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Italien, Spanien, Kroatien und Co: Diese Reise-Regeln gilt es, aktuell zu beachten

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Von: Patrick Huljina

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Die Sommerferien haben nun auch in Bayern begonnen und der Urlaub steht vor der Tür. Ein Überblick, welche Regeln bei der Reise beachtet werden müssen.

München - Am Donnerstag (29. Juli) haben mit Bayern auch im letzten deutschen Bundesland die Sommerferien begonnen. Viele Menschen wollen nach den Strapazen der vergangenen Monate durch die Coronavirus*-Pandemie gerne verreisen. Doch die Corona-Zahlen steigen derzeit nicht nur in Deutschland, sondern auch in einigen Urlaubsländern wieder an. Daher gibt es bei einer geplanten Reise einige Regeln zu beachten.

Sommerurlaub trotz Corona: Testpflicht für Reiserückkehrer beschlossen

Generell gilt: Ab Sonntag (1. August) gibt es eine Testpflicht für Reiserückkehrer. Das hat die Bundesregierung am Freitag (30. Juli) beschlossen. Alle Menschen ab zwölf Jahren müssen bei ihrer Einreise nachweisen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Corona-Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gab es bisher schon für alle Flugpassagiere. Künftig gilt dies für alle Verkehrsmittel, also auch bei Einreisen mit dem Auto oder Bus und Bahn.

Doch auch bei der Einreise in die jeweiligen Urlaubsländern müssen einige Dinge beachtet werden: EU-Impfzertifikate, Ausgangssperren und Einreiseformulare. Wir geben einen Überblick, worauf Touristen aus Deutschland in einigen beliebten Reisezielen achten müssen.

Urlaub in Italien: Corona-Einschränkungen werden ab August verschärft

Bei der Einreise nach Italien gibt es derzeit grundsätzlich keine Quarantänepflicht. Man benötigt lediglich ein Einreiseformular sowie einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Test. Die Corona-Infektionszahlen* steigen aktuell wieder an. Die Delta-Variante des Virus ist weiter auf dem Vormarsch.

Die Regierung hat daher Einschränkungen beschlossen. Wer ab dem 6. August innen im Restaurant essen, zu Sport- oder Kultur- Veranstaltungen oder ins Museum gehen will, muss einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test vorweisen. Wenn der Mindestabstand im Freien nicht eingehalten werden kann, sind Masken nötig.

Doch nicht nur mit der Delta-Mutation hat das Land aktuell zu kämpfen. Insbesondere im Süden des Landes sowie auf Sizilien und Sardinien lodern derzeit allerdings Waldbrände*.

Urlaub in Spanien: Einstufung als Corona-Hochinzidenzgebiet

Im beliebtesten Urlaubsland der Deutschen ist die Lage weiter angespannt. Seit Dienstag (27. Juli) ist Spanien Hochinzidenzgebiet, womit alle Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, nach der Rückkehr nach Deutschland für zehn Tage in Quarantäne müssen. Diese kann frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden. Bei der Einreise nach Spanien muss ein Einreiseformular ausgefüllt werden.

Da eine einheitliche landesweite Regelung fehlt, entscheiden die Regionen selbst über Corona*-Beschränkungen. Diese müssen sie sich jeweils von ihren obersten Landesgerichten genehmigen lassen. In Valencia, Katalonien, Cantabria und Navarra gelten deshalb wieder teilweise nächtliche Ausgangssperren. Auf den bei Urlaubern ebenfalls beliebten Kanaren lehnte die Justiz dies hingegen ab. Auf Mallorca verzichtete die Regionalregierung auf eine solche Maßnahme. Dort sind allerdings seit dem vergangenen Wochenende Strände und Parks von 22 Uhr bis 6 Uhr geschlossen, um illegale Partys im Freien zu verhindern.

Touristen halten sich am Strand von Arenal in Palma de Mallorca auf.
Mallorca ist auch in diesem Sommer ein beliebtes Urlaubsziel der Deutschen. Seit Dienstag gilt Spanien allerdings als Hochinzidenzgebiet. (Archivbild) © Clara Margais/dpa

Urlaub in Kroatien: Auswärtiges Amt rät von Reisen in Gespanschaft Zadar ab

Kroatien verlangt seit dem 1. Juli von Reisenden das EU-weit gültige Corona-Zertifikat, unabhängig davon, woher sie kommen. Akzeptiert werden aber auch die von den einzelnen Ländern ausgestellten Bescheinigungen, die belegen, dass der Einreisende geimpft, genesen oder getestet ist. Die Hotels empfangen Gäste ohne Einschränkungen. Cafés sind im Außenbereich, Restaurants auch im Innenbereich geöffnet.

In der Gespanschaft Zadar liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell über 50, daher wurde sie zuletzt als Risikogebiet eingestuft. „Von nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Gespanschaft Zadar wird abgeraten“, schreibt das Auswärtige Amt. Wegen steigender Inzidenzen an der Adria wurde die Teilnehmerzahl öffentlicher Versammlungen eingeschränkt. Daher kann es sein, dass einzelne Restaurants ihre Gästezahl reduzieren.

Urlaub in Österreich: „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ nötig

In Österreich sind die Corona-Infektionszahlen zuletzt wieder langsam angestiegen. Dennoch fiel vor wenigen Tagen die Maskenpflicht für weite Teile des Handels. Für die Einreise nach Österreich ist ein „Nachweis einer geringen epidemiologischen Gefahr“ zu erbringen. Als solche zählen der Nachweis über eine Impfung*, eine Genesung, ein negatives Testergebnis, sowie ein Antikörpernachweis.

Urlaub in der Türkei: Restaurants, Cafés und Gast-Einrichtungen geöffnet

Wer aus Deutschland in die Türkei reisen will, braucht aktuell einen negativen Corona-Schnelltest, der nicht älter als 48 Stunden ist oder einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Geimpfte und Genesene können mit entsprechendem Nachweis einreisen. Restaurants, Cafés und andere Gast-Einrichtungen sind geöffnet. Es bestehen keine Ausgangsbeschränkungen mehr. In der Öffentlichkeit gilt weiterhin eine Maskenpflicht. Trotz der zuletzt ansteigenden Corona-Zahlen verzichtet die Türkei bislang auf eine erneute Verschärfung der Maßnahmen.

Aktuell sorgen Hitze, Trockenheit und starke Winde für großflächige Waldbrände in der Türkei*. Auch Wohngegenden und Hotels in beliebten Urlaubsregionen an der Mittelmeer- und Ägäisküste des Landes sind betroffen. Das Auswärtige Amt ruft insbesondere in den Provinzen Antalya, Mugla und Aydin zur Vorsicht auf.

Urlaub in Griechenland: Corona-Zahlen steigen örtlich unterschiedlich stark

In Griechenland steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen weiterhin an, allerdings örtlich unterschiedlich stark. Die Sieben-Tage-Inzidenz* liegt über 50, weshalb Griechenland zuletzt als Risikogebiet eingestuft war. „Von nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Griechenland wird derzeit abgeraten“, so das Auswärtige Amt. Hohe Zahlen werden unter anderem auf Kreta und den Kykladeninseln Ios und Paros gemeldet. Zusätzliche Beamte sollen dort nun für die Einhaltung der Corona-Regeln sorgen. Unter anderem gilt ein Tanzverbot in Bars und Clubs.

Vor der Einreise nach Griechenland müssen Besucher auf einer Webseite ihre Daten angeben und erhalten einen QR-Code zur Nachverfolgung. Außerdem muss bei der Einreise ein negativer Test oder ein Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung vorgelegt werden. Allerdings gilt es zu beachten, dass derzeit eine „historische Hitzewelle“ in Griechenland* für Temperaturen jenseits der 40-Grad-Marke sorgt.

Urlaub in Portugal: Weiterhin Hochinzidenzgebiet - Quarantäne nach Rückreise

In Portugal bleiben die Corona-Zahlen aktuell hoch. Weiterhin stark betroffen sind der Großraum Lissabon, Porto im Norden und die Urlaubsregion Algarve im Süden. Anfang Juli wurde wieder eine nächtliche Ausgangssperre für Regionen, die ein erhöhtes oder besonders erhöhtes Risiko haben, verhängt. Laut Auswärtigem Amt ist mit erheblichen Einschränkungen hinsichtlich der Öffnungszeiten und Kapazitäten von Lokalen und Geschäften zu rechnen, insbesondere an Wochenenden und Feiertagen.

Obwohl die Bundesregierung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das als Hochinzidenzgebiet eingestufte Land warnt, ist Urlaub in Portugal weiterhin grundsätzlich möglich. Bei der Einreise muss jeder, der nicht geimpft oder von Corona genesen ist, ab dem Alter von zwölf Jahren einen negativen Test* vorlegen. Bei der Rückreise müssen Urlauber, die nicht geimpft oder genesen sind, in Deutschland für zehn Tage in Quarantäne, die frühestens nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden kann. In beiden Richtungen müssen digitale Reiseanmeldungen ausgefüllt werden. (ph/dpa) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

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