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Vormarsch der Kartenzahlung: Könnte das Bargeld bald ganz verschwinden?

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Von: Markus Hofstetter

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Der Anteil des Bargelds am Zahlungsverkehr in Deutschland nimmt ab. Könnten Scheine und Münzen sogar ganz verschwinden, obwohl sie gesetzliche Zahlungsmittel sind?

Frankfurt/Main - In Deutschland geht die Bedeutung des Bargelds beim Bezahlen zurück. 2021 sind laut dem Kölner Handelsforschungsinstitut EHI 38,5 Prozent der Umsätze im stationären Einzelhandel bar bezahlt worden. Im Jahr darauf waren es sogar nur 36,5 Prozent. Vor der Pandemie, im Jahr 2019, lag der Bargeldanteil noch bei 46,5 Prozent. Die Banken und Sparkassen tun das Ihrige dazu, indem sie immer mehr Geldautomaten abbauen und so den Zugang zu Bargeld erschweren.

Bargeldzahlung: Händler akzeptiert keine Scheine und Münzen mehr

Es gibt schon seit Jahren Stimmen aus der Wirtschaft, die Bargeld sogar ganz abschaffen wollen. Doch viele Verbraucher wollen nicht darauf verzichten. Den Artikel 14 Bundesbankgesetz haben sie auf ihrer Seite. Darin heißt es: „Auf Euro lautende Banknoten sind das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel.“ 

100 Euro-Schein in Verbotszeichen
Auch der Staat nimmt nicht gern Bargeld an © IlluPics/imago

Doch folgt aus dem Passus, dass Händler Bargeld annehmen müssen? Anscheinend nicht, denn der Elektronikhändler Gravis hat beispielsweise bekannt gegeben, dass man in seinen 40 Filialen nur noch elektronisch bezahlen kann. Hier spielt offenbar die vom Grundgesetz garantierte Vertragsfreiheit für Privatunternehmen eine Rolle. Sind Verkäufer und Käufer damit einverstanden, können sie die Bezahlweise innerhalb weiter Grenzen festlegen, sei es in Euro, Dollar oder Kryptowährung.

Legt ein Händler die Bezahlweise wie bei Gravis einseitig fest, fällt das unter das AGB-Recht. Stellt er Schilder auf, laut denen nicht in bar gezahlt werden kann, so scheint die herrschende Auffassung zu herrschen, dann akzeptiert der Kunde das als Teil des zu schließenden Kaufvertrags.

Bargeldzahlung: Auch der Staat bevorzugt Überweisungen

Dass der Status des Bargelds als gesetzliches Zahlungsmittel offenbar keine Garantie gegen dessen mögliche Abschaffung ist, zeigt der Staat selbst. Er nimmt nicht gern Scheine und Münzen an. So kann man beim Finanzamt seine Steuerschulden meistens nicht in bar begleichen. Das bestätigt ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts, laut dem das Finanzamt keine Bargeldleistungen entgegennehmen muss. Allerdings kann das Finanzamt durch ein Schreiben manche Banken bemächtigen, eine Barzahlung zu genehmigen. Doch laut Geldwäschegesetz darf das jeweilige Kreditinstitut aus Sicherheitsmaßnahmen das Geld verweigern, wenn der Beitragszahler bei derselben Bank ein Konto besitzt. Ist das nicht der Fall, müssen bei Barzahlung sechs Euro Bearbeitungsgebühren gezahlt werden.

Auch ist laut einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts den meisten Haushalten die Barbezahlung des Rundfunkbeitrags nicht möglich. Lediglich Beitragspflichtige, die nachweislich kein Girokonto eröffnen können, können in bar bezahlen. Zuvor hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass die EU-Mitgliedstaaten ihre Verwaltung zur Annahme von Barzahlungen verpflichten, diese Zahlungsmöglichkeit aus Gründen des öffentlichen Interesses und unter bestimmten Voraussetzungen aber auch beschränken können. Ein Beispiel ist, dass durch die Bargeldannahme zu hohe Kosten entstehen.

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