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Aigner: Kartellstrafen sollen Verbraucherschutz zugute kommen

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Nach Ilse Aigner sollen Kartellstrafen dem Verbraucherschutz zugute kommen. © dpa

Berlin - Ilse Aigner (CSU) schlägt vor, künftige Kartellstrafen dem Verbraucherschutz zugute kommen zu lassen. Außerdem will die Bundesverbraucherschutzministerin gegen unzureichenende Kundenberatung von Banken vorgehen.

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Aigner äußerte sich vor dem Hintergrund der jüngst vom Bundeskartellamt verhängten Bußgelder in Höhe von 160 Millionen Euro wegen jahrelanger Preisabsprachen der drei größten deutschen Kaffeeröster Tchibo, Melitta und Dallmayr. “Die Kunden haben zwar den Schaden aus illegalen Preisabsprachen, erhalten aber keine Wiedergutmachung. Warum werden solche Kartellstrafen in Zukunft nicht für Verbraucherschutzzwecke verwendet?“, zitierte die “Bild“-Zeitung die Ministerin. 

Die Ministerin schlug dem Bericht zufolge vor, die Bußgelder zum Beispiel in eine Stiftung Verbraucherschutz einfließen zu lassen. So würden die Verbraucherverbände finanziell gestärkt und gleichzeitig hätten alle Verbraucher etwas davon.

Aigner droht Banken wegen Kundenberatung

Außerdem drohte die Bundesverbraucherministerin den Banken mit einem Gesetz, um Kunden vor unzureichenden Finanzberatungen zu schützen. Alle Geldhäuser sollten künftig einheitliche Beipackzettel für Zertifikate, Versicherungen und andere Finanzprodukte liefern, die über tatsächliche Kosten und Risiken aufklären. “Wenn die Banken die nötigen Informationen verweigern, brauchen wir ein Gesetz“, sagte Aigner der “Süddeutschen Zeitung“ (Mittwoch). Bisher böten nur zwei Banken solche Beipackzettel an.

Änderungen für Bankkunden

Aigner will zudem, dass Finanzkonzerne für Fehler länger haften. Fehler in Prospekten von Aktien, Fonds oder Zertifikaten sollen künftig statt nach drei erst nach zehn Jahren verjähren. Das heißt, der Kunde könnte sich noch zehn Jahre später vor Gericht Geld zurückholen, wenn ihm eine Anlage im Prospekt zu positiv beschrieben worden ist.

dpa/ap

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