abbau und ist hochgradig dement“, so Wagner weiter. Fritzl habe sich in der Haft intensiv mit seinen Straftaten auseinandergesetzt.
Fritzl sei am Landesgericht von einer Richterin befragt worden, er hätte aber laut Wagner Verständnisprobleme gehabt, berichtet heute.at. „Sie musste wirklich laut sprechen, weil er die Fragen teilweise nicht verstanden hat. Sie musste die Fragen mehrmals wiederholen. Er hat geschildert, dass es furchtbar war, was er getan hat.“ Die Menschen täten ihm leid und er würde sein Leben dafür geben, die Dinge wieder ungeschehen zu machen.

Meine news
Rechtskräftig ist diese Entscheidung noch nicht. Wie der österreichische Standard berichtet, konnten aus Personalmangel keine Vertreter der Staatsanwaltschaft bei der Verhandlung anwesend sein.
Erste Bilder seit 15 Jahren – Gerichts-Entscheidung über Fritzl-Freilassung in Österreich steht fest
Erstmeldung vom 25. Januar, 9.00 Uhr: Krems – In einem Bus wurde Josef Fritzl (88) am Donnerstagmorgen zum Landesgericht Krems (Österreich) gebracht. Es ist seit 15 Jahren der erste Auftritt des als „Monster von Amstetten“ bekannt gewordenen Verbrechers. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit fand eine Anhörung über sein weiteres Schicksal statt.
Josef Fritzl soll bedingt aus dem Maßnahmenvollzug unter Auflagen in den Normalvollzug entlassen werden, das bestätigte ein Sprecher des Landgerichts der Nachrichtenagentur dpa. Der Beschluss ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Über diese Entscheidung am Donnerstag hatten zuvor österreichische Medien wie auch das ORF berichtet. Kein Vertreter der Staatsanwaltschaft sei bei der Anhörung anwesend gewesen. Der Anklagebehörde bleibe 14 Tage Zeit, etwaige Rechtsmittel anzumelden. Der 88-Jährige bleibt demnach bis zur Rechtskraft in der Justizvollzugsanstalt Stein.

Josef Fritzl soll bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden – ein „Teilerfolg“ für die Anwältin
Der angesetzte Gerichtstermin befeuerte Gerüchte über eine Freilassung des Inzest-Täters in Österreich. Teils artete es in Hysterie aus. Fritzl soll schon vor dem Gerichtstermin in einem Kaffeehaus gesehen worden, hieß es. Josef Fritzl bleibt jedoch weiter in Haft.
Anwältin Astrid Wagner spricht von einem „Teilerfolg“ für ihren Mandanten. Ganz in die Freiheit wird Josef Fritzl, der jetzt einen anderen Namen trägt, nicht entlassen. Aus „generalpräventiven Gründen“ lehnte das Gericht eine sogenannte bedingte Entlassung ab. Wie derstandard.at berichtet, will sich Wagner weiterhin für eine generell bedingte Entlassung ihres Mandanten, einsetzen.

Fritzls Anwältin Astrid Wagner hatte ein psychiatrisches Gutachten am Oberlandesgericht Wien erstritten. Es attestiert, dass bei dem 88-Jährigen, unter anderem aufgrund von Demenz, die Unterbringungs-Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. Sie selbst halte ihren Mandanten für nicht mehr gefährlich. Er sei gebrechlich und leide eben an Demenz.
Fritzl sperrte Tochter 20 Jahre lang ein und vergewaltigte sie tausendfach
Fritzl sitzt seit 15 Jahren in der Justizvollzugsanstalt Stein bei Krems ein. 2009 war der „Inzest-Vater“ zu einer lebenslangen Haft verurteilt worden, nachdem er mehr als 20 Jahre lang seine Tochter in einen Keller gesperrt, sie tausendfach vergewaltigt und sieben Kinder mit ihr gezeugt hatte. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande.
In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt. Die Ehefrau, die im ersten Stock des Hauses mit dem Rest der Familie lebte, hatte laut Behörden nichts von alldem mitbekommen. (ml, mke, dpa, afp)