Plädoyers im Prozess um Zugunglück von Bad Aibling

Das Urteil im Prozess um das Zugunglück naht. Zwölf Menschen starben bei dem Unfall. Der Fahrdienstleiter ist wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Am vorletzten der sieben Verhandlungstage halten Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger ihre Plädoyers.
Traunstein (dpa) - Mit den Plädoyers neigt sich der Prozess um das Zugunglück von Bad Aibling mit zwölf Toten dem Ende zu. Der Reihe nach werden heute Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Nebenkläger ihre Schlussvorträge halten und dabei sagen, welche Schuld sie dem Fahrdienstleiter zumessen.
Der Bahnmitarbeiter ist am Landgericht Traunstein wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Urteil soll am Montag (5. Dezember) verkündet werden. Die Höchststrafe bei fahrlässiger Tötung beträgt fünf Jahre.
Zu Prozessbeginn hatte der 40-Jährige gestanden, bis kurz vor dem Zusammenstoß der beiden Züge am 9. Februar das Fantasy-Rollenspiel «Dungeon Hunter5» auf seinem Handy gespielt zu haben. Dabei geht es um das Töten von Dämonen. Die Vorschriften der Deutschen Bahn (DB) verbieten die private Nutzung von Smartphones im Dienst.
Womöglich vom Spielen abgelenkt hatte der Fahrdienstleiter im Stellwerk mehrere Signale falsch gestellt, wie die fünftägige Beweisaufnahme im Prozess ergab. Beim Absetzen eines Notrufes drückte er eine falsche Taste. Der Alarm erreichte die Lokführer nicht. Dadurch kam es zum Frontalzusammenstoß auf eingleisiger Strecke. Bei dem Unglück starben zwölf Menschen, fast 90 wurden teils lebensgefährlich verletzt.
Bekannt wurde in dem Verfahren auch, dass die Bahn auf der Unglücksstrecke seit mehr als 30 Jahren veraltete Signaltechnik einsetzt. Eine Vorschrift von 1984, zusätzliche Anzeigen zu installieren, war nicht umgesetzt worden, wie ein Unfallexperte des staatlichen Eisenbahn-Bundesamtes aussagte. Die Bahn muss dies nur im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten tun.
Als letzter Sachverständiger hatte ein Neuropsychologe am Donnerstag berichtet, dass das Handyspielen die Arbeit des Fahrdienstleiters beeinträchtigte. In den Wochen vor dem Unglück habe der Angeklagte das Fantasyspiel immer öfter und länger gespielt. Von einer Spielsucht wollte der Psychologe nicht sprechen, wohl aber von einem «problematischen Spielverhalten».