Weniger Geld für Ersatzteile: Neues Gesetz wird Gewinne der Autohersteller schmälern

Mit einem neuen Beschluss stellt sich die Bundesregierung gegen die Autoindustrie, zur Freude von zahlreichen Verbrauchern. Reparaturen dürften in der Zukunft weniger Geld kosten.
Berlin - Wer an seinem Auto eine große Reparatur durchführen lassen muss, besitzt gute Chancen, dass er künftig günstiger davonkommt! Am Mittwoch hat die Bundesregierung beschlossen, den Ersatzteilmarkt für sichtbare Bauteile wie Kotflügel, Stoßstangen, Motorhauben, Außenspiegel oder auch Scheinwerfer für freie Hersteller zu öffnen. Erwartungsgemäß werden Ersatzteile dadurch für die Verbraucher deutlich günstiger werden. Die Automobilindustrie ist von dieser Entscheidung wenig begeistert und wertet das Vorhaben als „kritischen Eingriff“. Außerdem sehe man die Innovationskraft gefährdet. In den vergangenen Jahren machte sich in Deutschland auch im Automobilsektor die Inflation bemerkbar und Ersatzteile für Fahrzeuge wurden stetig teurer.
Ziel der Initiative von Justizministerin Katarina Barley (SPD) ist, dass Verbraucher bei einer Reparatur künftig zwischen den Original-Ersatzteilen ihres Autoherstellers und günstigeren Ersatzteilen von unabhängigen Anbietern wählen können. Dafür soll eine Reparaturklausel im Designrecht eingeführt werden.
Auto-Ersatzteile: Bei Reparaturen fällt der Designschutz weg
Bisher ist der Nachbau sichtbarer Ersatzteile für Zulieferer untersagt, denn die Hersteller können sich auf einen Designschutz berufen. Die Bundesregierung will nun eine Ausnahme einführen: Wenn das Ersatzteil zur Reparatur verwendet wird, soll der Designschutz wegfallen.
Der Verband der Automobilindustrie (VDA) betonte, der Designschutz sei für Fahrzeughersteller und Zulieferer eine wichtige Voraussetzung für Investitionen in Innovation. Ein solcher Schutz sei notwendig, um Produktpiraten zu bekämpfen. „Nachweislich können nachgebaute Ersatzteile sowohl die Sicherheit als auch den Werterhalt des Fahrzeugs beeinträchtigen und stellen damit einen erheblichen Kundennachteil dar“, erklärte der Verband. Geschützt sind derzeit nicht nur Außenspiegel und Scheinwerfer, sondern auch etwa Türen und Stoßfänger.
dpa/pf