Eine Aktie ist, allgemein gesprochen, ein Anteilsschein an einem Unternehmen. Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Europäische Gesellschaften nutzen diese Wertpapiere als Finanzierungsinstrument. Aktien bilden das Grundkapital eines aktienbasierten Unternehmens. Mit einer Aktie erhält der Aktionär verschiedene Rechte, die monetärer Art sein können, aber auch Unternehmensentscheidungen beeinflussen können. Grundlage des Werts einer Aktie ist zum einen das Eigenkapital einer Aktiengesellschaft und zum anderen die Anzahl der Aktien.
Teilt eine Aktiengesellschaft also ihr Eigenkapital in 2.000 Aktien auf, hat der Inhaber der Aktie pro Wertpapier einen 2.000stel-Anteil des Unternehmens. Je mehr Aktien ein Anleger eines Unternehmens besitzt, desto mehr Einfluss kann er auf das Unternehmen nehmen. Der wahrscheinlich bekannteste Handelsplatz in Deutschland für Wertpapiere wie Aktien ist die Frankfurter Wertpapierbörse. Neben der New Yorker Stock Exchange und der Börse Tokio liegt hier ein weltweit bedeutender Markt. Die Börsen sind hochmodern ausgestattet und das Geschäft läuft über Online-Broker. Jedoch ist die Anlageform seit dem Mittelalter bekannt.
Die Ursprünge des Aktienhandels lassen sich ins schwedische Falun im Jahr 1288 zurückverfolgen. Damals wurden erstmals Anteile an der Stora Kopparbergs bergslag, einer Kupfermine, urkundlich verbrieft. Diese Geschäftsmodell zur Erhöhung des Eigenkapitals machte Schule. Es entwickelten sich Aktiengesellschaften und Handelsplätze für Wertpapiere. Während heute die Kursdaten in Echtzeit übertragen werden, nutzte man damals Kurszettel, um die aktuellen Kurse festzuhalten. Erste deutsche Handelsgesellschaft war die „Handels-Compagnie auf denen Küsten von Guinea“, die am 17. März 1682 gegründet wurde. Der erste deutsche Handelsplatz war die Börse Berlin, die im Jahr 1739 erstmals erwähnt wurde. 1785 wurden hier die ersten Kurszettel mit deutschen Aktien herausgegeben. Bis dahin wurden an der Börse Berlin nur Wechsel gehandelt. Erst im Jahr 1810 wurden weitere deutsche Aktien aufgelegt. Diese stützten das Eigenkapital der „Zuckersiederey“, der „Seehandlungs-Societät“, der „Assekuranz-Societät“ sowie der „Tabacks-Regie“. Mit der Industrialisierung wechselte der Schwerpunkt vom Übersee-Handel zur Schwerindustrie. So konnten unter anderem Eisenbahnaktien erworben werden.
Die Industrialisierung ließ viele neue Märkte sprießen. Damit einher ging auch die rasante Entwicklung des Aktienmarktes, denn die neuen Unternehmen benötigten Kapital für die Finanzierung ihrer Neuentwicklungen. Daher gewannen weitere Handelsplätze an Bedeutung. Aktien wurden an der Kölner Börse, der Börse Stuttgart, der Frankfurter Wertpapierbörse, der Münchener Börse und der Börse Düsseldorf gehandelt. Mit der Innovation in der Kommunikation über die Telegraphie nahm der Handel an Geschwindigkeit auf. Die Kurse können heute schneller in andere Länder und an andere Handelsplätze übertragen werden. Die Wertpapiere können nun international gehandelt werden. Das begünstigte jedoch auch den ersten Börsencrash am 24. September 1869, dem ersten schwarzen Freitag.
Aktie ist nicht gleich Aktie. Die unterschiedlichen Gattungen der Wertpapiere sind mit verschiedenen Rechten, Pflichten und Eigentumsverhältnissen ausgestattet. Diese betreffen auch unternehmenspolitische Entscheidungen und können über die Machtverhältnisse zwischen Unternehmen und Anlegern entscheidende Auswirkungen haben. Um die Stimmrechte geht es in erster Linie bei der Unterscheidung in Stammaktien und Vorzugsaktien. Während die Stämme Mitspracherechte verbriefen, bietet die Vorzugsaktie ihrem Namen entsprechend Vorzüge bei der Dividende. Die Stammaktie ist daher bei Großaktionären, aber auch bei Non-Profit-Organisationen beliebt, da mit ihnen auch ein Rederecht auf der Hauptversammlung verbunden ist.
Das Mitspracherecht einer Stammaktie erstreckt sich von der Mitbestimmung über die Gewinnverwendung und der Bestimmung der Abschlussprüfer bis hin zur Wahl des Aufsichtsrats. Hingegen erhalten Inhaber der Vorzugsaktie eine Dividende, auch wenn übrige Anteilseigner leer ausgehen.
Wer die Vorteile und Pflichten einer Aktie ausüben kann, gibt die Unterscheidung in Namensaktie und Inhaberaktie wieder. Mit einer Namensaktie kann nur derjenige handeln, der namentlich auf der Aktie geführt wird. Der Besitzer einer Namensaktie wird im Aktienregister hinterlegt. Vinkulierte Namensaktien dürfen nur weitergegeben werden, wenn die Aktiengesellschaft zustimmt. Mit Inhaberaktien können hingegen alle handeln, die eben die Aktie „innehaben“. Diese Aktien können einfach gehandelt und weitergegeben werden. Eine weitere Unterscheidung betrifft den Wert der Aktie. Nennwertaktien werden stets zu einem bestimmten Wert gehandelt. Der Wert der Stückaktie bemisst sich hingegen am Grundkapital und orientiert sich am Kurswert.
Das Aktiengesetz legt alle Regelungen zu den Aktiengattungen fest. Dieses ist mit aktuell 410 Paragraphen sehr umfangreich und umfasst auch Regelungen für Straf- und Bußgeldverfahren. Weitere Vorschriften finden sich im Wertpapierhandelsgesetz und im Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren.
Gibt ein Unternehmen neue Aktien aus, nennt man diesen Vorgang Emission. Dies kann zum Beispiel bei einer Neugründung geschehen, aber auch im Rahmen einer Kapitalerhöhung notwendig sein. Weitere Gelegenheiten zur Emission sind die Umwandlung der Rechtsform in eine Aktiengesellschaft oder ein Aktiensplit, das heißt, dass die bisherigen Aktien geteilt werden. Der erste Handelstag eines Wertpapiers ist die Initial Public Offering, kurz IPO. Bei der Emission könne Einzelaktien oder Globalurkunden erworben werden. Das sind Sammelurkunden über mehrere Wertpapiere, die den Handel vereinfachen. Privatanleger können Aktien über ihre Hausbank erwerben und in einem Depot verwalten lassen. Unternehmen handeln Aktien und andere Wertpapiere an der Börse über die Clearstream Banking Ag. Dieses Unternehmen nimmt die Aufgabe wahr, Aktien zu sammeln und zu verwahren. Privatanleger dürfen nicht über die Clearstream Banking AG handeln. Dem Gesetz über die Verwahrung und Anschaffung von Wertpapieren zu Folge müssen Wertpapiere zwingend in einem Depot verwahrt werden. Diese Aufgabe übernimmt die entsprechende Depotbank.
Nicht jede Aktie muss zwingend an einer Börse gehandelt werden. So sind Aktien einer „kleinen Aktiengesellschaft“ (eine Form der AG im Kleingewerbe und Mittelstand mit geringeren Publizitätspflichten) ausdrücklich nicht börsennotiert. Auch Aktien mit feststehenden Eigentümern, wie zum Beispiel bei der Deutschen Bahn AG, werden nicht an einer Börse gehandelt.
Für die meisten Anleger ist das Ziel ihres Investments, eine einträgliche Dividende zu erhalten. Die Dividende ist ein Anteil am Reingewinn, der auf der Hauptversammlung beschlossen wird. Daher schätzen Großaktionäre das Mitspracherecht, das ihnen durch Stammaktien zugesprochen wird.
Aus den Nachrichten kennen viele den DAX und einige Namen der dort geführten Unternehmen. Doch nicht jedes Unternehmen, das Aktien ausgegeben hat, wird im DAX notiert. Hier finden sich lediglich die 30 stärksten deutschen Unternehmen. Aus vielen Filmen und früheren Nachrichtensendungen sind oftmals noch die Broker bekannt, die lautstark ihre Offerten auf das Börsenparkett brüllten. Heute heißen diese Börsenhändler Skontroführer und führen ihre Umsätze meist per Online-Broker aus. Weitere Akteure am Handelsplatz sind Aktionäre und Anleger. Diese können in Privatanleger und institutionelle Anleger unterteilt werde. Bei den institutionellen Anlegern handelt es sich um Unternehmen oder Organisationen, die Anteile anderer Firmen halten. Darunter finden sich neben Hedgefonds, Versicherungen, Kreditanstalten und Investmentgesellschaften auch Kirchen, Pensionskassen und Stiftungen.
Leidenschaftliche Sammler von historischen Aktien gehen übrigens der Scripophilie nach. Scripophilisten schätzen den Wert einer alten Aktie nicht wegen ihres – meist nicht mehr gegebenen – Stück- oder Nennwerts, sondern auf Grund der kunstvollen Gestaltung der Papiere. Erst seit den 1970er Jahren ist die Scripophilie zu einer Sammelleidenschaft geworden.