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Aktionäre dürfen bei Vorstandsgehältern erstmals mitreden

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Viel Geld für Manager in Spitzen-Positionen: Jetzt sollen die Aktionäre in Sachen Bezahlung mitreden dürfen. © dpa

Düsseldorf - Wer Eigentümer ist, darf auch mitreden: Erstmals können Aktionäre auf Hauptversammlungen seit diesem Jahr Einfluss auf die Höhe von Vorstandsgehältern nehmen.

ThyssenKrupp macht am Donnerstag den Anfang, aber auch Siemens, Wincor Nixdorf oder TUI haben den Punkt auf ihre Tagesordnung gesetzt.

Hintergrund ist das neue Gesetz zur Angemessenheit der Vorstandsvergütung (VorstAG), das für mehr Transparenz bei der Gestaltung von Gehalts- und Bonifragen sorgen soll. Aktionärsschützer werten das nun mögliche Votum als Schritt in die richtige Richtung, warnen jedoch auch vor zu viel Euphorie.

Ob und an welchen Stellschrauben die Konzerne nun tatsächlich drehen würden, um ihr Vergütungssystem besser kontrollierbar zu machen, müsse erst einmal abgewartet werden, sagte der Sprecher der Schutzgemeinschaft für Kapitalanleger (SdK), Lars Labryga.

Laut Gesetz ist der Beschluss des Plenums auf den Jahreshauptversammlungen rein beratender Natur - die Entscheidung über das System der Vorstandsvergütung fällt weiter der Aufsichtsrat. Die Deutsche Schutzgemeinschaft für Wertpapierbesitz (DSW) glaubt allerdings, dass von dem Votum der Aktionäre trotzdem eine große Wirkung ausgehen wird.

Entwicklung im Auge behalten

“Die Unternehmen haben schließlich ein Interesse daran, dass ihre Aktionäre auch zufrieden sind,“ sagt DSW-Sprecher Marco Cabras. Man müsse den Unternehmen in diesem Jahr sicherlich erst einmal eine Übergangsfrist einräumen, “aber wir werden die Entwicklung genauestens im Auge behalten“. Das gelte auch für die Frage, ob wirklich alle DAX-Konzerne die Abstimmung über die Höhe und Struktur der Vorstandsbezüge auf ihre Tagesordnung setzen. Weil der Gesetzgeber hier auf das Prinzip der Freiwilligkeit setzt, hatte die DSW im vergangenen Oktober angedroht, den Abstimmungspunkt über ein entsprechendes Stimmquorum selbstständig auf die Tagesordnung zu hieven.

Exemplarisch hatte die DSW die Unternehmen mit den ersten Hauptversammlungen in diesem Jahr in einem Brief dazu aufgefordert, den Aktionären auch tatsächlich ihr neues Votums-Recht einzuräumen. Die Resonanz sei besser gewesen als erwartet, sagte Cabras.

Ein Sprecher von ThyssenKrupp erklärte, es sei bereits vor der Aufforderung durch die DSW entschieden worden, die Aktionäre in diesem Jahr über die Vorstandsvergütung abstimmen zu lassen. Das System bei ThyssenKrupp entspreche schon heute weitgehend den Vorgaben des im August in Kraft getretenen neuen Gesetzes.

Dennoch habe der Aufsichtsrat beschlossen, dass das Vergütungssystem in seinen Einzelheiten nochmals geprüft werde, um eine vollständige Übereinstimmung zu gewährleisten. Laut dem Sprecher will sich Aufsichtsratschef Gerhard Cromme dazu in der (morgigen) Hauptversammlung näher äußern.

Manager sollen stärker im Wohle des Unternehmens handeln

Nach dem VorstAG sollen unter anderem variable Vergütungsbestandteile nun eine mehrjährige Bemessungsgrundlage haben und für Aktienoptionsprogramme längere Ausübungsfristen gelten, damit Manager stärker im Wohle des Unternehmens handeln. SdK-Sprecher Labryga sieht bei den Gehaltsregelungen der Konzerne noch großen Diskussionsbedarf.

Aus Sicht vieler Aktionärsschützer sollten Aktienoptionen und Pensionszahlungen, aber auch Nebenleistungen wie die Bezahlung der Dienstvilla oder des Chauffeurs in den Vergütungssystemen grundsätzlich abgelehnt werden, erklärt er. Für die DSW gilt bei der Festsetzung der Gehälter vor allem ein Grundsatz: Unternehmen dürften ihren Vorständen nicht mehr zahlen als der wirtschaftlichen Situation angemessen ist. “Null Prozent Wachstum und 100 Prozent Bonus darf einfach nicht sein“, sagt Cabras.

apn

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