Amazon, Eurowings, E-Scooter und Handspiel: Das ändert sich ab Juni 2019

Ab Juni gilt die verschärfte Handregel beim Fußball, ab Mitte des Monats dürfen E-Scooter offiziell auf deutsche Straßen und: Nicht nur Amazon-Händler könnten bald Kosten sparen.
Berlin - Auch im Juni stehen wieder einige Änderungen für Verbraucher und Arbeitnehmer an. So ändern sich einige Gebührenregelungen bei Amazon und Eurowings und vielleicht auch bald bei Banken. Mit dem E-Scooter kommt außerdem ein zusätzliches Gefährt auf deutsche Straßen. Alle Änderungen im Juni 2019 im Überblick:
Ab Juni 2019 dürfen E-Scooter offiziell auf die deutschen Straßen
Ab Mitte Juni dürfen die E-Scooter auf deutschen Straßen - und Radwegen - fahren. Die Neuerung hatte der Bundesrat im Mai durchgewunken. Am 15. Juni soll die entsprechende Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung in Kraft treten - erst ab dann sind die elektronischen Roller auf den deutschen Radwegen und Straßen zugelassen. Dennoch sieht man bereits seit der Entscheidung im Mai viele E-Scooter-Fahrer auf ihren Rollern umherflitzen. Folgende Regeln gelten im Straßenverkehr für die E-Scooter:
- Fahren darf man den E-Scooter ab 14 Jahren.
- Es besteht keine Verpflichtung zu einem Führerschein oder Helm.
- Die Roller dürfen maximal 20 Kilometer pro Stunde fahren.
- Zur Ausstattung müssen Bremse, Klingel und Beleuchtung gehören.
- Die Scooter müssen auf dem Radweg bleiben, gibt es keinen dürfen sie die Straße benutzen. Gehwege und Fußgängerzonen sind tabu.
Sie sollen die Städte umweltfreundlicher und sauberer machen. Viele Bürger befürchten aber mehr Unfälle durch das zusätzliche Gefährt im Straßenverkehr.

Neu im Juni 2019: Keine kostenfreien Snacks mehr bei Eurowings im Smart-Tarif
Ab dem 4. Juni streicht die Fluggesellschaft Eurowings auf Kurz- und Mittelstreckenflügen die kostenlosen Snacks und Getränke für Passagiere, die den günstigen Smart-Tarif gebucht haben. Dies gilt in der Economy Class, wie die Lufthansa-Tochter bestätigt. Dafür dürfen Passagiere mit Smart-Tarif-Ticket künftig jedoch am Priority Boarding teilnehmen.
Außerdem hat Eurowings die Regeln für das Handgepäck verschärft. Basic-Tarif-Flieger müssen künftig damit rechnen, ihr Handgepäck gegebenenfalls am Check-in abgeben zu müssen, wenn sie die Regeln zu Gewicht und Inhalt nicht genau einhalten. Bei stark gebuchten Flügen kann es sein, dass das Gepäck aus Platzmangel nicht mehr in der Kabine befördert wird.

Ab Juni: Bewacherregister und Überprüfung von Sicherheitspersonal
Ab dem 1. Juni werden Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen in einem sogenannten Bewacherregister erfasst - wenn sie an bestimmten neuralgischen Punkten im Einsatz sind. Darin wird festgehalten, welche Mitarbeiter an Orten wie Flughäfen, Geflüchtetenunterkünften oder Fußballstadien eingesetzt werden. Zugleich erfolgt mit der Registrierung auch eine Überprüfung der Wachleute durch den Verfassungsschutz. Hintergrund dieser Maßnahmen sind Übergriffe von Sicherheitspersonal in Asylbewerberheimen und bei Großveranstaltungen. Das Register wird beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geführt.

Urteil im Juni erwartet: Dürfen Banken Gebühren für das Abheben am Schalter verlangen?
Kunden zahlen beim Abheben am Schalter ihrer Bank in der Regel eine Extra-Gebühr - an den Geldautomaten wird hingegen kein zusätzliches Geld von der Bank verlangt. Ein Sparkassen-Kunde im schwäbischen Günzburg hat gegen diese Zusatzkosten am Schalter vor Ort geklagt. Die Kosten betragen je nach Kontomodell einen oder zwei Euro extra. Nur den Kunden des teuersten Girokontos mit einem monatlichen Grundpreis von 14,90 Euro erhalten diesen Service inklusive. Der Fall mit dem Aktenzeichen XI ZR 768/17 soll bis zum 18. Juni vom Bundesgerichtshof entschieden werden.

Das ändert sich im Juni 2019: Änderung im Waffengesetz?
Die Bundesländer planen eine wichtige Änderung im Waffengesetz - demnach soll die Klingenlänge der Messer, die man auf der Straße mit sich führen darf, halbiert werden. Im Fokus sind dabei besonders stark frequentierte Orte. Dort soll das Mitführen von feststehenden Messern mit einer Klingenlänge von mehr als sechs Zentimetern nicht mehr erlaubt sein.
Bisher waren Messer mit bis zu zwölf Zentimeter langen Klingen erlaubt. Das Gesetzesvorhaben zu dieser Änderung liegt bereits beim zuständigen Ausschuss im Bundesrat - bereits im Juni könnte darüber entschieden werden.
Für Handwerker, die beruflich ein Messer benötigen, planen die Länder aber Ausnahmen.

Neu im Juni 2019: Amazon schraubt an den Gebühren
Der Onlineversandhändler Amazon führt eine Mindestverkaufsgebühr ein. Ab dem 5. Juni wird die Gebühr von mindestens 30 Cent pro Artikel eingeführt - und betrifft fast alle Kategorien bei dem Onlineriesen. Amazon vertreibt Waren wie Bücher, Musik, Videos und DVDs, Software, Videospiele und Videospielkonsolen, Lebensmittel, Wein und Spirituosen. Inzwischen wird den Grünen allerdings die Vernichtung von Retouren zu viel – sie bezeichnen Online-Händler als Teil einer „Perversion der Wegwerfgesellschaft“.
Zugleich senkt Amazon die prozentuale Verkaufsgebühr aber bei Baby-, Beauty-, und Drogerie-Produkten bei einem Gesamteinkaufspreis von maximal zehn Euro auf acht Prozent. Bislang waren es fünfzehn Prozent. Auch in der Kategorie Schmuck müssen die Händler einen kleineren Anteil des Erlöses abgeben: Für bis zu 250 Euro müssen Händler statt 20 Prozent nur noch 5 Prozent an Amazon zahlen. Bei Möbel und Wohnaccessoires fällt künftig für einen Einkauf über 200 Euro nur noch eine Verkaufsgebühr von zehn Prozent an – das sind 15 Prozent weniger als bisher.
Darüber unterrichtet Amazon seine Händler auch auf einer Informationsseite. Eine andere Paket-Revolution bei Amazon könnte vielen Kunden gelegen kommen.

Im Juni soll eine neue Fußballregel das Spiel „attraktiver und fairer“ machen
Das „International Football Association Board“ (IFAB) passt zum 1. Juni die Handspielregel im Fußball an. Schiedsrichter müssen ein Handspiel vor Tortreffer auch dann bestrafen, wenn es vom Spieler unbeabsichtigt war. Die neue Regel soll das Spiel laut IFAB „noch attraktiver und fairer“ machen.

Das ändert sich im Juni: Dieselfahrverbote in Berlin
Berlin muss in 15 Straßenabschnitten Dieselfahrverbote einführen. Autos der Abgasnorm 1 bis 5 müssen im Juni, spätestens aber bis zum 1. Juli 2019 aus diesen Bereichen verbannt werden. Das ergibt sich aus der Aufforderung des Bundesverwaltungsgerichts, Luftreinhaltepläne zu verschärfen und Fahrverbote einzuführen, wenn die Grenzwerte nicht auf andere Art und Weise eingehalten werden können.
Diese Straßen sind betroffen:
- Alt-Moabit von Gotzkowkystraße bis Beusselstraße
- Brückenstraße von Köpenicker bis Holzmarkstraße
- Friedrichstraße von Mittelstraße bis Dorotheenstraße
- Hermannstraße von Silbersteinstraße bis Emser Straße
- Leipziger Straße von Charlottenstraße bis Leipziger Platz
- Reinhardtstraße von Charitéstraße bis Kapelle-Ufer
- Silbersteinstraße von Hermannstraße bis Karl-Marx-Straße
- Spandauer Damm von Klausenerplatz bis Sophie-Charlotte-Straße
- Stromstraße von Bugenhagenstraße bis Turmstraße
Auch Dieselfahrer in Essen und Gelsenkirchen sollten sich schon auf Einschränkungen einstellen. Teile der Innenstädte könnten ab Juli von Fahrverboten betroffen sein.

Ab Juni: Mehr Geld für Arbeitnehmer im Saarland
Im Saarland erhalten 15.000 Beschäftigte der Stahlindustrie eine Gehaltserhöhung. Ab dem 1. Juni gibt es für sie 3,7 Prozent mehr Lohn. Ab 2020 sollen sie außerdem tariflich 1000 Euro mehr im Jahr erhalten, die wahlweise in bis zu fünf freie Tage umgewandelt werden können.
Auch Auszubildende profitieren von dem neuen Tarifabschluss. Sie erhalten je nach Ausbildungsjahr 60 bis 90 Euro mehr Lohn.

Geldgeschäfte im Internet ändern sich ab September. Zwar werden die Kosten nicht erhöht - dafür wird alles etwas komplizierter. Zumindest in den EU-Staaten. Ab Oktober stehen auch Änderungen an. Sie betreffen unter anderem ADAC-Policen, Ebay-Verkäufer und Pflegeheime sowie Apple, den Personalausweis und Pflege-TÜV.
E-Scooter liegen im Trend. Dem Kassenarzt-Chef dagegen sind sie ein Dorn im Auge - sie seien extrem gefährlich. Ein Unfallforscher widerspricht. Bei einem Wohnungsbrand in München verletzten sich zehn Personen. Der Hintergrund hat ebenso mit den neuen Tretrollern zu tun: Der Akku eines E-Scooters ging in der Wohnung in Flammen auf.