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Todesstrafe gegen deutsche IS-Anhängerin im Irak aufgehoben

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Flagge des IS
Die im Irak verhängte Todesstrafe gegen die deutsche IS-Anhängerin Lamia K. soll gewandelt werden. © picture alliance / dpa / Thomas Rassloff

Die deutsche IS-Anhängerin Lamia K. ist von einem irakischen Gericht eigentlich zum Tode verurteilt worden. Doch nun wurde ihre Strafe noch einmal umgewandelt.

Bagdad/Berlin - Ein irakisches Gericht hat das Todesurteil gegen die Deutsch-Marokkanerin Lamia K. wegen Mitgliedschaft in der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in eine lebenslange Gefängnisstrafe umgewandelt. Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hieß es am Dienstag, die Todesstrafe gegen eine deutsche Staatsangehörige im Irak sei in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt worden. Das neue Urteil sei noch nicht rechtskräftig. Die deutsche Botschaft Bagdad betreue die Betroffene weiterhin konsularisch.

Zuvor hatte die Zeitung Welt berichtet, dass das Todesurteil gegen die aus Mannheim stammende Lamia K. in lebenslange Haft umgewandelt worden sei. Ein für Terrorismus zuständiges Strafgericht in Bagdad hatte die Frau im Januar zum Tod durch Erhängen verurteilt. Sie wurde für schuldig befunden, sich von Deutschland aus zunächst nach Syrien und dann in den Irak begeben zu haben, um sich zusammen mit ihren Töchtern der IS-Miliz anzuschließen. Es handelte sich um das erste Todesurteil, das die irakische Justiz gegen eine europäische Frau verhängte.

IS-Anhängerin wurde mit Tochter und weiteren Deutschen festgenommen

Im vergangenen Juli sollen irakische Soldaten in der einstigen IS-Hochburg Mossul im Nordirak Lamia K. und ihre Tochter Nadia mit einem Kind sowie die Deutschen Fatima M. aus Detmold und Linda W. aus Sachsen festgenommen und nach Bagdad gebracht haben. Medienberichten zufolge vernahmen auch Beamte des Bundeskriminalamtes und des Bundesnachrichtendienstes die Festgenommenen in Bagdad. Dabei habe sich gezeigt, dass Lamia K. wohl eine höhere Stellung in den IS-Rängen eingenommen haben könnte.

Eine Französin, die ein irakisches Gericht im Februar wegen illegalen Grenzübertritts zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt hatte, wird am 2. Mai erneut der Prozess gemacht - diesmal wegen "Terrorismus". Wie eine mit dem Dossier vertraute Quelle der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag in Bagdad mitteilte, kam ein Gericht bei der Prüfung des Falls zu der Erkenntnis, dass die Frau von der Absicht ihres Mannes wusste, sich der IS-Miliz anzuschließen.

Bereits Todesstrafen für 300 Menschen wegen IS-Zugehörigkeit 

Der 27-jährigen Mélina B. droht nach irakischer Rechtsprechung die Todesstrafe wegen Zugehörigkeit zu einer "Terrororganisation", auch ohne aktive Kämpferin gewesen zu sein. Im Irak sind bereits mehr als 300 Menschen wegen IS-Mitgliedschaft zum Tode verurteilt worden.

Die IS-Miliz hatte im Sommer 2014 weite Regionen in Syrien und im Irak unter ihre Kontrolle gebracht und dort der Bevölkerung gewaltsam das islamische Recht der Scharia aufgezwungen. Zahlreiche Dschihadisten aus Europa hatten sich dem IS angeschlossen, viele Frauen waren ihren Männern gefolgt. Inzwischen ist die IS-Miliz im Irak und auch in Syrien militärisch weitgehend besiegt.

Lesen Sie auch: Bundesgerichtshof bestätigt: Sechs Jahre Haft für IS-Messerstecherin Safia S. (17)

AFP

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