Corona-Impfung bei Kindern: An diese Formalitäten und Dokumente müssen Eltern unbedingt davor denken

Die Nachfrage nach Corona-Impfungen für Kinder nimmt in Deutschland zu. Vor dem Gang zum Impfzentrum müssen Eltern jedoch einiges beachten, um nicht abgewiesen zu werden.
München - Die hochansteckende Omikron-Variante des Coronavirus breitet sich weiter rasend schnell in Deutschland aus. Das Robert-Koch-Institut (RKI) meldete in seinem aktuellen Wochenbericht, dass 73 Prozent der bundesweiten Neuinfektionen auf die zuerst in Südafrika entdeckte Corona-Mutation zurückgehen.
Gleichzeitig läuft die Booster-Impfkampagne der Bundesregierung auf Hochtouren. 72,5 Prozent der Deutschen sind mittlerweile vollständig geimpft, 45,9 Prozent haben eine zusätzliche Auffrischungsimpfung erhalten. Auch das Interesse an Corona-Impfungen für Kinder nimmt laut einem Bericht des Portals zeit.de immer mehr zu. In einigen Bundesländern liege die Impfquote in der Altersgruppe zwischen fünf und elf Jahren bereits bei über zwölf Prozent.
Corona-Impfung bei Kindern: Das müssen Eltern jetzt wissen
Seit Dezember 2021 werden in den Impfzentren auf Empfehlung des RKI Kinder zwischen fünf und elf Jahren geimpft, für Jugendliche zwischen zwölf und 17 Jahren sprach die Ständige Impfkommission (Stiko) am Donnerstag eine Booster-Empfehlung aus.
Eltern, die ihre Kinder gegen das Coronavirus impfen lassen wollen, müssen allerdings einige Dinge beachten. Wer sein Kind immunisieren lassen möchte, kann sich an den Kinderarzt, an ein Impfzentrum oder ein mobiles Impfteam wenden. Dabei gibt es jedoch Ausnahmen. Denn nicht jede Impfstelle in Deutschland impft Kinder. Es empfiehlt sich daher, im Vorfeld zu überprüfen, welche Impfstellen überhaupt in Frage kommen.
Corona-Impfung für Kinder: So läuft sie ab
Städtische Impfzentren haben in der Regel gesonderte Standorte für die Impfung von Kindern eingerichtet, an denen die Impfungen von Kinderärzten übernommen werden. Überhaupt ist es sinnvoll, sich zunächst direkt an den eigenen Kinderarzt zu wenden und dabei alle wichtigen Fragen zu klären - darunter auch, ob die Impfung sogar direkt in der bekannten Umgebung der Arztpraxis verabreicht werden kann.
Impfung nicht ohne Ausweisdokument
Bei der Corona-Impfung für Kinder müssen einige Formalitäten beachtet werden. Ohne ein aktuelles, gültiges Ausweisdokument des Kindes wird nicht geimpft. Welche Dokumente das sind, sehen Sie hier:
Gültige Ausweisdokumente für die Impfung: | Reicht für die Impfung nicht aus: |
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Reisepass | Gelber Impfausweis |
Personalausweis | Schülerausweis |
Geburtsurkunde | Krankenversicherungskarte |
Vor der Impfung müssen die Erziehungsberechtigten außerdem einen Anamnesebogen und eine Einwilligungserklärung ausfüllen und unterschreiben. Darin werden unter anderem Angaben zu möglichen Vorerkrankungen des Kindes oder der Einnahme von Medikamenten erfasst Die Dokumente erhält man direkt beim Kinderarzt oder im Impfzentrum. Dabei ist es noch einmal möglich, ein persönliches Aufklärungsgespräch mit dem Arzt zu führen, um etwaige Bedenken auszuräumen.
Wichtig sind den Mitarbeitern der Impfzentren und den Kinderärzten vor allem drei Angaben, auf deren Basis entschieden wird, ob das Kind geimpft wird oder nicht:
- Wie alt ist das Kind? Die Impfzentren impfen seit Dezember 2021 nach der Empfehlung des RKI alle Kinder zwischen fünf und elf Jahren - vor allem diejenigen, die unter Vorerkrankungen leiden. Auf individuellen Wunsch erhalten nach entsprechender Einwilligung der Eltern aber auch Kinder ohne Vorerkrankung eine Impfdosis - und zwar bevorzugt beim Kinderarzt. Die Zweitimpfung erfolgt nach mindestens drei Monaten ebenfalls dort. Kinder unter fünf Jahren werden dagegen grundsätzlich nicht geimpft.
- Liegen Vorerkrankungen vor? Wenn diese Frage mit „Ja“ beantwortet wird, wird geimpft - und zwar unabhängig davon, ob die Kinder bereits eine Covid-19-Erkrankung durchgemacht haben, oder nicht. Mögliche Vorerkrankungen sind: Adipositas, Asthma, Bluthochdruck, chronische Lungenerkrankungen, Diabetes, Trisomie 21 oder Tumorerkrankungen.
- Ist das Kind bereits von einer Infektion mit dem Coronavirus genesen? Ist das der Fall, gibt es eine klare Regelung. Kinder mit Vorerkrankungen werden trotzdem geimpft, Kinder ohne Vorerkrankungen sollten laut der Empfehlung des RKI „in der Regel vorerst nicht geimpft werden.“ Wer dennoch zwingend darauf besteht, sein Kind impfen zu lassen, muss sich an seinen Kinderarzt wenden und den Fall individuell besprechen.
Kinder und Jugendliche erhalten ausschließlich den Impfstoff von Biontech/Pfizer

Kinder im Alter von fünf bis elf Jahren erhalten zehn Mikrogramm des Wirkstoffs Comirnaty von Biontech/Pfizer. Die Kappenfarbe der Ampulle ist in diesem Fall orange. Für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren gilt: Die Impfdosis enthält 30 Mikrogramm des Wirkstoffs, der Deckel der Ampulle ist violett. Erst, Zweit- oder Genesungsimpfung sind im Impfzentrum möglich. Bei der Genesungs- oder Zweitimpfung gilt auch bei dieser Altersgruppe eine Frist von drei Monaten. Eltern sollten sich für ihre Kinder deshalb frühestens 90 Tage nach der ersten Impfung oder Genesung von einer Infektion um einen Impftermin bemühen.