1. Startseite
  2. Welt

Straftat mit unter 14 Jahren: So gehen andere Länder mit sehr jungen Straffälligen um

Erstellt:

Von: Kilian Bäuml

Kommentare

Die beiden mutmaßlichen Täterinnen im Fall Luise sind aufgrund ihres Alters nicht schuldfähig. In anderen europäischen Ländern sieht das anders aus.

München – Nach dem Mordfall der zwölfjährigen Luise aus Freudenberg werden die beiden mutmaßlichen Täterinnen (12 und 13 Jahre alt) nicht weiter strafrechtlich verfolgt. Das liegt daran, dass beide noch unter 14 Jahre alt sind und deshalb nach deutschem Recht schuldunfähig sind. Blickt man auf die meisten anderen europäischen Staaten, werden auch dort Jugendliche in diesem Alter noch nicht strafrechtlich verfolgt.

Wie aus einer Aufstellung des wissenschaftlichen Diensts des Bundestags aus dem Jahr 2019 hervorgeht, beginnt in vielen EU-Staaten die Strafmündigkeit frühestens mit 14 Jahren. Dazu gehören Länder wie Schweden, Finnland und Dänemark (15 Jahre) oder Kroatien, Italien und Spanien (14). Auch in Österreich sind Jugendliche unter 14 Jahren nicht deliktsfähig und können nicht verurteilt werden. Ihnen drohen allenfalls Erziehungsmaßnahmen. Doch in anderen Ländern liegt die Strafmündigkeit höher, in manchen auch niedriger.

Europäisches Strafrecht: In manchen Ländern kann man mit unter 14 Jahren in Haft kommen

In Portugal beginnt die Strafmündigkeit erst ab 16 Jahren. In Polen ist man ab 17 Jahren strafmündig, für ausgewählte Straftaten wie Mord oder Entführung können aber auch 15-Jährige bestraft werden. In Frankreich werden Kinder unter 13 Jahren als nicht urteilsfähig gewertet. Auch wenn diese Einschätzung im Einzelfall aufgehoben werden kann, kann ein Jugendrichter maximal Erziehungsmaßnahmen verhängen.

Blumen und Kerzen zum Andenken an Luise
Im Fall Luise sind die mutmaßlichen Täterinnen nicht nicht schuldfähig. (Symbolbild) © Oliver Berg/dpa

In anderen Ländern ist die Altersgrenze deutlich niedriger. Bei den Niederländern liegt sie bei zwölf Jahren. Auch Ungarn änderte das Alter der Strafmündigkeit 2013 von 14 auf zwölf. In Irland liegt die Altersgrenze bei zwölf, bei schweren Taten gibt es eine Ausnahme für Kinder zwischen zehn und elf. Auch in der Schweiz sind Kinder schon ab dem 10. Geburtstag strafmündig. Für sie gilt das Jugendstrafrecht, das zwar für ältere auch Strafen, aber vor allem Schutzmaßnahmen vorsieht. Erst ab dem 16. Geburtstag können Jugendliche eine Freiheitsstrafe bekommen. Im Vereinigten Königreich können bereits Kinder zu jahrelangen Haftstrafen verurteilt werden. Die Strafmündigkeit beginnt in England, Wales und Nordirland bei zehn Jahren, in Schottland bei zwölf.

Deshalb liegt die Altersgrenze in Deutschland bei 14 Jahren

In Deutschland habe der Gesetzgeber evidenzbasiert entschieden, die Grenze bei 14 Jahren zu ziehen, sagte Tobias Singelnstein, Professor für Kriminologie und Strafrecht an der Goethe-Universität Frankfurt. Nach allem, was man aus anderen Wissenschaften wie Soziologie oder Erziehungswissenschaften über das Aufwachsen und den Entwicklungsstand von Kindern wisse, seien Menschen bis zu dem Alter in der Regel nicht einsichts- und steuerungsfähig und deshalb nicht schuldfähig. (kiba/dpa)

Auch interessant

Kommentare